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Kulturamt
Haspelgasse 12
69117 Heidelberg
Mobiltelefon (0 62 21) 58-3 30 10
Fax (0 62 21) 58-3 34 90

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Projektförderung

Die Projektförderung ist der bürokratisch einfachste Weg Zuschüsse für kulturelle Projekte zu beantragen.

Anträge können bis spätestens 3 Monate vor Projektbeginn ganzjährig beim Kulturamt eingereicht werden.

Der Einfachheit halber finden Sie untenstehend die Projektförderung betreffende Auszüge aus der städtischen Rahmenrichtlinie.

Fördergrundsätze

  • Gefördert werden Projekte in Form kultureller Veranstaltungen. Dazu zählen beispielsweise Ausstellungen der Bildenden Kunst, Musikveranstaltungen, Lesungen literarischer Werke, Tanz- und Theateraufführungen oder sonstige Darbietungen mit künstlerischem Wert. Der künstlerische Aspekt muss dabei deutlich überwiegen gegenüber sonstigen Aspekten, beispielsweise Geselligkeit, Verzehr, Bildung, Integration, Wissenschaft, Politik.
  • Antragsberechtigt sind Institutionen, die zur kulturellen Bereicherung des Lebens in der Stadt beitragen. Sie sollen ihren Sitz in Heidelberg haben.
    Ist dies nicht der Fall oder liegt eine überregionale Ausrichtung der Tätigkeit vor, muss Heidelberg zumindest ein Schwerpunkt des kulturellen Wirkens des geförderten Projekts sein. Gleichzeitig soll das zu fördernde Kulturangebot dann (auch) der regionalen Vernetzung dienen.
    Institutionen in diesem Sinne sind Vereine, Gesellschaften, Organisationen, Gruppen, Einzelpersonen oder kulturelle Initiativen unabhängig von ihrer Rechtsform. Sie sollen gemeinnützig und überwiegend ehrenamtlich tätig sein.
  • Ein Projekt kann innerhalb eines Haushaltsjahres in der Regel nur einmal gefördert werden. Projekt in diesem Sinne kann auch eine Veranstaltungsreihe sein. Bei Veranstaltungen muss der kulturelle Aspekt deutlich überwiegen gegenüber Geselligkeit, Verzehr usw.
  • Die Zusammenarbeit mit städtischen Institutionen schließt eine Förderung nicht aus. Doch sind Doppelförderungen durch verschiedene städtische Stellen ausgeschlossen.

Finanzierungsart und Höchstbetrag

  • Die Zuwendung wird grundsätzlich in Form der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
  • Der Förderumfang soll in der Regel den Betrag von 10.000 Euro im Einzelfall nicht überschreiten. Der Höchstbetrag richtet sich auch nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, sowie den bisherigen Erfahrungswerten.

Mit dem Zuwendungszweck verbundene Einnahmen

  • Je nach Art des Projektes sind in zumutbarer Höhe Eintrittspreise, Teilnehmerbeiträge und dergleichen zu erheben und zur Reduzierung des Förderbedarfs einzusetzen.

Formulare zum Download