Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Christina Reiß (Foto: Fotostudio Schwetasch)
Christina Reiß
Behinderten-beauftragte
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 91 60

Weitere Infos

www.heidelberg.de/behinderten
beauftragte
Beschreibung der Zugänglichkeit des Büros

Kontakt und Leistungen/Befugnisse

Häufige Fragen im Rahmen einer Beratung

Informationen für verschiedene Zielgruppen

Eine Frau sitzt mit dem Rücken zur Kamera am Tisch, ihr gegenüber die Kommunale Behindertenbeauftragte Christina Reiß

Leben mit Hörbehinderung

Die Broschüre "Leben mit Hörbehinderung" stellt Informations- und Unterstützungsangebote in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis dar.

Psychiatrie-Wegweiser

Wer wegen einer psychischen Erkrankung Unterstützung benötigt, findet umfangreiche Informationen im Psychiatrie-Wegweiser des Landes Baden-Württemberg. Auch regionale Angebote werden dargestellt.

Hilfe bei psychischen Krisen in Heidelberg

Im Flyer von "Irrsinnig menschlich e.V." finden sich Anlaufstellen für verschiedene psychische Krisensituation in Heidelberg.

Demenz: Leben mit dem Vergessen

Eine Demenzerkrankung verändert nicht nur das Leben der Betroffenen. Der städtische Ratgeber Demenz (4,779 MB) zeigt Beratungsmöglichkeiten,  Finanzierungs- und Unterstützungsangebote auf und beantwortet rechtliche Fragen, wenn man selbst oder ein Familienmitglied von der Diagnose "Demenz" betroffen ist.

Grundlageninformationen

Das Portal für Inklusion

Alles rund um Inklusion - Die Aktion Mensch bietet mit dem Portal für Inklusion verlässliche Informationen und Materialen zu vielen Schwerpunkt-Themen
- Arbeit
- Barrierefreiheit
- Bildung
- Mobilität
- Recht
- Sport
- Wohnen

Publikation „Rehabilitation und Teilhabe – ein Wegweiser“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) erläutert in einem Wegweiser die Bedeutung von Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Lebenslagen. In der Publikation findet sich eine detaillierte Leistungsübersicht mit den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen. Außerdem legt die BAR darin die unterschiedlichen Rollen der Reha-Träger dar und verweist auf Voraussetzungen und Zuständigkeit bei der Leistungsgewährung. Der Wegweiser wird auch in Leichte Sprache übertragen. mehr dazu

Orientierung im Gesetzes-Dschungel

Die 2023 neu überarbeitete Auflage des Ratgebers "Recht auf Teilhabe" der Lebenshilfe liefert einen Überblick über alle Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung zustehen. Der Ratgeber kann über den Online-Shop der Bundesvereinigung Lebenshilfe erworben werden. mehr dazu

Digitaler Lotse durchs Sozialsystem

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) hat ein Online-Tool entwickelt, das Mitarbeitende von Reha-Trägern, Beratungsfachkräfte sowie Antragstellerinnen und Antragsteller dabei unterstützen soll, sich im gegliederten Sozialleistungssystem zurechtzufinden und Zuständigkeiten schnell zu klären.

Ratgeber des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Der Ratgeber zum Thema Behinderung gibt Auskunft über alle Leistungen und Hilfestellungen, auf die Menschen mit Behinderung Anspruch haben. Den Ratgeber gibt es auch in Leichter Sprache. mehr dazu

Wohnen

Viele Menschen mit Behinderung sind auf der Suche nach passendem Wohnraum. Die Stadt Heidelberg bietet über die Fachstelle barrierefreies Planen, Bauen, Wohnen beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz Beratung zur Wohnraumanpassung an. Darüber hinaus fördert die Stadt Heidelberg Umbaumaßnahmen finanziell. Wer auf der Suche nach einer passenden Mietwohnung ist, sollte zunächst prüfen, ob ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden kann. Wer Sozialleistungen bezieht, ist auf "angemessenen Wohnraum" angewiesen, was sich sowohl auf die Größe als auch den Preis bezieht. Je nach Behinderung kann ein "behinderungsbedingter Mehrbedarf" an Wohnraum anerkannt werden. Wer sich dann bei einer der Heidelberger Wohnungsbaugesellschaften (13 KB) um eine Wohnung bewirbt, sollte nicht nur dort nachfragen, sondern Bewerbungsbögen ausfüllen und einreichen. Es empfiehlt sich, diesen um einen Fragebogen (56 KB) zu ergänzen, der eine passgenaue Vermittlung erleichtern soll. Dieser wurde vom Beirat von Menschen mit Behinderungen, der Fachstelle für barrierefreies Planen, Bauen, Wohnen und der Kommunalen Behindertenbeauftragten erarbeitet. 

