Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 

Amt für Mobilität
Bergheimer Straße 111
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-3 05 90

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E-Tretroller: Straßenrechtliches Auswahl- und Verteilungsverfahren

Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Aufstellen von E-Tretrollern zum Zwecke der Vermietung im Stadtgebiet Heidelberg vom 1. April 2026 bis zum 31. März 2028

Die Stadt Heidelberg plant die Neuordnung der Aufstellung von E-Tretroller im öffentlichen Straßenraum. Zu diesem Zweck ist eine Aufstellung von E-Tretrollern zu gewerblichen Zwecken im Stadtgebiet Heidelberg künftig ausschließlich auf Grundlage einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis erlaubt.
 
Dabei wird die Anzahl der im Stadtgebiet tätigen Anbieter auf drei begrenzt und die über alle Anbieter summierte Höchstzahl an E-Tretrollern auf 1.200 E-Tretroller begrenzt.

Um diese Festsetzungen umzusetzen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, bei dem alle interessierten Unternehmen jeweils einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis stellen können und über diese entschieden wird. Das gesamte Verfahren wird nach den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit durchgeführt. Es handelt sich dabei um ein straßenrechtliches Auswahlverfahren und nicht um ein förmliches Vergabeverfahren im Sinne des Vergaberechts.
 
Weiterführende Informationen zu Verfahrensgrundsätzen, der Teilnahmemöglichkeit, den Bestandteilen und Verfahrenskosten entnehmen Sie bitte dem unten eingepflegten Dokument Anschreiben (67 KB).
 
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Mobilität, Bergheimer Straße 111, 69115 Heidelberg, unter nahmobilitaet@heidelberg.de oder unter +49 6221 5830490. Die Dienststelle wird durch Herrn Timo Schmitz vertreten.
 
Zur Teilnahme am Verfahren müssen die Antragsteller das Antragsformular (143 KB) vollständig ausfüllen und signiert mitsamt allen zugehörigen Anlagen bis spätestens 26. Januar 2026, 12:00 Uhr elektronisch via Verfahrensplattform der Stadt Heidelberg oder alternativ direkt unter E-Mail-Adresse nahmobilitaet@heidelberg.de oder postalisch im städtischen, weißen Briefkasten am Seiteneingang des Rathauses der Stadt Heidelberg, Hauptstraße 191-201, 69117 Heidelberg, einreichen.

Zur elektronischen Verfahrensplattform

Als Verfahrensanlagen finden Sie hier verlinkt die folgenden Unterlagen:

Der vorgesehene Zeitplan sieht folgende Meilensteine vor:

  • 8. Dezember 2025: Start des Auswahlverfahrens mit schriftlicher Information an Unternehmen und Pressemitteilung der Stadt Heidelberg
  • 26. Januar 2026, 12:00 Uhr: Einreichungsfrist der Antragsunterlagen
  • bis 13. Februar 2026: ggf. Nachforderungen, Beantwortung von Rückfragen und Anhörung
  • bis 28. Februar 2026: Bewertungsabschluss
  • bis 9. März 2026: Mitteilung der Entscheidungen und Versand der Sondernutzungserlaubnisse
  • 1. April 2026: Inkrafttreten der Sondernutzungserlaubnis
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