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Parken für Bewohner

Beantragung und Gebühr

Die Parkausweise können online beantragt werden. Darüber hinaus sind die Ausweise auch im zuständigen Bürgeramt erhältlich. Nach der derzeit geltenden Rechtsverordnung beträgt die Jahresgebühr im Jahr 2026 für einen Bewohnerparkausweis 120 Euro, wenn dieser digital beantragt oder verlängert wird. Ab dem 1. Januar 2027 kostet ein digital beantragter Bewohnerparkausweis 125 Euro und ab dem 1. Januar 2028 beträgt die Gebühr jeweils 130 Euro.
Bei einer Beantragung auf nicht digitalem Weg vor Ort im Bürgeramt beträgt die Gebühr für 12 Monate 135 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 kostet der Bewohnerparkausweis 140 Euro und ab dem 1. Januar 2028 145 Euro.

Inhabende eines Heidelberg-Passes (+) bekommen einen Zuschuss bei der Ausstellung eines Bewohner-Parkausweises. Sie bekommen die Kosten für den Ausweis dann bis zu einem Eigenanteil von 36 Euro erstattet.
Für die Ausstellung eines Ersatzdokuments wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Gleiches gilt für Änderungen eines bestehenden Bewohnerparkausweises, beispielsweise bei einem Fahrzeugwechsel.

Besucherkarten

Bewohnerinnen und Bewohner können für ihre Gäste sogenannte Besucherkarten im zuständigen Bürgeramt erhalten. Die Besucherkarten sind seit 01. Juli 2026 auch online erhältlich.

  • Für den ersten bis fünften Kartenblock beträgt die Gebühr jeweils 15 Euro.
  • Ab dem sechsten Kartenblock erhöht sich die Gebühr auf 35 Euro je Block.

Ein Block umfasst jeweils eine Wochenkarte und neun Tageskarten. Besucherkarten mit dem Aufdruck „2025“ bleiben bis Ende 2026 gültig.

Hinweise zu den Parkregelungen in der Altstadt

Die Straßen im Kern der Heidelberger Altstadt sind fast alle als Fußgängerzone ausgewiesen; nur Bewohnerinnen und Bewohner mit einer besonderen Parkberechtigung dürfen dort ihren PKW parken.

Für Altstadtbewohnerinnen und Altstadtbewohner, die außerhalb der Fußgängerzone wohnen (insbesondere in den Randstraßen der Altstadt) oder Betriebe, die dort ihren Sitz haben, sind Bewohnerparkplätze (dunkelblau im Plan (818 KB)) ausgeschildert. Dort können Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Parkausweis A1 oder A2 ihren PKW abstellen. Diese Parkausweise gelten nicht für die Fußgängerzone.

Halte- und Parkverbote und die Regelungen der Parkscheinautomaten müssen natürlich beachtet werden.

Wer erhält einen Parkausweis?

Jede Bewohnerin und jeder Bewohner, der mit Hauptwohnung in der Altstadt gemeldet ist oder jeder Betrieb, der dort seinen Sitz hat und einen PKW auf sich zugelassen oder dauernd zur Nutzung überlassen bekommen hat, erhält den Parkausweis A1 oder A 2.

Wo erhält man die Parkausweise und was kosten sie ?

Die Parkausweise können online beantragt werden. Darüber hinaus erhalten Sie die Ausweise auch im Bürgeramt Altstadt, Rathaus, Marktplatz 10.

Nach der derzeit geltenden Rechtsverordnung beträgt die Jahresgebühr im Jahr 2026 für einen Bewohnerparkausweis 120 Euro, wenn dieser digital beantragt oder verlängert wird. Ab dem 1. Januar 2027 kostet ein digital beantragter Bewohnerparkausweis 125 Euro und ab dem 1. Januar 2028 beträgt die Gebühr jeweils 130 Euro.
Bei einer Beantragung auf nicht digitalem Weg vor Ort im Bürgeramt beträgt die Gebühr für 12 Monate 135 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 kostet der Bewohnerparkausweis 140 Euro und ab dem 1. Januar 2028 145 Euro.
 
Inhabende eines Heidelberg-Passes (+) bekommen einen Zuschuss bei der Ausstellung eines Bewohner-Parkausweises. Sie bekommen die Kosten für den Ausweis dann bis zu einem Eigenanteil von 36 Euro erstattet.

Für die Ausstellung eines Ersatzdokuments wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Gleiches gilt für Änderungen eines bestehenden Bewohnerparkausweises, beispielsweise bei einem Fahrzeugwechsel.

