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Zweckentfremdung von Wohnraum beantragen
Seit dem 29.12.2021 gilt eine Registrierungspflicht für Fremdenbeherbergungen. Wird Wohnraum für diese Zwecke genutzt, muss bei der Fachstellung Wohnraumzweckentfremdung eine Registrierungsnummer beantragt werden, die dann bei allen Inseraten für Fremdenbeherbergungszwecke gut sichtbar angegeben werden muss.
Durch die seit dem 29.12.2021 geltende Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum soll verhindert werden, dass Wohnraum anderen als Wohnzwecken zugeführt wird.
Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum
- zu mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird (bei bis zu 50 Prozent muss auf der verbleibenden Fläche noch die Führung eines selbständigen Haushalts möglich sein)
- für mehr als insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird
- länger als sechs Monate leer steht
- beseitigt wird durch Abbruch
Wohnraum, der bereits vor dem 30.12.2016 komplett und dauerhaft für Fremdenbergungszwecke genutzt wurde und seitdem durchgehend in gleicher Weise bis heute genutzt wird, fällt nicht unter das Zweckentfremdungsverbot.
Seit dem 29.12.2021 gilt eine Registrierungspflicht für Fremdenbeherbergungen. Wird Wohnraum für diese Zwecke genutzt, muss bei der Fachstellung Wohnraumzweckentfremdung eine Registrierungsnummer beantragt werden, die dann bei allen Inseraten für Fremdenbeherbergungszwecke gut sichtbar angegeben werden muss.
Zuständige Stelle
Technisches Bürgeramt Heidelberg
69117 Heidelberg
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Abbruch
- Nutzungsänderung
Verfahrensablauf
- Zweckentfremdungsgenehmigung bei Abbruch/Nutzungsänderung:
- Antragsformular + erorderliche Unterlagen (siehe unten) werden eingereicht
- Unterlagen werden geprüft
- Versendung der Verpflichtungserklärung an Antragsteller
- Sobald Verpflichtungserklärung unterschrieben bei uns angekommen ist, kann die Genehmigung erteilt werden.
Fristen
Es gibt keine vorgeschriebenen Fristen.
Der Antrag soll vier Wochen im Voraus bei der Stadt eingehen.
Erforderliche Unterlagen
Um den Antrag bearbeiten zu können benötigen wir
- eine Lageplanskizze M 1:500 mit dem betroffenen Gebäude
- den Grundriss der zweckentfremdeten Wohnung
- eine Wohnflächenberechnung der zweckentfremdeten Wohnung
- bei Abbruch den Abbruchtermin
- bei Angebot von Ersatzwohnraum ...
- bei juristischen Personen einen Registerauszug (Vereins- oder Handelsregister)
Kosten
Die Kosten für die Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung betragen 14,25 € je angefangene Viertelstunde.
Bearbeitungsdauer
Genehmigungen werden nach Dringlichkeit bearbeitet und erteilt.
Genehmigungen werden in der Regel so bearbeitet, dass kein Verzug beim Bauverfahren entsteht.
Hinweise
Weiterführende Informationen finden Sie hier
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.