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Forms/Online Services

Details

Legal basis

Waffengesetz (WaffG):

  • § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
  • § 5 Zuverlässigkeit
  • § 6 Persönliche Eignung
  • § 7 Sachkunde
  • § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
  • § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen)
  • § 14 Absatz 4 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen in Verbindung mit §§ 4, 5, 6, 7, 8, 10 WaffG
  • § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

Waffengsetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs.2 bis 4) Waffenliste

Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (Durchführungsverordnung zum Waffengesetz - DVOWaffG)

  • §1 Allgemeine sachliche Zuständigkeit

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes (WaffVordruckVwV)

Release note

Machine generated, based on the German release by: Innenministerium Baden-Württemberg, 26.03.2025

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