Was ist mit Besucherinnen und Besuchern?

Bewohnerinnen und Bewohner können für ihre Gäste sogenannte Besucherkarten im Bürgeramt Altstadt, Rathaus, Marktplatz 10, erhalten. Die Besucherkarten sind seit 01. Juli 2026 auch online erhältlich. Besucherkarten gelten nur außerhalb der Fußgängerzone, nicht innerhalb der Fußgängerzone! 

  • Für den ersten bis fünften Kartenblock beträgt die Gebühr jeweils 15 Euro.
  • Ab dem sechsten Kartenblock erhöht sich die Gebühr auf 35 Euro je Block.

Ein Block umfasst jeweils eine Wochenkarte und neun Tageskarten. Besucherkarten mit dem Aufdruck „2025“ bleiben bis Ende 2026 gültig.

Weitere Informationen

Parkplan Altstadt (818 KB)

Hinweise zu den Parkregelungen im Fußgängerbereich Altstadt

Ein Teil der Altstadt, begrenzt von Neckarstaden (B 37), Karlstor, Friedrich-Ebert-Anlage und Sofienstraße ist als Fußgängerzone ausgewiesen. Neben dem „Reinen Fußgängerbereich“ (rot im Plan (818 KB)) gibt es den Bereich mit „Fußgängervorrang“ (hellblau im Plan (818 KB)). Dort können die Bewohnerinnen und Bewohner oder Betriebe, die dort ihren Sitz haben, mit der Parkberechtigung I oder II ihren PKW abstellen. Bitte achten Sie darauf, Schrittgeschwindigkeit zu fahren, keine Haus- und Kellerzugänge zuzuparken und für Rettungsfahrzeuge die Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern freizuhalten.
Wer eine Parkberechtigung I oder II hat, kann damit auch außerhalb der Fußgängerzone auf den Bewohnerparkplätzen (dunkelblau im Plan (818 KB)) parken.

Wer erhält eine Parkberechtigung?

Jede Bewohnerin und jeder Bewohner, der mit Hauptwohnung in der Fußgängerzone gemeldet ist oder jeder Betrieb, der dort seinen Sitz hat und einen PKW auf sich unter dieser Adresse angemeldet hat, erhält die Parkberechtigung I oder II.

Wo erhält man die Parkberechtigungen und was kosten sie?

Die Parkberechtigungen können online beantragt werden. Darüber hinaus erhalten Sie die Berechtigungen auch im Bürgeramt Altstadt, Rathaus, Marktplatz 10.

Nach der derzeit geltenden Rechtsverordnung beträgt die Jahresgebühr im Jahr 2026 für einen Bewohnerparkausweis 120 Euro, wenn dieser digital beantragt oder verlängert wird. Ab dem 1. Januar 2027 kostet ein digital beantragter Bewohnerparkausweis 125 Euro und ab dem 1. Januar 2028 beträgt die Gebühr jeweils 130 Euro.
Bei einer Beantragung auf nicht digitalem Weg vor Ort im Bürgeramt beträgt die Gebühr für 12 Monate 135 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 kostet der Bewohnerparkausweis 140 Euro und ab dem 1. Januar 2028 145 Euro.
 
Inhabende eines Heidelberg-Passes (+) bekommen einen Zuschuss bei der Ausstellung eines Bewohner-Parkausweises. Sie bekommen die Kosten für den Ausweis dann bis zu einem Eigenanteil von 36 Euro erstattet.

Für die Ausstellung eines Ersatzdokuments wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Gleiches gilt für Änderungen eines bestehenden Bewohnerparkausweises, beispielsweise bei einem Fahrzeugwechsel.

Was ist mit Besucherinnen und Besuchern?

Bewohnerinnen und Bewohner können für ihre Gäste sogenannte Besucherkarten im zuständigen Bürgeramt erhalten. Die Besucherkarten sind seit 01. Juli 2026 auch online erhältlich. Besucherkarten gelten nur außerhalb der Fußgängerzone, nicht innerhalb der Fußgängerzone!

  • Für den ersten bis fünften Kartenblock beträgt die Gebühr jeweils 15 Euro.
  • Ab dem sechsten Kartenblock erhöht sich die Gebühr auf 35 Euro je Block.

Ein Block umfasst jeweils eine Wochenkarte und neun Tageskarten. Besucherkarten mit dem Aufdruck „2025“ bleiben bis Ende 2026 gültig.

