Unterstützungsangebote-Verordnung
(UstA-VO)
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI sind Leistungen, in denen sich ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung um die Beaufsichtigung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen kümmern. Dies kann im Rahmen von regelmäßigen Gruppenangeboten, aber auch im häuslichen Bereich erfolgen. Die Angebote sollen zudem pflegende Angehörige entlasten und unterstützen.
Darüber hinaus ist die Anerkennung gewerblicher Dienste, die Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen zur ergänzenden Unterstützung hauswirtschaftlicher Versorgung und Bewältigung von sonstigen Alltagsanforderungen im Haushalt anbieten, möglich.
Die Unterstützungs- und Entlastungsangebote sind auf Bundesebene in § 45a SGB XI geregelt. Gemäß § 45a SGB XI werden die Bundesländer ermächtigt, die weiteren Bestimmungen zur Anerkennung und Förderung der Unterstützungsangebote festzulegen. In Baden-Württemberg ist dies durch die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) umgesetzt worden.
Zuständig für die Anerkennung von Unterstützungsangeboten sind die Stadt- und Landkreise, in deren Gebiet das Angebot zur Unterstützung im Alltag erbracht wird. Die Voraussetzungen der Anerkennung sind in § 10 UstA-VO genannt. Zur Antragstellung ist eine Konzeption vorzulegen, in der die relevanten Rahmenbedingungen und Inhalte des Angebotes sowie die Maßnahmen zur regelmäßigen Qualitätssicherung erläutert werden. Ob ein Träger die Anerkennungsvoraussetzungen, die sich aus der UstA-VO ergeben, erfüllt, wird durch die Stadt Heidelberg als Anerkennungsbehörde geprüft. Durch die Anerkennung wird es den Trägern ermöglicht die Kosten der Inanspruchnahme des Angebotes mit der Pflegekasse abzurechnen.
Sofern Sie beabsichtigen als ehrenamtliche/r Einzelhelfer/in tätig zu werden, können Sie Ihre erbrachten Leistungen ebenfalls direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Weitergehende Informationen und die notwendigen Vordrucke hierzu finden Sie unter nachfolgendem Link:
www.sozialministerium.bade-wuerttemberg.de