Jugendhilfeausschuss diskutiert Änderungen bei der Kinderbetreuung

Sinkende Kinderzahlen, angespannte Haushaltslage: Der Heidelberger Gemeinderat hat mit den Beschlüssen zum aktuellen Haushalt Entscheidungen zur Konsolidierung getroffen, die sich auch auf den Bereich der Kinderbetreuung auswirken. Am Donnerstag, 12. März 2026, berät der Jugendhilfeausschuss über die vorgesehenen Änderungen:

Neukonzeption des Betreuungsangebots in den 24 Städtischen Kindertageseinrichtungen:

Das Betreuungsangebot der städtischen Kindertageseinrichtungen soll stärker an die tatsächliche Nutzung angepasst werden. Aktuell werden die Randstunden am frühen Morgen und späten Nachmittag nur von wenigen Eltern genutzt. Die Zehn-Stunden-Betreuung erfordert aber hinsichtlich Organisation und Personaleinsatz erhebliche Ressourcen, die durch den Fachkräftemangel noch erschwert werden.

Das Konzept der Verwaltung zur Umsetzung der Gemeinderatsvorgaben zur Konsolidierung beinhaltet deshalb, eine verlässliche Betreuung von acht Stunden täglich anzubieten. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhin sicherzustellen, soll zusätzlich in jedem Stadtteil mindestens eine städtische Einrichtung mit einer Betreuungszeit von zehn Stunden erhalten und als verlässliches Angebot gewährleistet werden. Entsprechende Angebote darüber hinaus bestehen zudem bei freien Trägern in den Stadtteilen. Damit kann für Familien ein personell stabiles Betreuungsangebot gemacht werden, das eine bedarfsgerechte und pädagogisch qualitätvolle Arbeit in allen Stadtteilen sichert. Im städtischen Haushalt schlägt das mit jährlichen Minderausgaben von etwa einer halben Million Euro zu Buche.

Neue Entgeltstufe VII für Familien mit sehr hohem Einkommen

Der Gemeinderat hat in dem im Dezember 2025 beschlossenen Maßnahmenpaket zum Nachtragshaushalt die Einführung einer zusätzlichen Einkommensstufe VII für besserverdienende Familien mit einem bereinigten Bruttojahreseinkommen von mehr als 95.000 Euro beschlossen. Die siebte Stufe soll sowohl für die Kindertageseinrichtungen der Stadt gelten als auch für die Einrichtungen freier Träger, die sich für die Anwendung des städtischen Entgelts entschieden haben, und außerdem für die Kindertagespflege. Angesichts der aktuellen Haushaltslage kurzfristig nicht umsetzbar ist derzeit eine vollumfängliche, gerechte, solidarische Neustrukturierung der Beitragsstufen insgesamt, die sich mit Ausgabensteigerungen auf den städtischen Haushalt auswirken würde.

Turnusmäßige Anpassung der Kita-Entgelte

Zum Beginn des Kindergartenjahres am 1. September 2026 werden auch die Betreuungsentgelte turnusmäßig wieder angepasst. Die Höhe der Anpassung entspricht der Tarifsteigerung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD) in den beiden vorangegangenen Jahren 2024 und 2025. Mit 14,33 Prozent fällt sie höher aus als in den vergangenen Jahren. Die überdurchschnittlichen Steigerungen spiegeln eine tarifpolitische Entwicklung wider, für die pädagogische Fachkräfte viele Jahre gekämpft haben. Erst ab 2024 wurde die Vergütung der Fachkräfte angemessen weiterentwickelt.

Alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Heidelberg, die das städtische Entgeltsystem anwenden, stemmen bereits seit mehr als zwei Jahren deutlich erhöhte Personalausgaben. Mit der Erhöhung der Betreuungsentgelte ab dem 1. September 2026 werden Familien an den gestiegenen Ausgaben anteilig beteiligt, denn Elternbeiträge decken nur einen Teil der tatsächlichen Ausgaben der Kindertageseinrichtungen. Mehr als zwei Drittel der Kosten tragen das Land Baden-Württemberg und die Stadt Heidelberg.

Die Elternentgelte im städtischen Entgeltsystem zeichnet aus, dass sie in den unteren Einkommensstufen besonders günstig sind. Die Höhe der Gebühren richtet sich in allen Stufen nach den gebuchten Betreuungszeiten.

Das Verpflegungsentgelt der Städtischen Kindertageseinrichtungen wird zeitgleich an die aktuellen Werte der Sozialversicherungsentgelte angepasst und beträgt ab 1. September 2026 pauschal 91,40 Euro monatlich.

Finanzielle Entlastung von Familien

Für Familien mit geringem Einkommen bietet die Stadt Heidelberg weiterhin den sogenannten Heidelberg-Pass in zwei Varianten, den Heidelberg-Pass+ und den Heidelberg-Pass, an. Sie werden dadurch von Betreuungsentgelten entlastet. Die Übernahme eines Essensentgeltes kann im Rahmen von Bildung- und Teilhabe-Leistungen beim Jobcenter oder beim Amt für Soziales und Senioren beantragt werden. Inhaber des Heidelberg-Pass+ werden zusätzlich ohne weitere Anträge von Essensentgelten befreit.

Familien mit mehreren kostenpflichtig betreuten Kindern (im Alter bis zum Ende der Grundschulzeit) können darüber hinaus auf Antrag eine Geschwisterermäßigung erhalten, wenn Kinder in Einrichtungen freier Träger betreut werden.

Familien mit Kindern im Alter von unter drei Jahren in Einrichtungen freier Träger erhalten eine Entlastung von den Betreuungsentgelten durch einen Betreuungsgutschein.

Ziel ist stabile Situation für Familien

„Dass in der angespannten Haushaltslage alle Bereiche zur Konsolidierung der städtischen Finanzen beitragen müssen, hat der Gemeinderat mit seinen Beschlüssen zum Haushalt deutlich gemacht. Unser Ziel muss aber eine stabile Situation für Familien in Heidelberg bleiben. Konkret heißt das: In jedem Stadtteil bleibt ein Betreuungsangebot mit zehn Stunden Betreuungszeit für diejenigen, die aus beruflichen oder anderen Gründen darauf angewiesen sind, die Betreuung wird personell stabilisiert, Entgelte bleiben sozialverträglich gestaffelt und für Familien mit geringerem Einkommen gibt es weiterhin Entlastungsmöglichkeiten“, erklärt Bürgermeisterin Stefanie Jansen.

Die Vorschläge der Verwaltung gehen nach der Beratung und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss am 12. März final zur Abstimmung am 16. April 2026 in den Gemeinderat.

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