Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Mobilität
Gaisbergstraße 11
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-3 05 99

Zur Ämterseite

Icon Einfache Sprache (Foto: Stadt Heidelberg)

Diese Nachricht gibt es auch in einfacher Sprache. mehr dazu

„Denkzettel“ gegen Parken im Kreuzungsbereich

EBM Odszuck: „Verantwortung und Rücksichtnahme enden nicht beim Anziehen der Handbremse“

Wenn Kreuzungen und Einmündungen bis auf den letzten Meter zugeparkt werden, haben Fußgängerinnen und Fußgänger ein Problem. Rücksichtslos abgestellten Fahrzeuge versperren ihnen beim Überqueren der Straße die Sicht. Und auch Autofahrerinnen und Autofahrer können die Personen am Straßenrand nicht rechtzeitig erkennen. Gerade für Kinder sowie für Seniorinnen und Senioren kann das gefährlich werden.

Um die Autofahrerinnen und Autofahrer dafür zu sensibilisieren, querenden Fußgängern beim Parken nicht die Sicht zu versperren, hat die Stadt Heidelberg einen „Denkzettel“ aufgelegt. Dieser wird an die Heidelberger Schulen und Kinderbeauftragten ausgegeben und von ihnen an Windschutzscheiben von Falschparkern angebracht. Am Freitag, 21. September 2018, hat Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck den Denkzettel bei einem Termin an der Landhausschule in der Weststadt öffentlich vorgestellt.

Kinder legen Flyer auf die Windschutzscheibe eines Autos. (Foto: Tobias Dittmer)
Mit dem „Denkzettel“ werden Falschparker daran erinnert, den Fünf-Meter-Bereich vor Kreuzungen und Einmündungen freizuhalten. (Foto: Tobias Dittmer)

„Die Denkzettel sind eine ‚weiche‘ Ergänzung zu den Kontrollen unseres Gemeindevollzugsdiensts“, sagt Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck: „Damit wollen wir die Autofahrer daran erinnern, dass Verantwortung und Rücksichtnahme nicht beim Anziehen der Handbremse enden. Falschparken kein Kavaliersdelikt, und auf Kinder- und Schulwegen ist es besonders wichtig die Fünf-Meter-Regel einzuhalten. Gerade jetzt zum Schuljahresbeginn schauen wir da sehr genau hin.“

Die Denkzettel sind ein Ergebnis des Sicherheitsaudits, mit dem potenzielle Gefahrenstellen auf Kinder- und Schulwegen sowie rund um Senioreneinrichtungen untersucht werden. Das verbotswidrige Parken an Kreuzungen wurde dabei in vielen Straßen als Problem identifiziert. Bis fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen darf nicht geparkt werden. Parken im Fünf-Meter Bereich ist ein sicherheitsrelevantes Bußgeldvergehen.

Um für die Einhaltung der Fünf-Meter-Regel zu werben, werden die Kinderbeauftragten die Denkzettel an Falschparker verteilen, wenn sie ihnen im Straßenraum auffallen. Ziel ist es, möglichst viele Autofahrerinnen und Autofahrer zu erreichen.

Daneben werden auch die Falschparkerkontrollen verstärkt: Der städtische Gemeindevollzugsdienst (GVD) wird in den kommenden Wochen das verbotswidrige Parken im Fünf-Meter-Bereich intensiv überwachen und ahnden.

Mehr Infos

www.heidelberg.de/verkehrssicherheit

Foto zum Download

(Erstellt am 21. September 2018)
×