Häufige Fragen & Antworten

zum städtischen Haushalt

Was versteht man unter einem Doppelhaushalt?

Ein Doppelhaushalt umfasst die Planungen einer Kommune für die kommenden zwei Jahre. Es gibt auch Städte und Gemeinden, die ihren Haushalt jährlich planen.

Was ist ein Haushaltsplan?

Wie in einem privaten Haushalt plant auch eine Kommune, mit welchen Einnahmen und Ausgaben sie in den kommenden Jahren zu rechnen hat. Ein Haushaltsplan hält beispielsweise fest, wie hoch die Erträge aus der Gewerbesteuer voraussichtlich sein werden. Und es wird entschieden, wieviel Geld etwa in die Sanierung von Schulen oder Sportstätten investiert wird. Mit den Planungen setzt eine Kommune die Schwerpunkte für die nächsten zwei Jahre und stellt die Weichen für die Zukunft.

Der städtische Haushaltsplan ist eine verbindliche Grundlage für die Verwaltung und den Gemeinderat und teilt sich genau genommen in zwei Haushalte auf: in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt. 

Wie gestalten sich die Haushaltsberatungen?

Zunächst erarbeitet die Stadtverwaltung – unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen und gesetzlicher Vorgaben – einen Haushaltsplanentwurf. Der Oberbürgermeister der Stadt bringt gemeinsam mit dem Stadtkämmerer den Haushaltsplanentwurf in den Gemeinderat ein. Danach wird in Ausschüssen und in einer gemeinsamen Klausursitzung mit der Stadtverwaltung ausführlich darüber beraten. Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan in einer öffentlichen Sitzung. Anschließend genehmigt das Regierungspräsidium Karlsruhe den Haushaltsplan.

Was ist der Ergebnishaushalt?

Der Ergebnishaushalt enthält alle Ertrags- und Aufwandspositionen für die laufende Verwaltungstätigkeit. Dazu gehören Erträge – zum Beispiel aus Grund- und Gewerbesteuer sowie Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich –, aber auch Aufwendungen wie etwa Personalkosten für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Leistungen der Jugend- und Sozialhilfe oder Zuschüsse an Dritte (wie Vereine oder Wohlfahrtsverbände).

Der Ergebnishaushalt ist vergleichbar mit einem privaten Girokonto, über das monatlich das Gehalt eingeht und Mietkosten, die Stromrechnung oder Einkäufe abgebucht werden.

Was ist der Finanzhaushalt?

Im Finanzhaushalt werden alle investiven Aufwendungen der Stadt abgebildet, insbesondere für eigene Baumaßnahmen/Investitionen, Zuschüsse an Dritte für deren Investitionen, für den Erwerb von beweglichem Vermögen (Fahrzeuge, Betriebsgeräte etc.), Grundstücken und Gebäuden sowie Kredittilgungen.

Der Finanzhaushalt ist vergleichbar mit einem Tagesgeldkonto, das für Investitionen genutzt wird – wie zum Beispiel die Anschaffung eines Computers oder den Kauf eines Fahrzeugs.

Wie kann ich mich als Bürgerin oder Bürger bei den Haushaltsberatungen einbringen?

Die Bürgerinnen und Bürger haben in einem festgelegten Zeitraum im Rahmen der Haushaltsberatungen die Möglichkeit, online unter www.heidelberg.de/haushalt ihre Meinungen und Anregungen zum Haushaltsentwurf der Verwaltung einzubringen. Diese werden gesammelt und dem Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegt.

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