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Leistungen

Förderung Kindertagespflege

Wer sein Kind statt in der Krippe lieber von einer Tagespflegeperson betreuen lassen möchte, erhält Unterstützung von der Stadt. Eltern, deren Kind zwischen ein und drei Jahre alt ist oder die bereits im 1. Lebensjahr des Kindes berufstätig oder in Aus- oder Weiterbildung sind, können beim Kinder- und Jugendamt einen Antrag auf Förderung stellen.
Auch als Ergänzung zu einem anderen Betreuungsangebot kann Betreuung in Kindertagespflege gefördert werden.




Leistungsdetails

Voraussetzungen

Siehe Merkblatt

Verfahrensablauf

Bei Erfüllung der förderrechtlichen Voraussetzungen erhält die Tagespflegeperson seit 1. September 2019 für die Betreuung eines HeidelbergerKindes eine Geldleistung in Höhe von 6,70 Euro pro Stunde vom Kinder- und Jugendamt.

Eltern zahlen einen Kostenbeitrag, dessen Höhe sich nach dem Einkommen und der Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden richtet.

Seit dem 1. September 2018 wird der Kostenbeitrag bei Vorliegen eines Heidelberg-Passes oder Heidelberg-Passes+ ganz erlassen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Förderung
Erklärung der Tagespflegeperson
Ggf. Nachweise über die Berufstätigkeit der Personensorgeberechtigten