Kinderschutz
Information und Beratung
Der Schutz von Kindern ist das wichtigste Ziel des Heidelberger Kinderschutz Engagements HEIKE. An die Fachkräfte, die in Kontakt mit Kinder und Jugendlichen stehen, sind im Kinderschutz hohe Anforderungen gestellt. Liegt ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor, sieht der gesetzliche Schutzauftrag nach §8a SGB VIII und 4 KKG für die Fachkräfte der Jugendhilfe und für Berufsgeheimnisträger ein sensibles und schrittweises Vorgehen vor, um diesen Anforderungen gerecht werden zu können.
Bei einer dringenden Gefahr für das Wohl des Kindes, in denen eine Einbeziehung von „insoweit erfahrenen Fachkräften“ nicht angemessen oder möglich ist, und ein dringender Kontakt zum Jugendamt / eine Inobhutnahme erforderlich sein sollte, sind folgende Stellen erreichbar:
Kinder- und Jugendamt: Montag bis Donnerstag: 8:00 – 17:00 Uhr, Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr, Telefon: 06221 5831500
Bürgerservice: Montag bis Freitag: 8:00 – 18:00 Uhr, Telefon: 06221 5810580
Nach den Dienstzeiten des Kinder- und Jugendamtes oder des Bürgerservice wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeidienststelle oder wählen Sie den Notruf 110.
Sind Sie eine von Gewalt betroffene Frau oder Angehöriger dieser, wenden Sie sich an das Hilfetelefon für „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 08000 116 016.
Sie können Ihre Meldung mit folgendem Formular vorbereiten: Mitteilung über gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (449 KB).
