Bei Fragen zur Antragstellung oder zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an:

Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Kompetenzzentrum Förderung
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Mobiltelefon (0 62 21) 5 82 51 30
Fax (0 62 21) 5 84 62 59 15


Zur Ämterseite

Bei Fragen zur technischen Prüfung und den technischen Richtlinien wenden Sie sich bitte an:
 

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Energie und Klimaschutz
Palais Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 81 61
Mo-Do 8:00-15:00 Uhr; Fr 8:00-12:00 Uhr

Für allgemeine Förderberatung wenden Sie sich an:

Energieberatungs-Hotline
E-Mail
(Montags - Donnerstags)

Die Hotline kann Ihnen keine Auskunft zu Ihrem Antrag geben, da sie nicht in das städtische Förderprogramm involviert ist.

Zur Abteilungsseite

Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung"

Richtlinien

Wie hoch sind die Fördersätze? Welche Anforderungen und Einschränkungen gelten und was gibt es zu beachten? Informationen dazu finden Sie hier in den Förderrichtlinien. Die Förderrichtlinien legen die Regeln fest, nach denen die Stadt Heidelberg Förderanträge bearbeitet. Unter den Allgemeinen Nebenbestimmungen finden sich Bedingungen und Auflagen für die Antragstellenden. Diese werden auch einem vorläufigen Bewilligungsbescheid beigelegt.

Die Förderprogramme "Rationelle Energieverwendung" und "Starkregen- und Hochwasserschutz" werden ab dem 01. Juli 2026 für neue Anträge freigeschaltet. Die Antragstellung wird ab diesem Tag hier auf den jeweiligen Unterseiten der Förderprogramme möglich sein.

Richtlinien ab 1. Juli 2026

Richtlinien nach Gemeinderatsbeschluss vom 5. Juni 2025 (nicht rechtsgültig)

Richtlinien vom 1. März 2024 bis 30. Juni 2026

Richtlinien vom 1. September 2022 bis 29. Februar 2024

Richtlinie vom 1. Juli 2017 bis 31. August 2022*

*Die Richtlinie wurde zum 1. Januar 2021 um die Förderung von Photovoltaikanlagen ergänzt.

×