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Leistungen

Studienplatz als ausländischer Studierender - sich bewerben

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit oder sind staatenlos und möchten in Deutschland studieren? Dann bewerben Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie später studieren wollen.

Dies gilt für alle Studiengänge.

Dies gilt nicht für ausländische Staatsangehörige, die

  • einem Mitgliedstaat der EU angehören,
  • Angehörige eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung sind oder
  • in Deutschland wohnendeFamilienangehörige von Staatsangehörigen eines dieser Länder sind, sofern diese Staatsangehörigen in Deutschland beschäftigt sind.

Sie bewerben sich nach den für Deutsche geltenden Bestimmungen zum Studium. Gleiches gilt für sonstige ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine Deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen (Bildungsinländer).

In der Verfahrensbeschreibung "Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen (ausländische Zeugnisse)" finden Sie weitere Informationen.

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Ihre Bewerbung sind:

  • ein der deutschen Hochschulreife gleichwertiger Bildungsstand (Nachweise oder Studienkolleg-Feststellungsprüfung),
  • für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse und gegebenenfalls
  • die Erfüllung hochschulspezifischer Anforderungen

Verfahrensablauf

Um einen Studiengang bewerben Sie sich mit einem Online-Bewerbungsbogen direkt bei den Hochschulen. Zusätzlich sind bestimmte Unterlagen der Bewerbung postalisch einzureichen. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie bei den Hochschulen. Die Hochschule entscheidet über die Zulassung und informiert Sie darüber.

Im Falle einer Studienplatzzusage erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid Angaben über die Fristen zur Einschreibung (Immatrikulation) an Ihrer Hochschule. Im Falle einer Absage erhalten Sie einen Ablehungsbescheid mit Angaben zum Nachrückverfahren.

Fristen

Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften:

  • 15. Juli für das kommende Wintersemester
  • 15. Januar für das kommende Sommersemester

Abweichende Termine sind möglich. Darunter fallen die Fristen zur Feststellung der Zugangsberechtigung

  • des Studienkollegs der Hochschule Konstanz
  • der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste

Auch Termine von Eignungs- beziehungsweise Auswahlprüfungen für Fächer Musik oder Sport zählen dazu.

Informieren Sie sich frühzeitig beim Akademischen Auslandsamt/International Office der jeweiligen Hochschule und lassen Sie sich beraten.

Erforderliche Unterlagen

  • Hochschulzugangsqualifikation, die im Herkunftsland den Hochschulzugang ermöglicht (z.B. Matura, Baccalaureat, School-Leaving-Certificate, General Certificate of Education GCE), und die zugehörigen Listen mit Einzelnoten
  • erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse (auch von Colleges, Akademien) und die zugehörigen Listen mit Einzelnoten
  • Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht (sofern bereits abgelegt)
  • Bescheinigungen oder Zeugnisse (einschließlich Notenliste) über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen
  • Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen (soweit vorhanden)
  • Nachweis über die für den Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse

Über die Vorlage weiterer Unterlagen informiert Sie die jeweilige Hochschule.

Kosten

  • Für die Bewerbung: keine
  • Für das Studium: Es fallen Studiengebühren für Internationale Studierende an. Genauere Informationen erhalten Sie an der jeweiligen Hochschule.

Hinweise

Diese Angaben gelten auch für Staatenlose.

Rechtsgrundlage

Artikel 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG (Bewegungsfreiheit)

Landeshochschulgesetz (LHG)

  • § 58 LHG (Hochschulzugang)
  • § 60 LHG (Immatrikulation)
  • § 63 LHG (Ausführungsbestimmungen)

Freigabevermerk

14.02.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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