Weitere Informationen

Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für den Bereich Altstadt mit Fußgängervorrang
Parkplan Altstadt (818 KB)

Hinweise zu den Parkregelungen in Bergheim

Im Wohnviertel Bergheim ist der Straßenzug Thibautstraße/Hospitalstraße als „Zonenhaltverbot“ ausgewiesen.

Im Zonenhaltverbot Bergheim darf in den hellblau gekennzeichneten Straßen montags bis samstags 7 bis 19 Uhr höchstens zwei Stunden lang geparkt werden. Eine Parkscheibe muss gut sichtbar ausgelegt werden.

Bewohnerinnen und Bewohner von Bergheim (mit Hauptwohnung) und Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen können für einen auf sie zugelassenen oder ihnen nachweislich dauerhaft zur Nutzung überlassenen PKW einen Parkausweis B beantragen, der sie von dieser Höchstparkzeit befreit.

Sie dürfen Ihren PKW in den hell- und dunkelblauen Bereichen zeitlich unbegrenzt abstellen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten keine Parkausweise.

Gesetzliche und ausgeschilderte Halte- und Parkverbote müssen natürlich trotz des Parkausweises beachtet werden.

Der dunkelblau gekennzeichnete Bereich ist ausschließlich für Inhaberinnen und Inhabern von Parkausweisen reserviert.

Wo erhält man die Parkausweise und was kosten sie?

Die Beantragung ist online möglich. Darüber hinaus erhalten Sie die Ausweise auch im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69.

Nach der derzeit geltenden Rechtsverordnung beträgt die Jahresgebühr im Jahr 2026 für einen Bewohnerparkausweis 120 Euro, wenn dieser digital beantragt oder verlängert wird. Ab dem 1. Januar 2027 kostet ein digital beantragter Bewohnerparkausweis 125 Euro und ab dem 1. Januar 2028 beträgt die Gebühr jeweils 130 Euro.
Bei einer Beantragung auf nicht digitalem Weg vor Ort im Bürgeramt beträgt die Gebühr für 12 Monate 135 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 kostet der Bewohnerparkausweis 140 Euro und ab dem 1. Januar 2028 145 Euro.
 
Inhabende eines Heidelberg-Passes (+) bekommen einen Zuschuss bei der Ausstellung eines Bewohner-Parkausweises. Sie bekommen die Kosten für den Ausweis dann bis zu einem Eigenanteil von 36 Euro erstattet.

Für die Ausstellung eines Ersatzdokuments wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Gleiches gilt für Änderungen eines bestehenden Bewohnerparkausweises, beispielsweise bei einem Fahrzeugwechsel.

Was ist mit Besucherinnen und Besuchern?

Bewohnerinnen und Bewohner können für ihre Gäste sogenannte Besucherkarten im zuständigen Bürgeramt erhalten. Die Besucherkarten sind seit 01. Juli 2026 auch online erhältlich.

  • Für den ersten bis fünften Kartenblock beträgt die Gebühr jeweils 15 Euro.
  • Ab dem sechsten Kartenblock erhöht sich die Gebühr auf 35 Euro je Block.

Ein Block umfasst jeweils eine Wochenkarte und neun Tageskarten. Besucherkarten mit dem Aufdruck „2025“ bleiben bis Ende 2026 gültig.

Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten keine Besucherkarten.

Weitere Informationen

Parkplan Bergheim (1 MB)

Hinweise zu den Parkregelungen in Handschuhsheim

Seit dem 1. Juli 2019 ist der gesamte Stadtteil Handschuhsheim als „Parkraumbewirtschaftungszone“ ausgewiesen.

Im Bereich dieser Zonenregelung darf von Montag bis Samstag zwischen 7 bis 20 Uhr höchstens zwei Stunden geparkt werden. Eine Parkscheibe muss deutlich sichtbar ausgelegt werden.

Bewohner/-innen der Parkraumbewirtschaftungszone (mit Hauptwohnung), Geschäftsführer/-innen und Mitarbeiter/-innen (je 4 Mitarbeiter/-innen 1 Ausweis, max. 5 Ausweise) von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen können für einen auf sie zugelassenen oder ihnen nachweislich dauerhaft zur Nutzung überlassenen PKW einen Parkausweis H1, H2 oder H3 beantragen, der sie von der Höchstparkzeit befreit.

Gesetzliche und ausgeschilderte Halt- und Parkverbote müssen trotz des Parkausweises beachtet werden. Die bisherigen reinen „Kurzzeitparkplätze“ im Geltungsbereich bleiben erhalten.

