Altstadt: Sieben weitere E-Tretroller-Abstellflächen eingerichtet

Die Stadt Heidelberg hat sieben neue E-Tretroller-Abstellflächen in der Altstadt ausgewiesen. Mit diesen werden mehrere Netzlücken geschlossen und die bisherigen acht Abstellflächen entlastet. Um die neuen Flächen auch im System der E-Tretroller-Anbietenden zu hinterlegen, wurden die Standorte nicht nur eingezeichnet, sondern auch digital übergeben. Das bedeutet: Mit der technischen Übernahme sind diese ab sofort zur Nutzung freigegeben und verbindlich.

Karte mit den gelisteten Standorten in der Altstadt in Heidelberg.
Standorte der Abstellflächen für E-Tretroller in der Heidelberger Altstadt. (Grafik: Stadt Heidelberg)

Die neuen Abstellflächen liegen an:

  • der Alten Brücke,
  • Friedrich-Ebert-Anlage,
  • Friedrichstraße,
  • Heiliggeiststraße,
  • Jubliäumsplatz,
  • Neue Schlossstraße und der 
  • Hauptstraße auf Höhe von Hausnummer 248.

Dank digitaler Übergabe an Anbietende sind Flächen ab sofort nutzbar

Die Anbietenden haben dank der digitalen Übergabe durch die Stadt Heidelberg, jetzt die Möglichkeit die Flächen direkt ins System zu integrieren. Das ist wichtig, denn bei der technischen Ausstattung der E-Tretroller zu ihrer Positionsbestimmung kommt die sogenannte Georeferenzierung zum Einsatz. Mit dieser Methodik können die Anbietenden individuelle, räumliche Rahmenbedingungen festlegen. Diese werden in einer Art Koordinatensystem hinterlegt, sodass die im Normalfall meterscharfe Ortung eines E-Tretrollers zu einem Abstellvorgang auf einer dafür vorgesehenen Abstellfläche führt. Dieses Vorgehen löst die Zuständigkeitsproblematik für die Anbietenden und bindet sie stärker in ihre Verantwortlichkeit ein.

Weitere Flächen in der Weststadt in Planung

Die Netzverdichtung in der Altstadt stellt einen vorläufigen Abschluss der dortigen Arbeiten dar. Gegenwärtig werden die nächsten Schritte für Abstellflächen in der Weststadt unternommen, die im November 2024 dem Bezirksbeirat vorgestellt werden. Außerdem kann der Gemeinderat am Donnerstag, 14. November 2024, ein sogenanntes Sondernutzungskonzept beschließen, um das Abstellen von E-Tretroller im Stadtgebiet weiter zu steuern.

×