Parken für Bewohner
Beantragung und Gebühr
Die Parkausweise können online beantragt werden. Darüber hinaus sind die Ausweise auch im zuständigen Bürgeramt erhältlich. Nach der derzeit geltenden Rechtsverordnung beträgt die Jahresgebühr im Jahr 2026 für einen Bewohnerparkausweis 120 Euro, wenn dieser digital beantragt oder verlängert wird. Ab dem 1. Januar 2027 kostet ein digital beantragter Bewohnerparkausweis 125 Euro und ab dem 1. Januar 2028 beträgt die Gebühr jeweils 130 Euro.
Bei einer Beantragung auf nicht digitalem Weg vor Ort im Bürgeramt beträgt die Gebühr für 12 Monate 135 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 kostet der Bewohnerparkausweis 140 Euro und ab dem 1. Januar 2028 145 Euro.
Inhabende eines Heidelberg-Passes (+) bekommen einen Zuschuss bei der Ausstellung eines Bewohner-Parkausweises. Sie bekommen die Kosten für den Ausweis dann bis zu einem Eigenanteil von 36 Euro erstattet.
Für die Ausstellung eines Ersatzdokuments wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Gleiches gilt für Änderungen eines bestehenden Bewohnerparkausweises, beispielsweise bei einem Fahrzeugwechsel.
Besucherkarten
Bewohnerinnen und Bewohner können für ihre Gäste sogenannte Besucherkarten im zuständigen Bürgeramt erhalten. Die Besucherkarten sind seit 01. Juli 2026 auch online erhältlich.
- Für den ersten bis fünften Kartenblock beträgt die Gebühr jeweils 15 Euro.
- Ab dem sechsten Kartenblock erhöht sich die Gebühr auf 35 Euro je Block.
Ein Block umfasst jeweils eine Wochenkarte und neun Tageskarten. Besucherkarten mit dem Aufdruck „2025“ bleiben bis Ende 2026 gültig.
