Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Die Stadt Heidelberg unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger in fast allen Lebenslagen.
 

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein Register, das im Interesse des Rechtsverkehrs die Rechtsverhältnisse an einem Grundstück offenlegt. Dies umfasst die Eigentumsverhältnisse, aber auch die dinglichen Belastungen (zum Beispiel Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte) oder sogenannte Vormerkungen, mit denen etwa ein Anspruch auf Eigentumsübertragung im Grundbuch gesichert wird. Bis auf wenige Ausnahmen ist jedes Grundstück im Grundbuch auf einem Grundbuchblatt eingetragen und verzeichnet. Bedeutsam für Erwerber eines Grundstücks ist der öffentliche Glaube an die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs.

Jedes Grundbuchblatt besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis (enthält Angaben aus dem Liegenschaftskataster) und folgenden Abteilungen:

  • Erste Abteilung
    Die Erste Abteilung gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse.
  • Zweite Abteilung
    In der Zweiten Abteilung sind unter anderem die Belastungen (zum Beispiel Dienstbarkeiten) mit Ausnahme von Grundpfandrechten eingetragen. Außerdem werden dort Beschränkungen des Verfügungsrechts des Eigentümers aufgeführt.
  • Dritte Abteilung
    Hier werden die auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechte (zum Beispiel Hypotheken, Grundschulden) eingetragen.

Tipp: Wenn Sie Näheres zu den Belastungen, die auf einem Grundstück liegen können, wissen möchten, lesen Sie bitte das Kapitel "Lasten".

Eine Eintragung auf dem Grundbuchblatt erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag und ist durch den von ihr Betroffenen zu bewilligen. Lediglich im Fall der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder bei Rechtsänderungen in Bezug auf ein Erbbaurecht ist der Nachweis der nach dem Sachenrecht notwendigen Einigung beider Teile gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich. Die Eintragungsvoraussetzungen müssen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden belegt werden.

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie unbedingt schon vorher Einsicht in das Grundbuch nehmen, da dies der einzige Weg ist, bereits vor dem Kauf zu erfahren, ob das Grundstück mit Hypotheken oder ähnlichen dinglichen Rechten belastet ist. Einsicht nehmen kann jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Weitere Informationen zur Einsichtnahme finden Sie hier.

In Baden-Württemberg werden fast alle Grundbücher maschinell geführt. Notare, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Gerichte und Behörden können sich für das automatisierte Abrufverfahren registrieren lassen. Unter anderem für Banken, Versicherungen, Bausparkassen und Rechtsanwälte ist auf Antrag unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen die Teilnahme an einem eingeschränkten Abrufverfahren möglich.

Achtung: Da das Grundbuchrecht anspruchsvoll ist, sollten Sie sich immer durch einen Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen.

Rechtsgrundlage

Grundbuchordnung (GBO)

Grundbuchverfügung (GBV)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • § 891 Gesetzliche Vermutung
  • § 892 Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

Freigabevermerk

04.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×