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Leistungen

Förderung für umweltfreundliche emissionsarme ÖPNV – Linienbusse und Bürgerbusse beantragen

Das Land fördert die Anschaffung von neuen umweltfreundlichen emissionsarmen Linienbussen und Bürgerbussen.

Ziele der Förderung sind:

- Erhöhung des Anteils von im ÖPNV eingesetzten Bussen vor allem mit Antrieben aus erneuerbaren Energien.

- Unterstützung lokal organisierter, ehrenamtlich getragener Verkehrsangebote („Bürgerbusse“)

- Die Verbesserung des ÖPNV im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität.

Zuständige Stelle

Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Antragsberechtigt bei der Linienbusförderung sind:

  • Nahverkehrsunternehmen, die Linienverkehr nach § 42 oder § 43 Satz 1 Nummerr 2 oder § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Baden-Württemberg betreiben.
  • Nahverkehrsunternehmen, die im Besitz einer entsprechenden Liniengenehmigung sind und nach dieser Richtlinie förderfähige Fahrzeuge beschaffen, die im Linienverkehr nach § 42 oder § 43 Satz 1 Nummer 2 oder § 44 PBefG in Baden-Württemberg eingesetzt werden.
  • Auftragsunternehmer solcher Verkehrsunternehmen

Antragsberechtigt bei der Bürgerbusförderung sind:

  • (Bürgerbus-) Vereine, Verkehrsunternehmen, Kommunen oder Landkreise

Höhe und Umfang der Förderung:

Die Förderung erfolgt differenziert nach Antriebsart

  • emissionsfreie Fahrzeuge: Batteriebusse, Brennstoffzellenbusse
  • saubere Fahrzeuge: Plug-in-Hybrid-Busse
  • sonstige Antriebsarten
  • Förderfähig ist darüber hinaus die Umrüstung von Fahrzeugen, die deren Einstufung als Fahrzeuge mit batterieelektrischem oder mit Brennstoffzellenantrieb erlaubt.
     
     

Emissionsfreie und saubere Fahrzeuge

  • Förderung der umweltschutzbezogenen Investitionsmehrkosten: Die umweltschutzbezogenen Investitionsmehrkosten werden anhand eines Vergleichs der Beschaffungskosten mit den Kosten eines konventionellen Referenzbusses gleicher Größe ermittelt. Die Differenz zwischen den Ausgaben dieser beiden Investitionen sind die umweltschutzbezogenen und somit zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Der Fördersatz der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet sich nach der Unternehmensgröße
    • Mittlere und große Unternehmen: 70 %
    • Kleinunternehmen: 75 %.
    • Zur Unterstützung einer möglichst schnellen Umstellung der in Baden-Württemberg eingesetzten Fahrzeuge auf emissionsarme Antriebsformen wird die Beihilfeintensität beginnend ab dem Förderjahr 2025 jährlich um 5 Prozentpunkte abschmelzen.
  • Aus beihilferechtlichen Gründen muss, um effektiven Wettbewerb zu ermöglichen, bei emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen eine Reihung der Anträge erfolgen.
    • Das Kriterium eingereichtes Angebot (beantragte Beihilfe geteilt durch die Fahrzeugeinheitszahl) wird mit 75 % ,
    • das Kriterium Ländlicher Raum (Einsatzort des Fahrzeugs) mit 15 % ,
    • das Kriterium Kleines Unternehmen mit 10 % gewichtet.

Es wird bei der Reihung nicht zwischen Beschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen differenziert, sondern ein einheitliches Reihungsverfahren durchgeführt. Die auf Basis der Antragsreihung bei emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen jeweils schlechtesten 5 % der Anträge können nicht in die Programmaufstellung übernommen werden.

Fahrzeuge mit sonstigen Antriebsarten

  • 40.000 EUR je Fahrzeugeinheit.
  • Zusatz- und Sonderausstattungen werden in Form von festen Pauschalbeträgen bezuschusst.

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie und im Antragsformular

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online stellen.

  • Für jedes Fahrzeug ist ein eigener Antrag zu stellen.
  • Die Antragsstellung ist zugleich auch die Anmeldung zum Busprogramm. Es ist keine separate Anmeldung notwendig.
  • Bei Rückfragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Ansprechpartner der L-Bank zur Verfügung.

Fristen

Förderanträge können jährlich bis zum 31. Oktober (Antragszeitraum) gestellt werden. Das Ministerium für Verkehr stellt bis zum 01.03. des Folgejahres das Busprogramm fest. Anschließend erlässt die L-Bank als Bewilligungsstelle die Förderbescheide.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Inhaber von Genehmigungen nach § 42 PBefG: vollständige Kopie der Liniengenehmigung mit Anlagen
  • bei Auftragsunternehmern nach § 42 PBefG: Kopie des vollständigen Vertrages einschließlich Anlagen mit Auftraggeber
  • Kopie der vollständigen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) für das zuersetzende Fahrzeug
  • Bescheinigung des Zollamtes über die Dauer der Befreiung von der Kfz-Steuer(nur bei Fahrzeugen mit einer Einstiegshöhe >= 860 mm)
  • aktuelles Verkehrswertgutachten des zu ersetzenden Fahrzeugs
  • Linienführung im Einsatzgebiet des geförderten Fahrzeugs
  • alle weiteren Unterlagen finden Sie auf der Homepage der L-Bank

Kosten

keine

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

  • Die Richtlinie inklusive der Antragsformulare sowie die Kontaktdaten der zuständigen Bewilligungsstelle (L-Bank) finden Sie hier.
  • Informationen des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zum Förderprogram (Bürgerbusse) finden Sie hier.
  • nformationen des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zum Förderprogram (Linienbusse) finden Sie hier.

Freigabevermerk

19.09.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Info

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