Wo erhält man die Parkausweise und was kosten sie?

Die Parkausweise können online beantragt werden. Darüber hinaus erhalten Sie die Ausweise auch im Bürgeramt Handschuhsheim, Dossenheimer Landstraße 13. 

Nach der derzeit geltenden Rechtsverordnung beträgt die Jahresgebühr im Jahr 2026 für einen Bewohnerparkausweis 120 Euro, wenn dieser digital beantragt oder verlängert wird. Ab dem 1. Januar 2027 kostet ein digital beantragter Bewohnerparkausweis 125 Euro und ab dem 1. Januar 2028 beträgt die Gebühr jeweils 130 Euro.
Bei einer Beantragung auf nicht digitalem Weg vor Ort im Bürgeramt beträgt die Gebühr für 12 Monate 135 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 kostet der Bewohnerparkausweis 140 Euro und ab dem 1. Januar 2028 145 Euro.
 
Inhabende eines Heidelberg-Passes (+) bekommen einen Zuschuss bei der Ausstellung eines Bewohner-Parkausweises. Sie bekommen die Kosten für den Ausweis dann bis zu einem Eigenanteil von 36 Euro erstattet.

Für die Ausstellung eines Ersatzdokuments wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Gleiches gilt für Änderungen eines bestehenden Bewohnerparkausweises, beispielsweise bei einem Fahrzeugwechsel.

Was ist mit Besucherinnen und Besuchern?

Bewohnerinnen und Bewohner von Handschuhsheim sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen können für Ihre Gäste sogenannte Besucherkarten im zuständigen Bürgeramt erhalten. Die Besucherkarten sind seit 01. Juli 2026 auch online erhältlich.

  • Für den ersten bis fünften Kartenblock beträgt die Gebühr jeweils 15 Euro.
  • Ab dem sechsten Kartenblock erhöht sich die Gebühr auf 35 Euro je Block.

Ein Block umfasst jeweils eine Wochenkarte und neun Tageskarten. Besucherkarten mit dem Aufdruck „2025“ bleiben bis Ende 2026 gültig.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten keine Besucherkarten. Die Besucherkarten dürfen nicht dazu dienen, mehrere Geschäftsautos eines Betriebes in der Parkzone abzustellen.

Weitere Informationen

Parkplan Handschuhsheim (669 KB)

Hinweise zu den Parkregelungen in Neuenheim

Das Wohnviertel Neuenheim, das von der Berliner Straße, Blumenthalstraße, Bergstraße und Uferstraße begrenzt ist und im Osten bis zur Hirschgasse reicht, ist als „Zonenhaltverbot“ ausgewiesen. Wegen seiner Größe ist das Gebiet nochmals in drei Bewohnerparkzonen unterteilt, für die jeweils eigene Bewohnerparkausweise ausgestellt werden (N1 – N3).

Im Zonenhaltverbot Neuenheim darf in den hellblau gekennzeichneten Straßen montags bis samstags von 7 bis 19 Uhr höchstens zwei Stunden lang geparkt werden. Eine Parkscheibe muss gut sichtbar ausgelegt werden.

Bewohnerinnen und Bewohner von Neuenheim (mit Hauptwohnung) und Geschäftsführer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (je 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1, max. 5) von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen können für einen auf sie zugelassenen oder ihnen nachweislich dauerhaft zur Nutzung überlassenen PKW einen Parkausweis N1, N2 oder N3 beantragen, der sie von dieser Höchstparkzeit befreit.

Sie dürfen Ihren PKW in den hellblauen und grünen Bereichen zeitlich unbegrenzt abstellen.

Im lila und gelben Bereich müssen jedoch die vorgeschriebenen Parkscheiben eingelegt und Parkscheinautomaten benutzt werden.

Gesetzliche und ausgeschilderte Halte- und Parkverbote müssen natürlich trotz des Parkausweises beachtet werden.

Der grün gekennzeichnete Bereich ist ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber von Parkausweisen reserviert.

Wo erhält man die Parkausweise und was kosten sie?

Die Beantragung ist online möglich. Darüber hinaus erhalten Sie die Ausweise auch im Bürgeramt Neuenheim, Rahmengasse 21.

