Bei Fragen zur Antragstellung oder zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an:

Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Kompetenzzentrum Förderung
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Mobiltelefon (0 62 21) 5 82 51 30
Fax (0 62 21) 5 84 62 59 15


Zur Ämterseite

Bei Fragen zur technischen Prüfung und den technischen Richtlinien wenden Sie sich bitte an:
 

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Energie und Klimaschutz
Palais Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 81 61
Mo-Do 8:00-15:00 Uhr; Fr 8:00-12:00 Uhr

Für allgemeine Förderberatung wenden Sie sich an:

Energieberatungs-Hotline
E-Mail
(Montags - Donnerstags)

Die Hotline kann Ihnen keine Auskunft zu Ihrem Antrag geben, da sie nicht in das städtische Förderprogramm involviert ist.

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Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung"

Geförderte Maßnahmen

Das Förderprogramm fördert derzeit Maßnahmen zur erneuerbaren Energieerzeugung in Form von Photovoltaikanlagen auf Dach- und an Fassadenflächen, sowie die Nutzung von Photovoltaikstrom in Mehrfamilienhäusern in Form von Mieterstrommodellen oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung. Für die Förderung dieser Maßnahmen sowie Maßnahmen im Förderprogramm "Starkregen- und Hochwasserschutz" wurden im Nachtragshaushalt 2026 insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Photovoltaikanlagen auf Dach- und an Fassadenflächen

Gefördert werden netzgebundene Photovoltaikanlagen an oder auf dem Gebäude, die nicht in den Anwendungsbereich der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung Baden-Württemberg fallen oder über die Mindestanforderungen der PV-Pflicht hinaus gehen. Für die Ermittllung der Mindestanforderungen wird dabei der Pauschalnachweis von 0,06 Kilowatt-Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche verwendet.

Nicht gefördert werden Batteriespeicher und Wallboxen. Alle Details zu den geförderten Maßnahmen und Förderhöhen sind auch in den Richtlinien des Förderprogramms "Rationelle Energieverwendung" beschrieben.

Anlagentyp Förderbare Nennleistung in kWp
(die über PV-Pflicht BW hinausgeht)
Fördersatz
Photovoltaikanlage auf Dachflächen bis 100 100 Euro/kWp
Photovoltaikanlagen an Fassadenflächen; Aufgeständerte Photovoltaikanlagen auf extensiv begrünten Dachflächen* oder über Parkplatzflächen bis 50 200 Euro/kWp
    maximal 10.000 Euro
je Objekt

*WICHTIG: Für die aufgeständerte Photovoltaikanlagen auf extensiv begrünten Dachflächen muss verpflichtend der Handlungsleitfaden zu Dachbegrünung und Photovoltaik in Heidelberg (712 KB) eingehalten werden.

Hinweis zum Denkmalschutz: Bei Fragen zum Denkmalschutz und Genehmigungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Amt für Baurecht und Denkmalschutz.

Unterlagen zum Antrag

Hinweis: Halten Sie sämtliche geforderte Unterlagen im PDF-Format bereit. Bilder können in einem Worddokument zusammengefasst und dann als PDF exportiert werden.

  • Angebot einer Fachfirma ODER
    detaillierte Kostenschätzung eines Architektur-/Ingenieurbüros
    Das Angebot enthält genaue Angaben zu  Hersteller, sowie Art und Typ der PV-Module, und Nennleistung
  • Aktuelle Fotos des Installationsorts ODER
    eine Planungsskizze, von der erkenntlich wird, wo wie viele Module installiert werden

Optional:

  • Einverständniserklärung des Eigentümers, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern der Mieter des Gebäude sind
  • Vollmacht/Verwaltervertrag, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern Verwalter/Beauftragter des Gebäude sind

Unterlagen zum Verwendungsnachweis

Hinweis: Halten Sie sämtliche geforderte Unterlagen im PDF-Format bereit. Bilder können in einem Worddokument zusammengefasst und dann als PDF exportiert werden.

  • Schlussrechnung der beauftragten Fachfirma
    Die Rechnung enthält genaue Angaben zu Hersteller, sowie Art und Typ der PV-Module, und Nennleistung
  • Fotos der installierten Anlage, auf der die Module und der Wechselrichter erkennbar sind
  • Registrierungsbestätigung der Anlage im Marktstammdatenregister von der Bundesnetzagentur

Mieterstrommodell oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Für Mehrfamilienhäuser oder Wohnungseigentümergemeinschaften, die ein Mieterstrommodell oder eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Kombination mit einer neu zu installierenden Photovoltaikanlage umsetzen, wird eine Förderung der investiven Maßnahmen (z. B. Zähler, Zählerschrank, Verkabelung) gewährt.

Maßnahme Fördersatz Maximale Förderung
Umsetzung eines Mieterstrommodells oder einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung 50 % der investiven Kosten 2.500 Euro je Objekt

Unterlagen zum Antrag

Hinweis: Halten Sie sämtliche geforderte Unterlagen im PDF-Format bereit. Bilder können in einem Worddokument zusammengefasst und dann als PDF exportiert werden.

  • Angebot einer Fachfirma ODER
    detaillierte Kostenschätzung eines Architektur-/Ingenieurbüros

Unterlagen zum Verwendungsnachweis

Hinweis: Halten Sie sämtliche geforderte Unterlagen im PDF-Format bereit. Bilder können in einem Worddokument zusammengefasst und dann als PDF exportiert werden.

  • Schlussrechnung(en) der beauftragten Fachfirma/-firmen
  • Fotos der Zähler und Unterzähler
  • Messkonzept oder Stromvertrag für Mieterstrom bzw. gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
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