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Leistungen

Förderung für elektrische betriebene Taxis, Mietwagen, gebündelte Bedarfsverkehre oder Carsharing-Fahrzeuge beantragen

Sie sind ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs nach dem Personen-beförderungsgesetz oder Carsharing-Unternehmen und setzen neue, erstzugelassene vollelektrische Elektrofahrzeuge in einem Bereitstellungsbezirk in Baden-Württemberg ein?

Dann können Sie eine Förderung der Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für E-Fahrzeuge der EG- Fahrzeugklassen M1 und N1 beantragen.

Sie erhalten einen Zuschuss in Form eines Festbetrags in Höhe von bis zu 3.000 bei gekauften und 1.000 € pro Jahr für maximal drei Jahre bei geleasten Elektrofahrzeugen.

Zuständige Stelle

Landeskreditbank Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz oder Carsharing-Unternehmen.
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Fahrzeugbeschaffung eine gültige Lizenz.
  • Der Sitz Ihres Unternehmens befindet sich in Baden-Württemberg.
  • Sie setzen das E-Taxi bzw. E-Mietfahrzeug in einem Bereitstellungsbezirk in Baden-Württemberg ein.
  • Sie haben das Fahrzeug nicht vor dem 01.07.2022 angeschafft. Maßgeblich ist der Vertragsschluss über die Anschaffung.
  • Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre im Betrieb eingesetzt werden. Bei Leasing über die gesamte Leasingdauer von maximal drei Jahren. Dies gilt überwiegend in Baden-Württemberg im jeweiligen Bereitstellungsbezirk bei Taxis beziehungsweise Mietwagen.
  • Pro antragstellende Person sind maximal 100 Fahrzeuge förderfähig.

Verfahrensablauf

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de ein. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene De-minimis-Erklärung bei.

Bitte füllen Sie für jedes Fahrzeug einen eigenen Antrag aus.

Sie können die Anträge fortlaufend einreichen. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach dem Eingang der Anträge verteilt. Der Antrag ist rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei uns eingegangen ist. Als Eingangsdatum gilt das Datum des Eingangsstempels.

Wir zahlen die Zuwendung in einer Summe aus, wenn Sie den Verwendungsnachweis, den Kauf- oder Leasingvertrag, den Nachweis der Zulassung in Baden-Württemberg sowie eine Kopie der aktualisierten Genehmigungsurkunde, aus der auch das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs hervorgeht, für das geförderte E-Fahrzeug vorlegen.

Fristen

Das Förderprogramm läuft bis 31. Dezember 2023.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

keine

Hinweise

Es handelt sich um eine de-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen. Die entsprechende EU-Richtlinie finden Sie hier.

Freigabevermerk

  • 14.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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