Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung"
Geförderte Maßnahmen
Das Förderprogramm fördert derzeit Maßnahmen zur erneuerbaren Energieerzeugung in Form von Photovoltaikanlagen auf Dach- und an Fassadenflächen, sowie die Nutzung von Photovoltaikstrom in Mehrfamilienhäusern in Form von Mieterstrommodellen oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung. Für die Förderung dieser Maßnahmen sowie Maßnahmen im Förderprogramm "Starkregen- und Hochwasserschutz" wurden im Nachtragshaushalt 2026 insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Photovoltaikanlagen auf Dach- und an Fassadenflächen
Gefördert werden netzgebundene Photovoltaikanlagen an oder auf dem Gebäude, die nicht in den Anwendungsbereich der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung Baden-Württemberg fallen oder über die Mindestanforderungen der PV-Pflicht hinaus gehen. Für die Ermittllung der Mindestanforderungen wird dabei der Pauschalnachweis von 0,06 Kilowatt-Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche verwendet.
Nicht gefördert werden Batteriespeicher und Wallboxen. Alle Details zu den geförderten Maßnahmen und Förderhöhen sind auch in den Richtlinien des Förderprogramms "Rationelle Energieverwendung" beschrieben.
| Anlagentyp |
Förderbare Nennleistung in kWp (die über PV-Pflicht BW hinausgeht) |
Fördersatz |
| Photovoltaikanlage auf Dachflächen |
bis 100 |
100 Euro/kWp |
| Photovoltaikanlagen an Fassadenflächen; Aufgeständerte Photovoltaikanlagen auf extensiv begrünten Dachflächen* oder über Parkplatzflächen |
bis 50 |
200 Euro/kWp |
| |
|
maximal 10.000 Euro je Objekt |
*WICHTIG: Für die aufgeständerte Photovoltaikanlagen auf extensiv begrünten Dachflächen muss verpflichtend der Handlungsleitfaden zu Dachbegrünung und Photovoltaik in Heidelberg (712 KB) eingehalten werden.
Hinweis zum Denkmalschutz: Bei Fragen zum Denkmalschutz und Genehmigungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Amt für Baurecht und Denkmalschutz.
Unterlagen zum Antrag
Hinweis: Halten Sie sämtliche geforderte Unterlagen im PDF-Format bereit. Bilder können in einem Worddokument zusammengefasst und dann als PDF exportiert werden.
- Angebot einer Fachfirma ODER
detaillierte Kostenschätzung eines Architektur-/Ingenieurbüros
Das Angebot enthält genaue Angaben zu Hersteller, sowie Art und Typ der PV-Module, und Nennleistung
- Aktuelle Fotos des Installationsorts ODER
eine Planungsskizze, von der erkenntlich wird, wo wie viele Module installiert werden
Optional:
- Einverständniserklärung des Eigentümers, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern der Mieter des Gebäude sind
- Vollmacht/Verwaltervertrag, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern Verwalter/Beauftragter des Gebäude sind
Unterlagen zum Verwendungsnachweis
Hinweis: Halten Sie sämtliche geforderte Unterlagen im PDF-Format bereit. Bilder können in einem Worddokument zusammengefasst und dann als PDF exportiert werden.
- Schlussrechnung der beauftragten Fachfirma
Die Rechnung enthält genaue Angaben zu Hersteller, sowie Art und Typ der PV-Module, und Nennleistung
- Fotos der installierten Anlage, auf der die Module und der Wechselrichter erkennbar sind
- Registrierungsbestätigung der Anlage im Marktstammdatenregister von der Bundesnetzagentur
Mieterstrommodell oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Für Mehrfamilienhäuser oder Wohnungseigentümergemeinschaften, die ein Mieterstrommodell oder eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Kombination mit einer neu zu installierenden Photovoltaikanlage umsetzen, wird eine Förderung der investiven Maßnahmen (z. B. Zähler, Zählerschrank, Verkabelung) gewährt.
| Maßnahme |
Fördersatz |
Maximale Förderung |
| Umsetzung eines Mieterstrommodells oder einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung |
50 % der investiven Kosten |
2.500 Euro je Objekt |
Unterlagen zum Antrag
Hinweis: Halten Sie sämtliche geforderte Unterlagen im PDF-Format bereit. Bilder können in einem Worddokument zusammengefasst und dann als PDF exportiert werden.
- Angebot einer Fachfirma ODER
detaillierte Kostenschätzung eines Architektur-/Ingenieurbüros
Unterlagen zum Verwendungsnachweis
Hinweis: Halten Sie sämtliche geforderte Unterlagen im PDF-Format bereit. Bilder können in einem Worddokument zusammengefasst und dann als PDF exportiert werden.
- Schlussrechnung(en) der beauftragten Fachfirma/-firmen
- Fotos der Zähler und Unterzähler
- Messkonzept oder Stromvertrag für Mieterstrom bzw. gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Kontakt & Antragstellung
Verwendungsnachweise für Förderanträge aus den Jahren 2024 und früher können Sie weiterhin digital über unser Online-Formular "Verwendungsnachweis (Anträge 2024 und früher)" einreichen, in Papierform senden Sie diese bitte per Post an die Mitarbeiter/innen der Wohnbauförderung des Technischen Bürgeramtes. Die Postadresse ist auf dem jeweiligen Formular hinterlegt.