Sandra Arendarczyk.
Amt für Chancengleichheit
Sandra Arendarczyk
Kommunale Frauen-und Gleichstellungs-beauftragte
Eppelheimer Straße 13
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 91 60

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Eugenia Bösherz
Eugenia Bösherz, M.A.
Fachbereich Geschlechtergerechtigkeit, Frauenperspektive
Eppelheimer Straße 13
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 91 60

Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung

Neuer Gleichstellungsbericht online

Der Achte Bericht zur Umsetzung der Gleichstellungsvereinbarung der Stadt Heidelberg ist sowohl Ausdruck einer erfolgreichen gleichberechtigten Integration von Frauen in den Arbeits­markt der Stadtverwaltung als auch Spiegel für noch bestehenden Handlungsbedarf. Der Bericht wurde erstmals am 20. Oktober 2020 dem Ausschuss für Soziales und Chancengleicheit der Stadtverwaltung vorgestellt und nachfolgend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Er liegt in einer gedruckten und digitalen Vollversion sowie einer digitalen Kurzfassung vor.

Vollversion 8. Gleichstellungsbericht (2,4 MB)
       
Kurzfassung 8. Gleichstellungsbericht (419 KB) 
     
Präsentation zum 8. Gleichstellungsbericht (469 KB)

Deckblatt_Gleichstellungsbericht Stadtverwaltung Heidelberg

Pressemitteilung "Arbeitgeberin Stadt Heidelberg: Position der Frauen verbessert sich – aber sie sind selten die Chefin" (22. Oktober 2020)

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und auf die Beseitigung bestehen­der Nachteile hinzuwirken, ist gleichermaßen Aufgabe von Politik und Verwaltung aufgrund einer ganzen Reihe von Rechtsverpflichtungen. Dazu gehören z.B. Artikel 3 Absatz 2 des Grund­gesetztes sowie das 2016 erschienene Chancengleichheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg. Die Stadtverwaltung Heidelberg hat sich zudem durch die seit 1995 geltende „Dienstvereinbarung zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern“; (Gleichstellungsvereinbarung) sowie die 2007 unterzeichnete Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene verpflichtet.

Um Wahlfreiheit in der autonomen Lebensgestaltung zu haben, braucht es die gleiche Verteilung von Chancen und Risiken im Lebensverlauf für Männer und Frauen. Daraus erwachsen gleichstel­lungspolitische Ziele für die Gestaltung des Erwerbslebens und der für uns alle unverzichtbaren Sorgearbeit, wie sie beispielsweise auch im Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vorgelegt werden:

  • Eigenständige wirtschaftliche Sicherung – auch im Alter – durch gleichberechtigte Integration in die Erwerbsarbeit.
  • Gleiche Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit – unabhängig vom Geschlecht.
  • Partnerschaftliche Geschlechterverhältnisse und die Auflösung von Geschlechterstereotypen.
  • Übernahme von Führungspositionen durch Männer und Frauen gleichermaßen.
  • Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. 
  • Abbau von Diskriminierung und Schutz vor geschlechterbezogener Gewalt.

In den vergangenen 25 Jahren seit der Unterzeichnung der Dienstvereinbarung zur Gleichstellung ihrer männlichen und weiblichen Mitarbeitenden hat die Stadtverwaltung verschiedene Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung eingesetzt. In welcher Weise sich diese Bemühungen niederschlagen, soll anhand der regelmäßigen Analyse der Personaldaten sichtbar werden.

Weitere Infos

7. Bericht zur Umsetzung der Gleichstellungsvereinbarung, 2014 (228 KB)
6. Bericht zur Umsetzung der Gleichstellungsvereinbarung, 2011 (796 KB)
5. Bericht zur Umsetzung der Gleichstellungsvereinbarung, 2008 (597 KB)
1. Bericht zur Umsetzung der Dienstvereinbarung zum Schutz von Beschäftigten (249 KB)
Personalbefragung 2013 zur Work-Life-Balance, Textteil (225 KB)
Personalbefragung 2013 zur Work-Life-Balance, Tabellenteil (985 KB)

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