Sandra Arendarczyk.
Amt für Chancengleichheit
Sandra Arendarczyk
Kommunale Frauen-und Gleichstellungs-beauftragte
Eppelheimer Straße 13
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 91 60

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Nicoline Erichsen
Nicoline Erichsen
Eppelheimer Straße 13
69115 Heidelberg

Mit dem Frauen-Nachttaxi sicher durch die Nacht!

Frauen-Nachttaxi Heidelberg (Foto: shutterstock)a / pixelio.de)

Mit dem Frauen-Nachttaxi kommen Heidelberger Frauen und Mädchen seit 1992 sicher durch die Nacht. Finanziert wird das Projekt aus Steuermitteln, einem Zuschuss der Taxizentrale Heidelberg und den Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf.
Zum 1. Februar 2026 wird das Frauen-Nachttaximodell auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses testweise angepasst. Das Angebot ist künftig sozial gestaffelt: Studierende, Schülerinnen, Auszubildende sowie Frauen mit Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ zahlen künftig acht Euro pro Fahrt. Alle übrigen Frauen mit Hauptwohnsitz in Heidelberg können das Frauen-Nachttaxi für 10 Euro nutzen. Auch die Nutzungszeiten wurden angepasst: Das Frauen-Nachttaxi steht von 22 bis 5 Uhr zur Verfügung, für Frauen ab 60 Jahren künftig ab 21 Uhr.
Das neue Modell gilt vorläufig bis Ende Mai 2026.

Die Umstellung erfordert organisatorischen Vorlauf. Neue Fahrscheine können voraussichtlich ab dem 21. Januar 2026 in den Bürgerämtern erworben werden. Alle bisherigen Scheine verlieren zum 1. Februar ihre Gültigkeit. Fliederfarbene Scheine können bis Ende 2028, orangefarbene Scheine bis Ende 2029 gegen Erstattung zurückgegeben werden.

Zur Rückerstattung bitte das Formular herunterladen und das ausgefüllte Formular mit den ungültigen Scheinen per Post an das Amt für Chancengleichheit (Eppelheimer Str. 13, 69115 Heidelberg) schicken oder dort abgeben.
Hier gibt es das Formular zum Download. (113 KB)

Hintergrund der Anpassung sind gestiegene Nutzerinnenzahlen und deutlich höhere Kosten pro Fahrt. Allein 2024 wurden rund 11.650 Fahrten verzeichnet, mehr als die Hälfte davon mit einem Fahrpreis von über 20 Euro. Für 2025 wird daher eine Budgetüberschreitung von rund 80.000 Euro erwartet.

Das Frauen-Nachttaxi trägt dazu bei, die Sicherheit für Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum zu erhöhen und wird gerne genutzt. Die Fahrscheine können laufend in allen Bürgerämtern der Stadt gekauft werden.

Fahrberechtigt: Frauen ab 14 Jahren mit Hauptwohnung in Heidelberg. Nachweis durch gültigen Personalausweis / Pass. Kinder unter 14 Jahren können kostenlos mitgenommen werden. Trans* Frauen ohne abgeschlossene Personenstandsänderung können das Frauen-Nachttaxi ebenfalls nutzen, sie müssen beim Kauf lediglich ihren dgti-Ausweis vorlegen. Informationen zum Ergänzungsausweis erhalten Sie auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.
Gültigkeitsbereich: Nur innerhalb der Stadtgrenzen Heidelbergs, Fahrten nach oder von außerhalb sind nicht gestattet.
Zeitrahmen: 22 bis 5 Uhr. Ausnahme: Frauen ab 60 Jahren von 21 bis 5 Uhr. Nachweis durch Personalausweis/Pass.
Beförderung: Nur durch Wagen, die der Taxi-Zentrale angeschlossen sind. Möglich ist die telefonische Bestellung unter der Telefonnummer 06221 302030, der Zustieg an ausgewiesenen Halteplätzen oder das Anhalten auf der Straße.
Teilnehmende Unternehmen: Nicht alle Taxen in Heidelberg haben sich dem Frauen-Nachttaxi angeschlossen. Fragen Sie vor dem Zusteigen, ob Ihr Fahrschein akzeptiert wird.
Fahrscheinerwerb: Erhältlich nur im Vorverkauf und gegen Vorlage des erforderlichen Ausweises in allen Heidelberger Bürgerämtern. Die Weitergabe der Fahrscheine an Nichtberechtigte ist nicht gestattet.
Fahrscheinpreise: Ab dem 1.02.2026: ermäßigt 8 Euro, regulär 10 Euro, nur gültig mit Personalausweis / Pass; ermäßigt nur gültig mit entsprechendem Ermäßigungsnachweis (gültigen Studierendenausweis, gültigen Schülerinnenausweis, aktuellen Ausbildungsnachweis, Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+. Alte Fahrscheine (fliederfarben) können bis Jahresende 2028 gegen Erstattung zurückgegeben werden, orangefarbene Fahrscheine bis Ende 2029. Noch ältere Fahrscheine sind weder gültig, noch ist eine Erstattung möglich.
Kontrolle: Die Taxi-Fahrer*innen sind zur Ausweiskontrolle und Kontrolle des Ermäßigungsnachweises berechtigt.
Wartezeiten: Kosten für Wartezeiten, die die Nutzerin zu verantworten hat, sind von ihr selbst zu bezahlen.
Sammelfahrtenvorteil: Gleiche Fahrtrichtung für zwei bis vier fahrberechtigte Nutzerinnen kostet einen Fahrschein.
Unterschrift: Bei Fahrtende bestätigt die Nutzerin auf dem vollständig ausgefüllten Fahrschein die Richtigkeit aller Angaben durch ihre Unterschrift.
Service: Die Fahrer*innen warten am Fahrtziel, bis die Fahrgäste ihren Bestimmungsort erreicht haben oder begleiten sie auf Wunsch bis zur Haustür.
Hinweis: Bei Modelländerungen können die Scheine ihre Gültigkeit verlieren.

Bei (versuchter) missbräuchlicher Nutzung wird Strafanzeige gestellt.
Fragen?
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E-Mail: nicoline.erichsen@heidelberg.de

Internet-Adresse: www.heidelberg.de/frauennachttaxi

Info

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