Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.

Leistungen

Schulische Leistungen bewerten

Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule erfordert neben der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch deren Feststellung zur Kontrolle des Lernfortschritts und zum Leistungsnachweis. Als Kontrolle des Lernfortschritts soll sie Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und ggf. den für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen den erzielten Erfolg bestätigen, ihnen Hinweise für den weiteren Lernfortgang geben und damit die Motivation der Schülerin oder des Schülers fördern. Als Leistungsnachweis stellt sie eine Entscheidungsgrundlage für den weiteren Bildungsgang der Schülerin oder des Schülers dar.

Zuständige Stelle

Die von der Schülerin oder vom Schüler besuchte Schule.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle von der Schülerin oder vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen).

Verfahrensablauf

Die Fachlehrkraft hat zum Beginn ihres Unterrichts bekanntzugeben, wie sie in der Regel die verschiedenen Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird. Die allgemeinen für die Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern oder Fächerverbünden maßgebenden Kriterien hat sie den Schülerinnen und Schülern und auf Befragen auch ihren Erziehungsberechtigten sowie den für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen darzulegen.

Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden durch Noten („sehr gut" bis „ungenügend") bewertet. In den Jahrgangstufen der gymnasialen Oberstufe werden sie daneben mit den ihnen je nach Notentendenz zugeordneten Punkten (15 bis 0 Punkte) bewertet.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Der Unterricht an den öffentlichen Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Kollegs, Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ist unentgeltlich.

Bearbeitungsdauer

Für jedes Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, ein Zeugnis über ihre Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern während des ganzen Schuljahres.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Ansprechperson für Fragen zur Bewertung einzelner Schülerleistungen ist die unterrichtende Lehrkraft.

Freigabevermerk

  • 26.07.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg
×