Im Bereich digitale Gesundheitsanwendungen gibt bereits eine Vielzahl an Angeboten. Seit 2019 können die Kosten solcher Angebote auch als sogenannte „App auf Rezept“ von den Krankenkassen übernommen werden. Dies sind beispielsweise Apps beziehungsweise Online-Anwendungen, die das Selbstmanagement bei chronischen Erkrankungen unterstützen, physiotherapeutische Übungen anleiten, Therapien im Bereich der psychischen Erkrankungen anbieten, die Gesundheitskompetenz stärken oder zu einer besseren Koordination von Behandlungsabläufen beitragen können. Verschrieben werden die Anwendungen von Ärztinnen und Ärzten. Die Genehmigung der Krankenkasse ist Voraussetzung für die Kostenübernahme.
Verschreibungsfähig sind jedoch nur Anwendungen, die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und -sicherheit sowie das Vorliegen des Nachweises positiver Versorgungseffekte geprüft wurden. Eine Übersicht über die bereits zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen stellt das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte als DiGA-Verzeichnis zur Verfügung.Für Nutzer und Nutzerinnen von digitalen Gesundheitsanwendungen soll es zukünftig die Möglichkeit geben, die Daten und Werte aus der App in die eigene elektronische Patientenakte einzustellen.
Seit 2021 ist auch der gesetzliche Rahmen für digitale Pflegeanwendungen geschaffen. Sie sollen als digitaler Helfer nicht nur Pflegebedürftige unterstützen, sondern auch deren Angehörige und Pflegepersonal. Mögliche Anwendungsbereiche sind beispielsweise Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus, Kommunikation zwischen Pflegefachkräften und Angehörigen. Mit den ersten Zulassungen von digitalen Pflegeanwendungen rechnet das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte voraussichtlich 2024.