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Leistungen

Meldung nach § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG); Masernschutzgesetz

Über folgende Leistung können Sie Ihrer Meldung nach § 20 IfSG (Masernschutzgesetz) an das Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis nachkommen.

Bitte verfahren Sie hierzu wie folgt:

  • Bitte downloaden Sie die unter Formulare und weitere Angebote beigefügte Liste Nachweisliste Masernschutzimpfung
  • Bitte hinterlegen Sie die in der Datei geforderten Angaben
  • Bitte speichern Sie die Datei nach Eingabe der Daten auf Ihrem Gerät ab
  • Über das Feld Online Beantragen können Sie die zuvor abgespeicherte Liste hochladen und an das Gesundheitsamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis übermitteln

Bitte beachten Sie: Es darf lediglich die als Vorlage hinterlegte Liste verwendet und hochgeladen werden. Andernfalls gilt die Meldung nicht als erfolgreich durchgeführt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es darf lediglich die hinterlegte Vorlage verwendet und hochgeladen werden. Andernfalls gilt die Meldung nicht als erfolgreich durchgeführt.

Nach § 20 Abs. 8 S. 1 Nr. 1 bis 3 IfSG müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung gem. § 33 Nr. 1 bis 3 IfSG (Kindertageseinrichtung, Kinderhort, erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Schule und sonstige Ausbildungseinrichtungen) betreut werden oder in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 tätig werden sollen, ab Vollendung des ersten Lebensjahres entweder einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern aufweisen.

Ein ausreichender Impfschutz besteht ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mit mindestens einer Schutzimpfung und ab Vollendung des zweiten Lebensjahres mit mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern.

Verfahrensablauf

Wenn kein Nachweis oder Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung unverzüglich das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet, darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln.

Keine Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, wenn im Impfausweis zwei Masernimpfungen mit Chargennummern eingetragen sind.

Nach der erfolgten Meldung werden die gemeldeten Personen vom Gesundheitsamt angeschrieben und aufgefordert einen Nachweis nach § 20 Abs. 9 S. 1 IfSG vorzulegen.

Fristen

Die gesetzlichen Meldepflichten müssen gewahrt werden.

Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie die unter Formulare und weitere Angebote hinterlegte Excel-Vorlage aus und laden diese hier als Nachweis hoch:

  • Nachweisliste Masernschutzimpfung

Bitte laden Sie keine zusätzlichen Masernschutznachweise hoch!

Kosten

Keine

Hinweise

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Freigabevermerk

Freigegeben am 22.07.2026

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

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