Nach der derzeit geltenden Rechtsverordnung beträgt die Jahresgebühr im Jahr 2026 für einen Bewohnerparkausweis 120 Euro, wenn dieser digital beantragt oder verlängert wird. Ab dem 1. Januar 2027 kostet ein digital beantragter Bewohnerparkausweis 125 Euro und ab dem 1. Januar 2028 beträgt die Gebühr jeweils 130 Euro.
Bei einer Beantragung auf nicht digitalem Weg vor Ort im Bürgeramt beträgt die Gebühr für 12 Monate 135 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 kostet der Bewohnerparkausweis 140 Euro und ab dem 1. Januar 2028 145 Euro.
 
Inhabende eines Heidelberg-Passes (+) bekommen einen Zuschuss bei der Ausstellung eines Bewohner-Parkausweises. Sie bekommen die Kosten für den Ausweis dann bis zu einem Eigenanteil von 36 Euro erstattet.

Für die Ausstellung eines Ersatzdokuments wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Gleiches gilt für Änderungen eines bestehenden Bewohnerparkausweises, beispielsweise bei einem Fahrzeugwechsel.

Was ist mit Besucherinnen und Besuchern?

Bewohnerinnen und Bewohner von Neuenheim, sowie Geschäftsführer von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen können für ihre Gäste sogenannte Besucherkarten im zuständigen Bürgeramt erhalten. Die Besucherkarten sind seit 01. Juli 2026 auch online erhältlich.

  • Für den ersten bis fünften Kartenblock beträgt die Gebühr jeweils 15 Euro.
  • Ab dem sechsten Kartenblock erhöht sich die Gebühr auf 35 Euro je Block.

Ein Block umfasst jeweils eine Wochenkarte und neun Tageskarten. Besucherkarten mit dem Aufdruck „2025“ bleiben bis Ende 2026 gültig.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten keine Besucherkarten.

Weitere Informationen

Parkplan Neuenheim (594 KB)

Hinweise zu den Parkregelungen in Rohrbach

Das Wohnviertel Rohrbachs, das von der Karlsruher Straße, Herrenwiesenstraße, Achim-von Arnim-Straße, Heidelberger Straße, Rathausstraße, Am Müllenberg, Am Heiligenhaus, Bierhelderweg, Leimer Straße, Burnhofweg, Schelklystraße und der Valentin-Winter-Straße begrenzt ist und im Westen bis zur Karlsruher Straße reicht, ist als „Zonenhaltverbot“ ausgewiesen. Die genaue Abgrenzung entnehmen Sie dem Parkplan Rohrbach.

Im Zonenhalteverbot Rohrbach darf in den hellblau gekennzeichneten Straßen montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr höchstens zwei Stunden lang geparkt werden. Eine Parkscheibe muss deutlich sichtbar ausgelegt werden.

Bewohner/-innen von Rohrbach (mit Hauptwohnung), Geschäftsführer/-innen und Mitarbeiter/-innen (je vier Mitarbeiter-/innen einen Parkausweis, maximal fünf Ausweise) von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen können für einen auf sie zugelassenen oder ihnen nachweislich dauerhaft zur Nutzung überlassenen PKW einen Parkausweis R beantragen, der sie von der Höchstparkzeit befreit. Der PKW darf in den hell- und dunkelblauen sowie den grünen Bereichen zeitlich unbegrenzt abgestellt werden.

Wo erhält man die Parkausweise und was kosten sie?

Die Parkausweise können online beantragt werden. Die Ausweise sind außerdem im Bürgeramt Rohrbach, Seckenheimer Gäßchen 1, erhältlich.

Nach der derzeit geltenden Rechtsverordnung beträgt die Jahresgebühr im Jahr 2026 für einen Bewohnerparkausweis 120 Euro, wenn dieser digital beantragt oder verlängert wird. Ab dem 1. Januar 2027 kostet ein digital beantragter Bewohnerparkausweis 125 Euro und ab dem 1. Januar 2028 beträgt die Gebühr jeweils 130 Euro.
Bei einer Beantragung auf nicht digitalem Weg vor Ort im Bürgeramt beträgt die Gebühr für 12 Monate 135 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 kostet der Bewohnerparkausweis 140 Euro und ab dem 1. Januar 2028 145 Euro.
 
Inhabende eines Heidelberg-Passes (+) bekommen einen Zuschuss bei der Ausstellung eines Bewohner-Parkausweises. Sie bekommen die Kosten für den Ausweis dann bis zu einem Eigenanteil von 36 Euro erstattet.

Für die Ausstellung eines Ersatzdokuments wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Gleiches gilt für Änderungen eines bestehenden Bewohnerparkausweises, beispielsweise bei einem Fahrzeugwechsel.