Auch Bund und Länder unterstützen durch vielfältige Programme den Abbau von Barrieren in Wohngebäuden. Es gibt die Förderbank des Bundes, KfW-Bank, mit Förderprogrammen zum Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden. Auch die landeseigene Förderbank, die L-Bank Baden-Württemberg, fördert im Rahmen des Landeswohnungsbauförderprogrammes barrierefreien Wohnungsbau. Und schließlich gibt es beim Kommunalverband für Jugend und Soziales die „Werkstatt Wohnen“ mit unendlich vielen Tipps zum barrierefreien Gestalten der Wohnung.

Mobilität

Öffentliche Verkehrsmittel

Im Stadtgebiet Heidelberg sind 3/4 aller Straßenbahnhaltestellen (Stand 2020) barrierefrei ausgebaut. Im Dezember 2019 hat der Gemeinderat einstimmig eine Prioritätenliste beschlossen, um die restlichen 15 Straßenbahnhaltestellen barrierefrei auszubauen. Bei den Bushaltestellen besteht zwar noch massiver Ausbaubedarf bei der Barrierefreiheit, es werden jedoch kontinuierlich Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut. Eine Übersicht zum Stand der Barrierefreiheit an Haltestellen im rnv-Gebiet finden Sie hier

Mobilitätstraining

Auch im Alter oder mit Einschränkung selbstständig unterwegs zu sein ist ein wichtiges Stück Lebensqualität. Wer lange keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt hat ist oft unsicher. Die Verkehrsbetriebe rnv bietet ein kostenfreies Mobilitätstraining für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen an.

Wer auf Grund einer Querschnittslähmung den Umgang mit dem Rollstuhl in Alltagssituationen üben möchte, kann ein Mobilitäts- und Rollstuhltraining bei der Manfred-Sauer-Stiftung in Lobbach durchführen. Auch Sanitätshäuser bieten Kurse an, in denen man den Umgang mit dem Rollstuhl üben kann.

Wer sich wegen einer Sehbehinderung im öffentlichen Raum unsicher fühlt, kann ebenfalls ein Mobilitätstraining durchführen. Die Beratungsstelle des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins, "Blickpunkt Auge", vermittelt Kontakte und steht unterstützend zur Seite.

Gregor Köwing, Rehalehrer für binde und sehbehinderte Menschen, bietet ebenfalls Mobilitätsschulungen an. mehr dazu

Behindertenparkplätze

Eine Übersicht öffentlicher Behindertenparkplätze mit genauen Beschreibungen finden Sie in der Datenbank Heidelberg.huerdenlos. Für die Altstadt gibt es einen Plan mit eingezeichneten Parkplätzen (2,7 MB). Behindertenparkplätze dürfen nur von Menschen genutzt werden, die einen blauen EU-Parkausweis besitzen. Informationen zur Beantragung von Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen finden Sie hier. Die Kommunale Behindertenbeauftragte appelliert an die Bevölkerung, nicht widerrechtlich auf Behindertenparkplätzen zu parken. Der Gemeindevollzugsdienst schleppt bei widerrechtlichem Parken auch ab.

Rollstuhltaxi

Ein Rollstuhlfahrer wird ins Rollstuhltaxi geschoben

Ein Taxi, in dem Menschen sitzend im Rollstuhl transportiert werden können, bietet die Firma TLS an. Das Rollstuhl-Taxi kann gebucht werden unter Telefon 06221 770022 – nicht über die Taxi-Zentrale! Es empfiehlt sich eine frühzeitige Buchung, z.B. am Vortag, um sicher zu gehen, dass es auch zur Verfügung steht.

