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Leistungen

Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen

Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet

Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.

Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister hier online beantragen.

Die Auskunft wird Ihnen per Post oder über Service-BW übersandt.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes

Kosten

Keine

Hinweise

  • Bei miteinander verheirateten oder geschiedenen Eltern kann eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden.
  • Ausländische Vorschriften und gerichtliche Entscheidungen werden nicht geprüft.

Rechtsgrundlage

§58 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII

Freigabevermerk

23.12.2025 - Kinder- und Jugendamt

Beistandschaften/Beurkundungen 51.43

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