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Behördenwegweiser

Wohngeldbehörde

Beschreibung

 

Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen

Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Einkommen haben. Dazu zählen häufig Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Auch Menschen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben, können in den Genuss von Wohngeld kommen.

Damit ist Wohngeld eine wichtige Entlastung für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringem Einkommen. Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Wohngeldbehörde berechnet Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigen sind. Die genaue Wohngeldhöhe wird von der örtlichen Wohngeldbehörde geprüft und festgelegt.

Digital Wohngeld beantragen

Ab sofort steht zur Antragstellung auch ein digitaler Wohngeld-Antrag zur Verfügung. Damit können Bürgerinnen und Bürger per Onlineverfahren einen Zuschuss zur Sicherung ihres Wohnraums beantragen. Dabei wird der Prozess von der digitalen Beantragung bis hin zur Übermittlung sowie Bearbeitung des Antrags online abgewickelt. Der ausgefüllte Antrag wird digital an die zuständige Wohngeldstelle übermittelt. Bitte beachten Sie, dass ab 01.09.2026 als Authentifizierungsmittel für den digitalen Wohngeld-Antrag die Bund-ID verpflichtend ist.

Infos und Hilfe

Weitere Fragen zum Wohngeld beantwortet die Wohngeldbehörde Heidelberg beim Amt für Soziales und Senioren unter Telefon 06221 58-38722 oder per E-Mail an Wohngeldstelle@Heidelberg.de.

Möchten Sie den Antrag lieber in Papierform ausfüllen, finden Sie hier die Antragsformulare für den Erst- und Weiterbewilligungsantrag für den Miet- und Lastenzuschuss.

Wenn Sie in Heidelberg Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie den Heidelberg-Pass mit vielen Vergünstigungen beantragen. Wenn Sie keinen Anspruch auf Wohngeld haben sollten, kann der Heidelberg-Pass+ für Sie in Frage kommen.

Hausanschrift

Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg
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Barrierefreiheit

Unter dem Stichwort "Wohngeldbehörde" finden Sie hier Informationen zur Barrierefreiheit:

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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Herr Jaeger

Sachgebietsleiter

Raum 0.30
Frau Gaidusch

stellv. Sachgebietsleitung

Buchstabe: A- Ala

Raum 0.29
Frau Nazarenus

Buchstabe: Alb - Bag

Raum 0.27
Frau Horstmann

Buchstabe: Bah - Bil

Raum 0.19
Frau Falkenhagen

Buchstabe Bim - Del

Raum 0.26
Frau Sauer

Buchstabe: Dem - Fri

Raum 0.22
Herr Reubold

Buchstabe: Frj - Har

Raum 0.23
Frau Walter

Buchstabe: Has - Juh

Raum 0.21
Herr Kleppe

Buchstabe: Jui - Kral

 

Raum 0.23
Frau Hapkin

Buchstabe:Kram - Lum

Raum 0.26
Frau Werner

Buchstabe: Lun - Muq

Raum 0.20
Frau Ecker-Werner

Buchstabe: Mur - Pen

Raum 0.24
Frau Eggers

Buchstabe: Peo - Saq

Raum 0.22
Frau Minges

Buchstabe: Sar - Sib

Raum 0.28
Frau Friedrich

Buchstabe: Sic - Tri

Raum 0.27
Frau Wellenreuther

Buchstabe: Trj - Wiq

Raum 0.24
Frau Fischer

Buchstabe: Wir - Z

Raum 0.19
Frau Meixner

Abteilungsleiterin

Raum 0.09

Übergeordnete Dienststellen

Amt für Soziales und Senioren

Leistungen

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