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Leistungen

Bestellung eines Geldwäschebeauftragten anzeigen

Wenn Sie verpflichtet sind eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, müssen Sie dies der Aufsichtsbehörde vorab anzeigen. Sie müssen der Aufsichtsbehörde auch anzeigen, wenn Sie eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten abberufen („entpflichten“) möchten.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk Sie wohnen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

  • Anzeigeverpflichtet sind nur natürliche oder juristische Personen, die Verpflichtete nach dem GwG sind.

Berechtigter Vertreter

  • Anzeigende Person muss Mitglied der Leitungsebene oder interner/externer Geldwäschebeauftragter des Unternehmens sein.

Betriebssitz im Inland

  • Die oder der zukünftige Geldwäschebeauftragte müssen ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben.

Persönliche Zuverlässigkeit und Qualifikation

  • Die oder der zukünftige Geldwäschebeauftragte und ihre oder seine Stellvertreterin beziehungsweise ihr oder sein Stellvertreter müssen die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation besitzen.

Verfahrensablauf

  • Als Verpflichtete oder Verpflichteter zeigen Sie die Bestellung oder Entpflichtung eines Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters für Ihr Unternehmen vorab bei der Aufsichtsbehörde an.
  • Ihre Anzeige wird von der zuständigen Behörde geprüft.
  • Sie erhalten eine Abschlussmitteilung.
  • Besitzt die Person nicht die erforderliche Qualifikation oder Zuverlässigkeit, muss auf Verlangen der Aufsichtsbehörde die Bestellung als Geldwäschebeauftragter oder Stellvertreter widerrufen und eine neue Person benannt werden.

Fristen

  • Die Bestellung des Geldwäschebeauftragten und/oder der Stellvertreterin oder des Stellvertreters muss vor der Bestellung erfolgen. Es existiert keine Frist, das heißt die Anzeige kann auch kurzfristig erfolgen. Die Anzeige soll der Behörde die Möglichkeit geben, die Qualifikation und Zuverlässigkeit der oder des neu ernannten Geldwäschebeauftragten und/oder der Stellvertreterin oder des Stellvertreters zu überprüfen und gegebenenfalls der Bestellung zeitnah zu widersprechen.
  • Die Abberufung („Entpflichtung“) des Geldwäschebeauftragten und/oder des Stellvertreters ist der Aufsichtsbehörde ebenfalls vorab anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über Bestellung oder Entpflichtung einer oder eines Geldwäschebeauftragten und ihrer oder seiner Stellvertreterin beziehungsweise ihres oder seines Stellvertreters
  • Nachweise über Anzeigeberechtigung
    • Nachweis über die Bestellung als Geldwäschebeauftragter oder einer Geldwäschebeauftragten
    • Nachweise, dass die antragstellende Person Mitglied der Leitungsebene des Unternehmens ist (zum Beispiel Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag)
  • gegebenenfalls aktueller Auszug aus dem Handelsregister

Eingetragene Firmen reichen bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen bitte den Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung ein.

  • Die Aufsichtsbehörde behält sich vor, Angaben über die Qualifikation der oder des Geldwäschebeauftragten (zum Beispiel Übersicht über den beruflichen Werdegang, Nachweise über die Teilnahme an geldwäscherechtlichen Schulungsveranstaltungen et cetera ) sowie seine Zuverlässigkeit (zum Beispiel in Form von Auskünften aus dem Bundeszentralregister oder gegebenenfalls auch aus dem Gewerbezentralregister) nachzufordern.

Kosten

Keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

07.11.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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