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Leistungen bei häuslicher Pflege

Als pflegebedürftige Person der Pflegegrade eins bis fünf haben Sie Anspruch auf verschiedene ambulante Pflegeleistungen, sofern Sie zu Hause versorgt werden.

Wenn Sie zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, können Sie sogenannte Pflegesachleistungen erhalten. Die Pflegekasse rechnet dann direkt mit dem Pflegedienst ab. Sofern Sie die Pflege privat organisieren durch An- oder Zugehörige, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld, welches direkt an Sie ausgezahlt wird.

Beide Leistungen können auch kombiniert werden in Form der sogenannten "Kombinationsleistung". Nehmen Sie die Pflegesachleistung nicht vollständig in Anspruch, erhalten Sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Die Höhe berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen zustehendem Höchstbetrag und tatsächlich in Anspruch genommener Pflegesachleistung.

Bei häuslicher Pflege hängt die Höhe der Sach- und Geldleistungen vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab.

Monatliche Sachleistung

  • Pflegegrad 2 bis zu 796,00 EUR
  • Pflegegrad 3 bis zu 1.497 EUR
  • Pflegegrad 4 bis zu 1.859 EUR
  • Pflegegrad 5 bis zu 2.299 EUR

Monatliches Pflegegeld

  • Pflegegrad 2: 347,00 EUR
  • Pflegegrad 3: 599,00 EUR
  • Pflegegrad 4: 800,00 EUR
  • Pflegegrad 5: 990,00 EUR

Zusätzlicher Entlastungsbetrag

Daneben haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade eins bis fünf Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131,00 EUR monatlich.

Der Betrag ist zweckgebunden und dürfen Sie nur verwenden für:

  • Eigenanteile bei der Tages- und Nachtpflege
  • Eigenanteile bei der Kurzzeitpflege
  • Sachleistungen im Zusammenhang mit körperbezogener Pflege, pflegerischer Betreuung oder Haushaltsführung durch ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste. Dies gilt nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung in den Pflegegraden 2 bis 5.
  • nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Diese Angebote tragen dazu bei, dass Sie möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben, Ihren Alltag weitgehend selbstständig bewältigen und die sozialen Kontakte aufrechterhalten können. Zu den Angeboten gehören zum Beispiel Betreuungsangebote, Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Unterstützungsleistungen durch ehrenamtlich Einzelhelfende.

Darüber hinaus können Sie weitere ambulante Pflegleistungen wie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Anspruch nehmen. Bei Fragen zur Leistungsinanspruchnahme oder zur Abrechnung können Sie sich an Ihre Pflegekasse oder die Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg wenden.

Freigabevermerk

31.08.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

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