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Taxi-Gutscheine für Menschen mit Behinderung

Gemeinderat beschließt Pilotprojekt – Start zum 1. April

In Heidelberg lebende Menschen mit Behinderung können ab 1. April 2024 unter bestimmten Voraussetzungen Taxi-Gutscheine erhalten. Damit sollen vor allem Personen unterstützt werden, denen es nicht möglich oder zumutbar ist, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Für ein entsprechendes Pilotprojekt hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14. März 2024 einstimmig grünes Licht gegeben. Das Pilotprojekt ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Die Kosten für die Stadt belaufen sich auf circa 175.000 Euro. Für die Umsetzung hat der Gemeinderat die Stadtverwaltung beauftragt, mit der Taxi-Zentrale, der Firma TLS und gegebenenfalls weiteren Anbietern die entsprechenden Verträge abzuschließen.

Die Taxi-Gutscheine in Anspruch nehmen können nur Personen, die im Stadtgebiet Heidelberg wohnen und einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzen beziehungsweise Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3 erhalten. Außerdem müssen sie einen Heidelberg-Pass beziehungsweise Heidelberg-Pass+ besitzen als Nachweis, dass sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Freifahrten dienen ausschließlich der Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Fahrten zum Beispiel zum Arzt, zur Arbeit, ins Krankenhaus und ähnliches sind ausgeschlossen.
 
Die Abwicklung des Taxi-Gutschein-Modells für Menschen mit Behinderung orientiert sich an dem Modell des Frauen-Nachttaxis. Anders als beim Frauen-Nachttaxi sollen die berechtigten Personen als Besitzerinnen und Besitzer eines Heidelberg-Passes/Heidelberg-Passes+ jedoch keinen Eigenanteil leisten müssen. Informationen zum Erwerb der Taxi-Gutscheine und zu den genauen Beförderungsleistungen wird das Amt für Soziales und Senioren vor Beginn der Pilotphase separat veröffentlichen.

(Erstellt am 15. März 2024)

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