Geld und Schulden
       Wenn man kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen hat, sind das Jobcenter (für Erwerbsfähige nach SGB II) und das Amt für Soziales und Senioren (im Alter und für nicht Erwerbsfähige nach SGB XII) für die Sicherung des Lebensunterhaltes die beiden wichtigsten Anlaufstellen.
Ebenfalls eine wichtige Anlaufstelle ist die allgemeine Sozialberatung (siehe "Beratung und Auskunft"). Sie kann zusätzlich weitere Wege aufzeigen um die Miete und den Lebensunterhalt in einem Notfall erst einmal zu sichern.
      
      
       
        Agentur für Arbeit Heidelberg
        
         
          
           Kaiserstraße 69-71, 69115 Heidelberg                                       
Telefon: 0800 4 5555-00
E-Mail: heidelberg@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr und Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
Zuständig für ALG-II-Bezieher und Bezieherinnen (Bürgergeld), für alle Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I in Heidelberg und kümmert sich um Arbeitsvermittlung und Berufsberatung.
          
          
         
        Amt für Soziales und Senioren
        
         
          
           Bergheimer Straße 155, 69115 Heidelberg                                
Telefon: +49 6221 58-37000 oder +49 6221 58-37010 6
Fax: +49 6221 58-38900
E-Mail: sozialamt@heidelberg.de
Internet: www.heidelberg.de
Öffnungszeiten: Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr und nach Terminvereinbarung
           Das Amt für Soziales und Senioren ist unter anderem zuständig für die Grundsicherung im Alter (ab 65) und bei dauerhafter Erwerbsminderung, für Leistungen für Bildung und Teilhabe, für die Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, für die Betreuung und Versorgung von Menschen auf der Flucht, für Wohngeld, für die Beratung bei finanziellen Engpässen und bei Wohnungsnotfällen.
          
          
         
        Banken
        
         
          
           Seit 2016 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto, das sogenannte Basiskonto, wenn Sie kein anderes Konto haben. Das Basiskonto kann nicht überzogen werden (Guthabenkonto). Sie erhalten eine EC-Karte und können Daueraufträge und Einzugsermächtigungen erteilen. Ein bestehendes Giro- oder Basiskonto kann immer in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden. Dazu muss das Konto ein Einzelkonto sein, Gemeinschaftskonten müssen vorher in Einzelkonten umgestellt werden. Auch überzogene Konten müssen umgewandelt werden (vorher wird eine Rücksprache mit der Schuldner-beratung empfohlen). Das P-Konto ist die einzige Möglichkeit Ihr Guthaben vor Pfändungen zu schützen. Es wird auf Guthabenbasis geführt und darf nicht mehr kosten als ein normales Girokonto. Sie erhalten automatischen Pfändungsschutz über den Grundbetrag von derzeit 1.402,28 Euro (Stand 07-2023) je Kalendermonat. Wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen haben können Sie diesen Betrag erhöhen durch eine P-Konto-Bescheinigung oder einen Beschluss vom Vollstreckungsgericht (Amtsgericht).
          
          
         
        Jobcenter Heidelberg
        
         
          
           Speyerer Straße 6, 69115 Heidelberg                                         
Kontakt über Online-Portal: www.jobcenter-hd.de
Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Sicherung des Lebensunterhalts, Vermittlung von Arbeit, zuständig für alle SGB II (Bürgergeld)-Bezieher in Heidelberg, Sozialgeld und andere Hilfen. (siehe bei den jeweiligen Hilfen, beispielsweise Bildungs- und Teilhabepaket)
          
          
         
        Schuldnerberatungsstelle des Caritasverbandes
        
         
          
           Rathausstraße 11, 69126 Heidelberg                                        
Telefon: +49 6221 3303-0 
Fax: +49 6221 3303-33
E-Mail: sb@caritas-heidelberg.de
Internet: www.caritas-heidelberg.de
Telefonische Terminvereinbarungen: Montag: 9 bis 12 Uhr
Offene Sprechstunde: Dienstag: 14 bis 16 Uhr (Kurzberatung)
          
          
         
        Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werks
        
        Schuldnerberatungsstelle des VbI
        
        Studierendenwerk Heidelberg / Studienfinanzierung
        
         
          
           Marstallhof 1, 69117 Heidelberg
Telefon: +49 6221 545404 
Fax: +49 6221 543524
E-Mail: bafoeg@stw.uni-heidelberg.de
Internet: www.stw.uni-heidelberg.de
Montag und Mittwoch: 9 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 16 Uhr
Die Abteilung Studienfinanzierung berät Studierende zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten wie BAföG, Stipendien oder Studienkrediten.
Bedürftige Studierende im Hauptstudium erhalten hier auch Antragsblätter für die Freitische in den Mensen.
          
          
         
        Weitere Sozialleistungen
        
         
          
           Für weitere Sozialleistungen sind folgende Institutionen zuständig:
           
            
             - Elterngeld:
 L-Bank, Familienförderung, Besucheradresse: Schlossplatz 12, 76131 Karlsruhe (Eingang am Platz der Grundrechte)
 Postanschrift: L-Bank, Familienförderung, 76113 Karlsruhe
 Hotline Elterngeld: 0800 6645471
 Fax: 0721 1503191
 E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de
 Internet: www.l-bank.de
 
           
           
            
             - Pflegegeld:
 Zuständig ist die jeweilige Krankenkasse, Informationen beim Pflegestützpunkt (siehe „Beratung und Auskunft“)
 
           
            
             - Unterhaltsvorschuss:
 Kinder- und Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe
 Eppelheimer Straße 13, 69115 Heidelberg
 Telefon: +49 6221 58-31510
 Fax: +49 6221 58-48510
 E-Mail: jugendamt@heidelberg.de
 Internet: www.heidelberg.de
 
           
          
          
         
        
      
      
       Weitere Infos
       Beratung in Renten und anderen finanziellen Angelegenheiten
Förderungen für Privatpersonen
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