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Schulabschlussfeiern auf der Neckarwiese

Stadt und Polizei rufen zur Rücksichtnahme auf

Fast geschafft: am Donnerstag, 31. Juli 2025, beginnen die Sommerferien und auch für viele Heidelberger Schülerinnen und Schüler ein neuer Lebensabschnitt. Damit alle Beteiligten einen angenehmen Tag verbringen, weisen Stadtverwaltung und Polizei auf einige Regeln hin, die es am letzten Schultag zu beachten gibt. Ziel ist es, ein friedliches und respektvolles Miteinander der feiernden Jugendlichen sowie insbesondere der Anwohnerinnen und Anwohner an der Neckarwiese sicherzustellen. Auch Jugendschutzkontrollen wird es am 30. Juli 2025 wieder geben.

„Meinen herzlichen Glückwunsch an alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger und einen erfolgreichen Start in den kommenden Lebensabschnitt!“, wünscht Oberbürgermeister Eckart Würzner und ergänzt: „dieser Meilenstein ist natürlich ein Grund zum Feiern. Aber die Neckarwiese ist ein Naherholungsort für alle – das funktioniert nur, wenn auch alle aufeinander Rücksicht nehmen und respektvoll miteinander umgehen. Daher meine Bitte an alle Feiernden: Gebt aufeinander Acht und denkt auch an die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner. Stadt und Polizei schaffen gemeinsam einen sicheren Rahmen und klären über Gefahren beim Feiern und verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol auf.“

Während der Schulabschlussfeiern wird auch die Einhaltung des Cannabisgesetzes kontrolliert. Ordnungsamt und Polizei weisen darauf hin, dass der Konsum von Cannabisprodukten für Personen unter 18 Jahren verboten ist. Ebenso ist der öffentliche Konsum beschränkt – und in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren sowie in der Nähe von Schulen, Kinder und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten verboten. Verkauf und Überlassung von Cannabis an Kinder und Jugendliche steht unter Strafe.

Der Betrieb von Tonwiedergabegeräten (insbesondere Bluetooth- und Musikboxen) sowie Musikinstrumenten zwischen 23 und 6 Uhr ist verboten. Anwohnerinnen und Anwohner dürfen daneben nicht durch Lärm oder auf sonstige Weise (zum Beispiel durch Rauch) unzumutbar gestört werden. Insbesondere ist der Aufenthalt in Gruppen zwischen 23 bis 6 Uhr nur gestattet, soweit die Nachtruhe der Anwohnenden dadurch nicht gestört wird.

Jugendschutzkontrollen und Beratungsangebote

Auf dem Neckarvorland werden am letzten Schultag Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes, des Kinder- und Jugendamtes, des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte die Feiern begleiten. Kinder und Jugendliche werden bei unerlaubtem Alkohol-, Cannabis-, oder Tabakkonsum angesprochen, die entsprechenden Alkoholika beschlagnahmt. Der Gemeindevollzugsdienst (GVD) des Amtes für Mobilität wird den Verkehr entlang der Uferstraße überwachen.

Im Vorfeld des letzten Schultages sind alle Schulen in Heidelberg und im Umkreis angeschrieben worden mit der Bitte, die Schülerinnen und Schüler über die Kontrollen auf dem Neckarvorland zu informieren und sie zum vernünftigen Umgang mit Alkohol aufzurufen. Auch sollten die Schulen im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes darauf hinwirken, dass bei den Feiern anfallender Müll der Umwelt zuliebe entsorgt wird.

Mehr öffentliche Toiletten und Müllbehälter

Eine Übersicht der öffentlichen Toiletten und Abfallbehälter finden sich unter buergerportal.heidelberg.de oder in der „MeinHeidelberg“-App. Ergänzend stellt die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mobile Toiletten auf. Um eine starke Verschmutzung zu vermeiden, verteilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) Heidelberg orangene Säcke zum Einsammeln des Mülls an Schülerinnen und Schüler.

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 ist laut Polizeiordnung der Stadt Heidelberg auch auf zugelassenen Grillplätzen und Feuerstellen das Grillen untersagt. Die Grillplätze auf der Neckarwiese sind in diesem Fall gesperrt. Erst wenn wieder eine dauerhafte Entschärfung auf mindestens Waldbrandstufe 3 in Aussicht ist, können die vorgesehenen Grillflächen wieder genutzt werden. Die Waldbrandgefahrenstufe kann tagesaktuell auf www.dwd.de eingesehen werden.

(Erstellt am 23. Juli 2025)

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