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Übernachtungsteuer wird ab 1. Oktober erhoben

Die Stadt Heidelberg führt zum 1. Oktober 2025 eine Übernachtungsteuer („City Tax“) ein. Übernachtungsgäste in Heidelberger Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben müssen dann vor Ort pro Person und Übernachtung 3,50 Euro als Abgabe an die Stadt entrichten. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind von der Steuer befreit. Die Übernachtungsteuer greift sowohl bei privaten als auch beruflich bedingten Aufenthalten. Die Einführung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 5. Juni 2025 mit großer Mehrheit beschlossen. Umfangreiche Informationen zur Übernachtungsteuer finden sich unter www.heidelberg.de/uebernachtungsteuer.

Mit der Übernachtungsteuer werden Nutzerinnen und Nutzer der touristischen Infrastruktur an den Kosten, die für die Stadt Heidelberg entstehen, beteiligt. Für den Auf- und Ausbau sowie die Instandhaltung der touristischen Infrastruktur wendet die Stadt erhebliche Mittel auf. Die Steuereinnahmen werden dringend benötigt, um Heidelberg als attraktiven touristischen Standort zu erhalten und zu fördern. Durch die Erhebung eines pauschalen Steuersatzes pro Beherbergungsgast und Übernachtung wird gewährleistet, dass der administrative Aufwand der Beherbergungsbetriebe zur Erhebung der Steuer nicht zu groß wird. Die Übernachtungsteuer wird bei einer ununterbrochenen Belegungsdauer im selben Betrieb für maximal fünf Nächte erhoben. Die Beherbergungsbetriebe ziehen die Übernachtungsteuer vom Gast ein und führen diese an die Stadt Heidelberg ab.

Über 200 Betriebe wurden von der Stadtverwaltung per Informationsbrief über die Übernachtungsteuer unterrichtet. Als Beherbergungsbetrieb gilt, wer gegen Entgelt kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten bereitstellt. Darunter fallen neben Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Jugendherbergen und Motels auch Privatzimmer und Ferienwohnungen, wie sie beispielsweise über Portale wie Airbnb gebucht werden können, außerdem Camping- und Reisemobilplätze sowie ähnliche Einrichtungen, die gegen Entgelt eine Beherbergungsmöglichkeit zur Verfügung stellen.

Beherbergungsbetriebe, die ihren Betrieb noch nicht bei der Steuerabteilung der Stadt Heidelberg gemeldet haben, werden gebeten, dies bis spätestens 31. Dezember 2025 nach zuholen. Das Formular findet sich unter www.heidelberg.de/uebernachtungsteuer > Anzeige des Betriebs.

Bei Rückfragen steht die Kämmerei der Stadt Heidelberg unter uebernachtungsteuer@heidelberg.de gerne zur Verfügung.

(Erstellt am 03. September 2025)

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