Schwerbehindertenausweis

Beantragung

Das Versorgungsamt des Rhein-Neckar-Kreises ist auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg zuständig. Der Schwerbehindertenausweis kann bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg beantragt werden. Das Antragsverfahren ist nicht sehr aufwändig. Es geht - vereinfacht gesagt - beim Schwerbehindertenausweis darum, in wie weit jemand im Vergleich zu gleichaltrigen Gesunden in der gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt ist. Deshalb empfiehlt es sich, eine persönliche Schilderung der Einschränkungen beizulegen und bei ärztlichen Unterlagen darauf zu achten, dass die Einschränkungen beschrieben werden.

Nachteilsausgleiche

Schwerbehinderte Menschen erhalten Nachteilsausgleiche durch die Anerkennung als Schwerbehinderte. Dies wird durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert. Nachteilsausgleiche sind Vergünstigungen und besondere Leistungen. Zu den Nachteilsausgleichen zählen Steuerfreibeträge, eine erschwerte Kündigung des Arbeitsverhältnisses, etwas mehr Erholungsurlaub, ermäßigte Eintrittspreise und ähnliches. Ein besonderer Nachteilsausgleich ist das Recht, einen Behindertenparkplatz zu nutzen. Dies dürfen jedoch nur Menschen, die den blauen Parkausweis haben. Es reicht nicht, den Schwerbehindertenausweis hinter die Windschutzscheibe zu legen!

Die städtischen Einrichtungen und Gesellschaften in Heidelberg bieten einen ermäßigten Eintrittspreis ab einem Grad der Behinderung von 50. Bei Vorliegen des Merkzeichens "B" erhält die Begleitperson freien Eintritt.

Weiterführende Informationen und Beratungsangebote

Im Netz finden Sie umfangreiche Informationen und Praxistipps zum Thema. Hier eine Auswahl:

Wer eine persönliche Beratung benötigt, kann sich an folgende Stellen wenden:

Arbeit

Umfangreiche Informationen zum Thema Arbeit findet man im Online-Portal REHADAT und im Projekt JOBinklusive der Sozialhelden e.V.
JOBinklusive hat auch einen Leitfaden für eine inklusive Arbeitswelt veröffentlicht. mehr dazu

Beratungsangebote

Der Integrationsfachdienst (IFD) Heidelberg - Mosbach berät Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind oder bereits als Schwerbehinderte anerkannt sind. Der Übergang von der Schule in den Beruf oder die Sicherung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses stehen im Mittelpunkt. Der IFD ist nicht dafür zuständig, Arbeitssuchende zu beraten und zu vermitteln.

Für die Berufsberatung und die Arbeitsplatzvermittlung ist die Agentur für Arbeit zuständig. In jeder Agentur für Arbeit gibt es ein Reha-Team mit speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In Heidelberg ist dieses Team auch per Mail erreichbar.

Welche Hilfen für Ausbildung und Beruf es von der Agentur für Arbeit gibt und wie man Arbeitslosengeld beantragt, beschreibt eine Broschüre in Leichter Sprache.

Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen wollen, benötigen in der Regel Informationen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, zu möglichen Förderungen und entsprechenden Trägern. Von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. wurde eine Informationsseite zu Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber erstellt. mehr dazu

Berufsorientierendes Praktikum für Schüler*innen mit Behinderung

Bereits während der Schulzeit sind Praktika in verschiedenen Tätigkeitsfeldern vorgesehen. Für Jugendliche mit Behinderung ist es oft schwer, einen Praktikumsplatz zu finden. Im Online-Portal Practise! besteht die Möglichkeit, nach geeigneten Praktikumsplätzen zu suchen. Auch sind Informationen hinterlegt, um Arbeitgeber dafür zu gewinnen, auch für diese Zielgruppe verstärkt Praktikumsplätze anzubieten.

