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Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen ab sofort auch in der Uferstraße auf der Straße fahren

Die Stadt Heidelberg verbessert die Verkehrsführung für den Radverkehr im Stadtgebiet: Ab sofort dürfen Radfahrende auch in der Uferstraße im Stadtteil Neuenheim auf der Fahrbahn fahren. Wie in den Neckarstaden (B 37) in der Altstadt hat die Stadt hier die seit Jahren bestehende sogenannte Radwegebenutzungspflicht aufgehoben und die Straße neu beschildert. Damit können Radfahrende in beiden Straßen selber wählen, ob sie die Fahrbahn oder den freigegebenen Gehweg benutzen möchten. Ziel ist es, dass zukünftig mehr Radfahrende die Fahrbahn benutzen. Dadurch soll sich auch die Situation der Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern, da weniger Radfahrende auf den schmalen Gehwegen unterwegs sein werden. Autofahrerinnen und Autofahrer dürfen Radfahrende mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand überholen, die Straßenbreite lässt dies zu.

Die Uferstraße mit den neuen Piktogrammen, die jeweils ein Fahrrad abbilden.
In der Uferstraße in Neuenheim dürfen Radfahrende nun auch in beiden Richtungen auf der Straße fahren. (Foto: 

Neue Piktogramme sollen Sicherheitsabstand gewährleisten

Außerdem wurden sogenannte „Piktogrammketten Radverkehr“ auf der Fahrbahn markiert, um die Verkehrssicherheit zwischen Auto- und Radfahrenden zu verbessern. Mit den Piktogrammen hat die Stadt Heidelberg in den letzten Jahren sehr positive Erfahrungen gesammelt: Die Straßenbemalungen verbessern die Interaktion von Radverkehr und motorisiertem Verkehr und führen nachweislich dazu, dass sich der seitliche Sicherheitsabstand der Autos beim Überholen vergrößert.

Anpassung an aktuelle Mobilitätsanforderungen und rechtliche Aspekte notwendig

Vor dem Hintergrund der Alten Brücke in Heidelberg fährt ein Fahrradfahrer auf dem neuen Fahrradweg.
An den Neckarstaden in der Altstadt weisen die neuen Schilder und Bemalungen schon etwas länger auf die aufgehobene Radwegenutzungspflicht hin. Autofahrerinnen und Autofahrer dürfen die Radfahrenden mit dem nötigen Sicherheitsabstand überholen. (Foto: Stadt Heidelberg)

Viele Radwege in Heidelberg wurden in den 1960er und 1970er Jahren angelegt. Seitdem hat sich das Mobilitätsverhalten jedoch deutlich verändert, zum Beispiel ist der Anteil der Radfahrenden deutlich gestiegen. Deshalb müssen diese Wege an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Außerdem darf eine Benutzungspflicht rechtlich nur dort angeordnet werden, wo Radfahrende besonders gefährdet sind – zum Beispiel, wenn sich in einem Straßenzug besonders viele Unfälle mit Radfahrenden ereignet haben. Die Stadt Heidelberg hat im Stadtgebiet mit einem Radwegkonzept alle Radwege geprüft, ob diese aus Sicherheitsgründen benutzungspflichtig bleiben sollen oder der Radverkehr zukünftig auch die Fahrbahn benutzen darf. Dieses Konzept soll nun schrittweise umgesetzt werden. 2024 sollen weitere Radwegebenutzungspflichten im Stadtgebiet aufgehoben werden, unter anderem in der Alten Eppelheimer Straße, Carl-Benz-Straße und Römerstraße.

Hintergrund: Radstrategie 2030 und Sofortmaßnahmen Radverkehr

Die Radstrategie 2030 ist ein wichtiger Baustein der Mobilitätswende in Heidelberg. Das Ziel: den Fahrradverkehr weiter stärken und Verkehrswege in der Stadt und in der Region Heidelberg deutlich verlagern – insbesondere vom motorisierten Individualverkehr hin zum Fahrrad. Die Radstrategie 2030 befasst sich mit einzelnen Handlungsschwerpunkten. Anhand verschiedener Kriterien, wie zum Beispiel der Verkehrssicherheit und des CO₂-Einsparpotentials, werden hieraus konkrete Maßnahmen abgeleitet. Parallel dazu werden Sofortmaßnahmen durch das Amt für Mobilität in Abstimmung mit der IG Rad und dem Radentscheid umgesetzt.

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(Erstellt am 18. April 2024)

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