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Hinweise zu den Parkregelungen in der Weststadt

Das Wohnviertel Weststadt, das von der Bahnhofstraße, der Rohrbacherstraße, der Franz-Knauff-Straße, der Lessingstraße und der Ringstraße begrenzt wird, ist als „Zonenhaltverbot“ ausgewiesen.
Im Zonenhaltverbot Weststadt darf in den hellblau gekennzeichneten Straßen montags bis samstags 7 bis 19 Uhr höchstens zwei Stunden lang geparkt werden. Eine Parkscheibe muss gut sichtbar ausgelegt werden.

Bewohnerinnen und Bewohner der Weststadt (mit Hauptwohnung), Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (je 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1, max. 5 Parkausweise), von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen können für einen auf sie zugelassenen oder ihnen nachweislich dauerhaft zur Nutzung überlassenen PKW einen Parkausweis W beantragen, der sie von dieser Höchstparkzeit befreit.

Sie dürfen Ihren PKW in den hell- und dunkelblauen Bereichen zeitlich unbegrenzt abstellen.
Im lila und gelben Bereich müssen jedoch die vorgeschriebenen Parkscheiben eingelegt und Parkscheinautomaten benutzt werden.

Gesetzliche und ausgeschilderte Halte- und Parkverbote müssen natürlich trotz des Parkausweises beachtet werden.

Der dunkelblau gekennzeichnete Bereich ist ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber von Parkausweisen reserviert. Einzelne Abschnitte dieses Bereichs liegen außerhalb des Zonenhaltverbotes.

Wo erhält man die Parkausweise und was kosten sie?

Die Parkausweise können online beantragt werden. Darüber hinaus erhalten Sie die Ausweise auch im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69.
Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 120,00 €. Wird bei der Antragstellung ein auf die gebührenpflichtige Person ausgestellter Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ der Stadt vorgelegt, ermäßigt sich die Jahresgebühr aus sozialen/wirtschaftlichen Gründen auf 36,00 €.

Was ist mit Besucherinnen und Besuchern?

Bewohnerinnen und Bewohner der Weststadt erhalten für ihre Gäste im Bürgeramt Mitte einen Bogen „Besucherkarten“ im Kalenderjahr kostenlos. Für jedes ortsansässige Geschäft, Betrieb oder andere Institution wird ebenfalls pro Kalenderjahr ein Bogen kostenlos ausgegeben. Der Bogen enthält neun Tageskarten und eine Wochenkarte. Auf den Karten muss vor Nutzung das Datum und das Kennzeichen eingetragen werden. Es ist möglich, bis zu fünf weitere Bogen für je sechs Euro zu kaufen. Ab dem siebten Bogen kosten sie 27 Euro.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten keine Besucherkarten.

Parkplan Weststadt (520 KB)

Info

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Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
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