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Sachgebiet Brandschutzprüfung
Beschreibung
Durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen Brände bereits im Vorfeld zu vermeiden, deren Ausbreitung einzugrenzen aber auch geeignete Flucht- und Rettungswege sicherzustellen und der Feuerwehr wirksame Löschmaßnahmen zu ermöglichen, das sind die Ziele des vorbeugenden Brandschutzes.
Als sogenannte „Brandschutzdienststelle“ gibt die Feuerwehr Heidelberg hierzu im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren Stellungnahmen ab, ob diese Schutzziele durch die geplanten Maßnahmen erreicht werden können oder ob gegebenfalls weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Gesetzliche Grundlage dieser Stellungnahmen bilden bauordnungsrechtliche Vorschriften, wie die in Baden-Württemberg gültige Landesbauordnung (LBO) sowie weitere unterschiedliche Verordnungen, Normen und sonstige anerkannte Regeln der Technik.