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Übernachtungsteuer: Buchbare Privatzimmer und Ferienwohnungen bis 31. Dezember melden

In Heidelberg gilt seit dem 1. Oktober 2025 eine Übernachtungsteuer („City Tax“): Alle Beherbergungsbetriebe, die ihren Betrieb noch nicht bei der Steuerabteilung der Stadt Heidelberg gemeldet haben, müssen dies bis spätestens 31. Dezember 2025 nachzuholen. Insbesondere die Vermietenden von buchbaren Privatzimmern und Ferienwohnungen, wie sie über Portale wie Airbnb gebucht werden können, sind aufgerufen, die Meldung bis Jahresende nachzuholen. Da diese häufig nicht im Gewerberegister registriert sind, erfolgte bei ihnen kein direktes Anschreiben durch die Stadt – im Gegensatz zu Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Jugendherbergen, Motels sowie Camping- und Reisemobilplätzen. Als Beherbergungsbetrieb gilt, wer gegen Entgelt kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten bereitstellt. Das Formular zur Anmeldung findet sich unter www.heidelberg.de/uebernachtungsteuer 

Die Stadt Heidelberg weist Beherbergungsbetriebe auf folgende Punkte hin:

  • Die erste Steueranmeldung für das letzte Quartal 2025 ist bis zum 15. Januar 2026 beim Kämmereiamt der Stadt Heidelberg ohne Buchungszeichen/Steuernummer einzureichen. Mit dem ersten Bescheid wird das Buchungszeichen für die künftigen Meldungen vergeben.
  • Bei Wohnungen und Zimmer, die online über Reiseplattformen angeboten werden, ist die Übernachtungsteuer vom Gastgebenden/Vermietenden an die Stadt abzuführen.
  • Von der Stadt angeschriebene Unternehmen, die den Beherbergungsbetrieb eingestellt haben, sollten dies dem Kämmereiamt mitteilen beziehungsweise in der Gewerbeabteilung des städtischen Ordnungsamtes den Betrieb abmelden.
  • Betriebe ohne Beherbergungen in einem Quartal übermitteln bitte eine Nullmeldung.

Übernachtungsteuer in Heidelberg

Übernachtungsgäste in Heidelberger Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben müssen seit dem 1. Oktober 2025 vor Ort pro Person und Übernachtung 3,50 Euro als Abgabe an die Stadt entrichten. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind von der Steuer befreit. Die Übernachtungsteuer greift sowohl bei privaten als auch beruflich bedingten Aufenthalten und wird bei einer ununterbrochenen Belegungsdauer im selben Betrieb für maximal fünf Nächte erhoben. Die Einführung hatte der Gemeinderat am 5. Juni 2025 mit großer Mehrheit beschlossen. Umfangreiche Informationen zur Übernachtungsteuer finden sich online unter www.heidelberg.de/uebernachtungsteuer. Bei Rückfragen steht die Kämmerei der Stadt Heidelberg per E-Mail an uebernachtungsteuer@heidelberg.de gerne zur Verfügung.

(Erstellt am 19. Dezember 2025)

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