Schwerbehinderung

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man rechtlich als schwerbehindert. Für Erwerbstätige bedeutet das in der Regel eine Woche mehr Erholungsurlaub pro Jahr, die Möglichkeit, ohne Abschläge etwas früher in Rente zu gehen, sowie Freibeträge bei der Einkommenssteuer. Man ist nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Schwerbehinderung anzuzeigen. Die genannten Nachteilsausgleiche kann man aber natürlich nur in Anspruch nehmen, wenn man die Schwerbehinderung mitteilt. Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 bzw. 40 haben die Möglichkeit, sich von der Agentur für Arbeit gleichstellen zu lassen. Sie erhalten nicht alle Nachteilsausgleiche, fallen aber unter den besonderen Kündigungsschutz.
Wobei es nicht zutreffend ist, dass Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung unkündbar sind. Es muss lediglich das Integrationsamt bei einer im Raum stehenden Kündigung einbezogen werden. Dieses prüft dann, ob das Arbeitsverhältnis bestehen bleiben kann.
Bei Bewerbungsverfahren ist man nicht verpflichtet, auf eine bestehende Schwerbehinderung einzugehen. Es besteht jedoch eine Offenbarungspflicht, wenn aufgrund der Schwerbehinderung die geforderte Leistung nicht erbracht werden kann. Auch wird in Stellenausschreibungen oft darauf hingewiesen, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Dies sollte man bei der Entscheidung berücksichtigen, ob man eine Schwerbehinderung von vornherein angibt oder nicht. mehr dazu

Die Universität Köln unterstützt mit dem Projekt "Sag ich´s? Chronisch krank im Job." bei der Entscheidung, ob man am Arbeizsplatz offen mit einer chronischen Erkrankung umgehen kann. Dabei unterstützt ein interaktiver Selbst-Test. Dieser unterstützt Arbeitnehmer*innen mit chronischen Erkrankungen niedrigschwellig dabei, eine selbstbestimmte und informierte Entscheidung zum Umgang mit ihrer chronischen Erkrankung im Arbeitsumfeld zu treffen.

Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe oder Inklusionsfirmen (vorherige Bezeichnung: Integrationsfirmen) bieten für Menschen mit Behinderung Arbeitsplätze mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung und ermöglichen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter liegt in Inklusionsbetrieben zwischen 30 und 50 Prozent und ist damit höher als in anderen Unternehmen.

Allgemeiner Arbeitsmarkt für Menschen mit sogenannter "wesentlicher Behinderung"

Für Menschen mit sogenannter "wesentlicher Behinderung" gibt es nicht nur die Möglichkeit, in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) beschäftigt zu werden. Die Stadt Heidelberg bietet bei der Suche nach einem Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Unterstützung (212 KB) an.

Erklärvideo zum Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit soll werkstattberechtigten Menschen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. Das Instrument des Budgets ist bei Leistungsberechtigten sowie bei potentiellen Arbeitgebern oftmals unbekannt. REHADAT beleuchtet im Rahmen eines Erklärvideos zum Budget für Arbeit anhand eines Beispiels die einzelnen Schritte der Beantragung und was dabei zu beachten ist. mehr dazu

Gerechtigkeit bei der Jobsuche

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert mit einer Veröffentlichung in leichter Sprache darüber, wie sich Personen gegen Diskriminierungen bei der Jobsuche wehren können. mehr dazu

Teilhabe

Barrierefreiheit

Die Teilhabe am öffentlichen Leben steht und fällt mit der Barrierefreiheit. Welche öffentlich zugänglichen Gebäude in Heidelberg für welche Nutzungsgruppen (Mobilitätseingeschränkte, Blinde und Sehbehinderte, Hörbehinderte, chronisch Kranke) zugänglich sind, finden Sie in der Online-Datenbank heidelberg.huerdenlos.de.

Behindertentoiletten

Öffentliche Behindertentoiletten sind unter heidelberg.huerdenlos.de zu finden. Es gibt im Stadtgebiet auch die "netten Toiletten" (5,1 MB), die sich meist in Gaststätten befinden. Darunter sind auch einige rollstuhlgerechte WCs.

An welchen ÖPNV-Knotenpunkten Behindertentoiletten in erreichbarer Nähe sind, finden Sie hier (16 KB).

