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Heidelberger Thingstätte: keine Feier zur Walpurgisnacht auf den 1. Mai

Betretungsverbot für Thingstätte zwischen Samstag, 30. April, 14 Uhr, und Sonntag, 1. Mai, 12 Uhr

Auch für das Jahr 2022 gilt: Auf der Heidelberger Thingstätte wird es keine sogenannte Walpurgisnachtfeier geben. Die Stadt hat seit dem Jahr 2018 Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen gezogen – im Jahr 2017 gab es zum Beispiel einen Schwerverletzten sowie einen Waldbrand. Das Event mit teilweise bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern auf dem Heiligenberg hatte keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hatte jedoch eine Reihe von hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt. Ausführliche Infos dazu gibt es online unter www.heidelberg.de/walpurgisnacht.

Gefahrenvorsorge für die Walpurgisnacht 2022

Für die Thingstätte besteht ab Samstag, 30. April, 14 Uhr, bis Sonntag, 1. Mai, 12 Uhr ein Betretungsverbot. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie weitere Sicherheitskräfte werden in der Walpurgisnacht vor Ort sein. Die Hauptwaldwege sind aufgrund des Aufbaus der Zaunanlage rund um die Thingstätte gesperrt und werden kontrolliert. An den Zugangswegen zum Heiligenberg weisen Hinweisschilder auf das Betretungsverbot hin. Jede Person, die versucht, die Thingstätte zu betreten, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar, und dies kommt konsequent zur Anzeige.

Die Stadt Heidelberg ist nicht nur als Eigentümerin der Thingstätte in der Pflicht – sie trägt als Ortspolizeibehörde auch die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit. In der Vergangenheit hatte die Stadt zwar Vorkehrungen getroffen, um ein Mindestmaß an Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher zu schaffen. Die Ereignisse im Jahr 2017 machten jedoch ein rigoroseres Handeln notwendig.