Ziegelhausen: Bebauungsplanverfahren für Kammermusik-Campus auf den Weg gebracht
Neues Areal für öffentliche und private Veranstaltungen / Scheune wird zum Musiksaal
Im Heidelberger Stadtteil Ziegelhausen soll nordwestlich der Benediktinerabtei Stift Neuburg ein Kammermusik-Campus entwickelt werden, auf dem öffentliche und private kulturelle Veranstaltungen angeboten werden können. Die Einleitung des dafür notwendigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 5. Juni 2025 beschlossen.
Vorhabenträgerin des Projekts ist die Familie Marguerre Musikcampus gGmbH. Der Heidelberger Unternehmer Wolfgang Marguerre hat dafür Teilflächen des Stiftsgeländes vom Verein der Benediktinerabtei Neuburg erworben. Zu den Planungen gab es gemäß den Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg eine öffentliche Informationsveranstaltung der Vorhabenträgerin am 21. März 2025.
Was ist geplant?
Die denkmalgeschützte Scheune soll behutsam in einen Kammermusiksaal umgestaltet werden. Weiterhin sollen in Ersatzneubauten verschiedene Probestätten und Übungsräume sowie Zimmer zur Beherbergung entstehen. Damit wird es künftig möglich sein, mehrtägige musikalische Seminare oder Probephasen für Professionelle und Studierende zu organisieren. Weitere Bestandteile des Kammermusik-Campus sind gastronomische Angebote. Dabei soll auch das heute bestehende Angebot berücksichtigt und weiterentwickelt werden. Hierzu soll unter anderem die bestehende Brauerei neue moderne Räumlichkeiten erhalten. Das Konzept dafür hat das Architektur- und Planungsbüro AS+P Albert Speer + Partner GmbH entwickelt.
Zentrales Thema: Parkplätze schaffen
Ein zentrales Thema für das Vorhaben ist die Verkehrserschließung. So sind das Parken und die Schaffung von Stellplätzen Gegenstand der Planungen. Dazu werden zwei grundsätzliche Optionen geprüft: Zum einen, ob eine Tiefgarage direkt unter dem Kammermusik-Campus gebaut werden kann, zum anderen, ob auf der gegenüberliegenden Seite des Stiftwegs die Unterbringung einer Tiefgarage im Hang möglich ist. Während des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden beide Optionen geprüft. Die Stadtverwaltung erarbeitet hierzu eine Empfehlung.