Was ist mit Besucherinnen und Besuchern?

Bewohnerinnen und Bewohner können für ihre Gäste sogenannte Besucherkarten im zuständigen Bürgeramt erhalten. Die Besucherkarten sind seit 01. Juli 2026 auch online erhältlich.

  • Für den ersten bis fünften Kartenblock beträgt die Gebühr jeweils 15 Euro.
  • Ab dem sechsten Kartenblock erhöht sich die Gebühr auf 35 Euro je Block.

Ein Block umfasst jeweils eine Wochenkarte und neun Tageskarten. Besucherkarten mit dem Aufdruck „2025“ bleiben bis Ende 2026 gültig.

Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten keine Besucherkarten.

Weitere Informationen

Parkplan Rohrbach (6,9 MB)

Hinweise zu den Parkregelungen in der Weststadt

Das Wohnviertel Weststadt, das von der Bahnhofstraße, der Rohrbacherstraße, der Franz-Knauff-Straße, der Lessingstraße und der Ringstraße begrenzt wird, ist als „Zonenhaltverbot“ ausgewiesen.
Im Zonenhaltverbot Weststadt darf in den hellblau gekennzeichneten Straßen montags bis samstags 7 bis 19 Uhr höchstens zwei Stunden lang geparkt werden. Eine Parkscheibe muss gut sichtbar ausgelegt werden.

Bewohnerinnen und Bewohner der Weststadt (mit Hauptwohnung), Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (je 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1, max. 5 Parkausweise), von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen können für einen auf sie zugelassenen oder ihnen nachweislich dauerhaft zur Nutzung überlassenen PKW einen Parkausweis W beantragen, der sie von dieser Höchstparkzeit befreit.

Sie dürfen Ihren PKW in den hell- und dunkelblauen Bereichen zeitlich unbegrenzt abstellen.
Im lila und gelben Bereich müssen jedoch die vorgeschriebenen Parkscheiben eingelegt und Parkscheinautomaten benutzt werden.

Gesetzliche und ausgeschilderte Halte- und Parkverbote müssen natürlich trotz des Parkausweises beachtet werden.

Der dunkelblau gekennzeichnete Bereich ist ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber von Parkausweisen reserviert. Einzelne Abschnitte dieses Bereichs liegen außerhalb des Zonenhaltverbotes.

Wo erhält man die Parkausweise und was kosten sie?

Die Parkausweise können online beantragt werden. Darüber hinaus erhalten Sie die Ausweise auch im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69.

Nach der derzeit geltenden Rechtsverordnung beträgt die Jahresgebühr im Jahr 2026 für einen Bewohnerparkausweis 120 Euro, wenn dieser digital beantragt oder verlängert wird. Ab dem 1. Januar 2027 kostet ein digital beantragter Bewohnerparkausweis 125 Euro und ab dem 1. Januar 2028 beträgt die Gebühr jeweils 130 Euro.
Bei einer Beantragung auf nicht digitalem Weg vor Ort im Bürgeramt beträgt die Gebühr für 12 Monate 135 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 kostet der Bewohnerparkausweis 140 Euro und ab dem 1. Januar 2028 145 Euro.
 
Inhabende eines Heidelberg-Passes (+) bekommen einen Zuschuss bei der Ausstellung eines Bewohner-Parkausweises. Sie bekommen die Kosten für den Ausweis dann bis zu einem Eigenanteil von 36 Euro erstattet.

Für die Ausstellung eines Ersatzdokuments wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Gleiches gilt für Änderungen eines bestehenden Bewohnerparkausweises, beispielsweise bei einem Fahrzeugwechsel.

Was ist mit Besucherinnen und Besuchern?

Bewohnerinnen und Bewohner, sowie ortsansässige Geschäfte, Betriebe oder andere Institutionen können für ihre Gäste sogenannte Besucherkarten im zuständigen Bürgeramt erhalten. Die Besucherkarten sind seit 01. Juli 2026 auch online erhältlich.

  • Für den ersten bis fünften Kartenblock beträgt die Gebühr jeweils 15 Euro.
  • Ab dem sechsten Kartenblock erhöht sich die Gebühr auf 35 Euro je Block.

Ein Block umfasst jeweils eine Wochenkarte und neun Tageskarten. Besucherkarten mit dem Aufdruck „2025“ bleiben bis Ende 2026 gültig.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten keine Besucherkarten.

Weitere Informationen

Parkplan Weststadt (388 KB)

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