Viele öffentliche Behindertentoiletten sind mit dem sogenannten "Euro-Schlüssel" zu öffnen. Dies ist ein inzwischen europaweit einheitliches Schließsystem, das es körperlich beeinträchtigten Menschen ermöglicht, mit einem Einheitsschlüssel selbständig und kostenlos Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten, z. B. an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch für öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden.

Eine "Toilette für alle" ist ein Rollstuhl-WC mit zusätzlicher Pflegeliege, Lifter und viel Bewegungsfläche. Dies ermöglicht auch schwerst Pflegebedürftigen eine Teilhabe am Leben. In Heidelberg wurde im Sommer 2021 die erste "Toilette für alle" im Zoo eröffnet. Eine zweite wurde zwischenzeitlich in der neuen Großsporthalle SNP dome eingerichtet. Weitere Standorte sind in Bergheim und in der Bahnstadt in Planung.

Inklusive Freizeitangebote

Im Inklusionsatlas finden Sie Freizeitangebote, bei denen es egal ist, ob Sie eine Behinderung haben oder nicht.

Städtische Veranstaltungen

Bei städtischen Veranstaltungen wird auf Barrierefreiheit Wert gelegt und mit Piktogrammen auf die verschiedenen Angebote aufmerksam gemacht. In Veranstaltungseinladungen findet sich oft der Hinweis: "Melden Sie sich bitte, wenn Sie auf Grund einer Behinderung besondere Unterstützung benötigen." Nutzen Sie dieses Angebot!

Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung bei allen Tätigkeiten des Alltags. Dazu zählen das Führen des Haushalts, Unterstützung bei Erwerbstätigkeit, in der Schule oder auch bei Freizeit-Aktivitäten. Dadurch können Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen. mehr dazu

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz hat zum Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Unter Gemeinsam einfach machen informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darüber. Es gibt auch Informationen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache dazu.

Die EUTB Heidelberg hat 10 Kurzfilme erstellt: "BTHG be-greifen". Sie sind mit Deutscher Gebärdensprache und Untertiteln versehen.

Gesundheit

Praxensuche

Über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung kann man Praxen suchen. In der erweiterten Suchfunktion kann unter "Sonstige Praxismerkmale" angegeben werden, ob die Praxis barrierefrei sein muss.

Eine weitere Möglichkeit ist die Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit. Hier können die Suchergebnisse nach verschiedenen Kriterien der Barrierefreiheit gefiltert werden. Weitere Informationen der Stiftung Gesundheit zu Barrierefreiheit in Arztpraxen finden Sie hier

Für das Stadtgebiet Heidelberg sind barrierefreie Praxen in der Datenbank heidelberg.huerdenlos.de aufgeführt.

Barrierefreier Praxisbesuch

Unterschiedliche Behinderungsarten erfordern unterschiedliche Maßnahmen für einen barrierefreien Besuch in einer Praxis (900 KB). Die Arbeitsgruppe „Zugang zum Gesundheitssystem für Menschen mit Behinderungen" der Kommunalen Gesundheitskonferenz hat einen Flyer entwickelt, der Praxenpersonal auf verschiedene Möglichkeiten hinweisen möchte.

Krankentransport auf Rezept: Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Fahrtkosten zu medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen können unter bestimmten Bedingungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Seit 2019 können Patienten und Patienten mit bestimmten Pflegegraden und Schwerbehinderungen auch ohne vorherige Erlaubnis ihrer Krankenkasse ein Taxi nehmen und sich die Fahrkosten erstatten lassen.

Frühförderwegweiser für Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis

Der Frühförderwegweiser informiert über die vorhandenen Frühförderstellen, die diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen und Förderangebote in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis. Er richtet sich an Eltern von Kindern bis zu 6 Jahren.

Heidelberger Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten

Die Stadt Heidelberg hat einen Gesundheitswegweiser als Orientierungshilfe für Migrantinnen und Migranten in drei Sprachen – englisch, türkisch (jeweils mit deutscher Übersetzung) und arabisch aufgelegt. mehr dazu

Versorgung mit Hilfs- und Heilmitteln

Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physikalischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der podologischen Therapie, der Ergotherapie sowie der Ernährungstherapie. Sie müssen ärztlich verordnet werden. Die Kosten werden dann von der gesetzlichen Krankversicherung übernommen. Die Bedingungen dafür regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Heilmittel-Richtlinie.

Hilfsmittel sollen Behinderungen ausgleichen, Teilhabe ermöglichen oder die Rehabilitation unterstützen. Es gibt unterschiedliche Kostenträger. Bei medizinischer Notwendigkeit und nach ärztlicher Verordnung ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Sie ist jedoch nicht dafür zuständig, die Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Dafür kommen andere Kostenträger wie Integrationsamt oder die Eingliederungshilfe in Frage.

REHADAT stellt einen Hilfsmittelfinder zur Verfügung, der Personen ohne Fachkenntnisse einen Überblick über Hilfsmittel für unterschiedliche Aktivitäten geben soll. Er ermöglicht einen Einstieg in die komplexe Hilfsmittelversorgung. 

Gegenseitige Unterstützung: Selbsthilfegruppen

Selbsthilfe ist der Austausch von Erfahrungen und Informationen, gegenseitige Unterstützung, Solidarität und oft auch jahrelange Freundschaft. In Heidelberg berät und unterstützt das Heidelberger Selbsthilfebüro.

Selbst bestimmen - auch in gesundheitlichen Krisen

Es kann passieren, dass man durch einen Unfall oder eine Erkrankung in eine Situation gerät, in der man seine Wünsche nicht mehr äußern kann. Es gibt Möglichkeiten, damit man dann so behandelt wird, wie man sich das wünscht:

Die Betreuungsbehörde der Stadt Heidelberg berät und stellt eine Vorsorgemappe mit Informationen und Formularen zur Verfügung.

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig ist man, wenn man im täglichen Leben Hilfe braucht. Die Hilfsbedürftigkeit muss längerfristig bestehen. Gründe können eine Erkrankung oder eine Behinderung sein. Pflegebedürftige bekommen Leistungen von der Pflegeversicherung. Diese muss man beantragen. mehr dazu

Die Stadt Heidelberg bietet mit einer Pflegeplatzbörse ein Online-Angebot, das Pflegebedürftige und Angehörige bei der Suche nach einem Pflegeplatz unterstützt. mehr dazu

Schutz vor Gewalt

Menschen mit Behinderungen, gerade Frauen, sind deutlich häufiger von Gewalt betroffen als die Durchschnittsbevölkerung. Das Landessozialministerium informiert dazu in einem Kurzfilm in Leichter Sprache.

In Heidelberg gibt es das Guide4you-Projekt, in dem Frauen Unterstützung, Begleitung und Schutz bei Gewalt erfahren können.

Der Zonta-Club Heidelberg-Kurpfalz hat ein Projekt zum Schutz von älteren Frauen gestartet. Der Club unterstützt die Gewaltambulanz der Universitätsklinik Heidelberg bei einer Info-Kampagne, die speziell auf diese Not aufmerksam macht. Es soll darauf aufmerksam machen, dass sich gerade auch ältere Frauen (und Männer), Angehörige, Ärzte oder Pflegepersonal rund um die Uhr an die Gewaltambulanz wenden können.

Der Verein Wendo Marburg erstellte eine Broschüre mit dem Titel „Nein heißt Nein. Ein Leitfaden für Frauen mit Behinderungen“. Dieser enthält Informationen und Tipps zum Umgang mit Gewalt: Was ist überhaupt Gewalt? Was kann ich tun, wenn jemand meine Grenzen verletzt? Vor welchen besonderen Herausforderungen stehe ich als Frau mit Behinderungen? Teil des Leitfadens sind auch gesammelte Erfolgsgeschichten von Frauen mit Behinderungen.
Den Leitfaden gibt es als Druckversion in leichter und schwerer Sprache, als Screenreader lesbares PDF, als Hörfassung im DAISY-Format und als Video in Deutscher Gebärdensprache. mehr dazu

Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

Diskriminieren heißt: jemanden schlechter behandeln oder benachteiligen.

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." so steht es im Grundgesetz in Artikel 3. 

Genauer regelt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Auch in Baden-Württemberg gibt es eine Antidiskriminierungsstelle.

Antidiskriminierungsnetzwerk Heidelberg

In Heidelberg wurde 2016 das Antidiskriminierungsnetzwerk gegründet. Darin arbeiten auch die Kommunale Behindertenbeauftragte und der Beirat von Menschen mit Behinderungen mit. Es gibt auch eine Erklärung in Einfacher Sprache (14 KB) zum Antidiskriminierungsnetzwerk.

2021 wurde unter dem Motto "Gemeinsam. Gleichberechtigt.” die Broschüre des Heidelberger Antidiskriminierungsnetzwerks veröffentlicht, in der alle Angebote in Heidelberg zur Beratung und Empowerment für Betroffene von Diskriminierung sowie zu Bildung und Vernetzung aufgeführt sind.

Beratungsangebote

Man kann sich beraten lassen, wie man sich gegen Benachteiligung wehren kann. Man kann auch melden, wenn jemand benachteiligt wird.

Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg Beauftragte für Antidiskriminierung
Antidiskriminierungsberatung Antidiskriminierungsbüro Heidelberg
Telefonische und Online-Beratung ADIS-online

Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich.

Die Grenzen zwischen Mobbing und Diskriminierung sind manchmal fließend. Beratung bietet das Mobbingtelefon Mannheim, das von den Gewerkschaften des DGB und dem KDA getragen wird. Das Mobbingtelefon Mannheim ist dienstags und donnerstags von 15 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0621 156-1717erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie die Konflikthotline Baden-Württemberg unter der Telefonnummer 0711 892-44300.

Versicherungen

Der Bundesverband der Körper- und Mehrfachbehinderten (bvkm) informiert in einem Merkblatt darüber, welchen Versicherungsschutz Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen brauchen (und welchen nicht unbedingt).  Der bvkm hat in Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Union Versicherungsdienst GmbH das Versicherungsmerkblatt umfassend aktualisiert. Es gibt einen guten Überblick über sämtliche Versicherungsarten und bezieht dabei auch den Versicherungsschutz der gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer mit ein.

Hilfe bei finanziellen Problemen

Sozialberatung in Heidelberg

Sozialberatung und Hilfe in existenzieller Not bieten verschiedene Anbieter von Sozialberatungen, unter anderem
Arbeiterwohlfahrt, Telefon 06221 392114 oder leuzinger@awo-heidelberg.de
Caritas, Telefon 06221 33030 oder caritas@caritas-heidelberg.de
Deutsches Rotes Kreuz, Telefon 06221 90100 oder servicezentrale@drk-rn-heidelberg.de
Diakonie, Telefon 06221 53750 oder diakonie@dwhd.de
Jüdische Kultusgemeinde Heidelberg, Telefon 06221 9052414 oder sozialdienst@jkg-heidelberg.org
VbI (im Auftrag des Paritätischen), Telefon 06221 970366 oder sozialberatung@vbi-heidelberg.de
An jedem Wochentag finden Sie in Heidelberg eine Anlaufstelle für Allgemeine Sozialberatung in verschiedenen Stadtteilen. mehr dazu

Unterstützung bei geringem Einkommen

"Wo gibt's Unterstützung, wenn's nicht reicht? Ein Heidelberger Wegweiser für Menschen mit geringem Einkommen" (982 KB) lautet der Titel einer hilfreichen Broschüre. Darin sind zahlreiche unterschiedliche Dienste und Unterstützungsangebote für Menschen mit geringem Einkommen zusammengestellt. Die entsprechenden Hilfsangebote und Beratungsstellen in Heidelberg sind übersichtlich nach Themenbereichen geordnet.

Heidelberg unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen mit dem Heidelberg-Pass+ und dem Heidelberg-Pass. mehr dazu

Weitergehende Informationen

Bestandsaufnahme "10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland - Umsetzungsstand in Heidelberg"

Umfangreiche weitere Informationen finden Sie in der Bestandsaufnahme "10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland - Umsetzungsstand in Heidelberg" (7 MB), die die Kommunale Behindertenbeauftragte im März 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt hat.