Rechtliche Grundlagen zur Chancengleichheit

Gesetzlich festgelegte Rechte sollen die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern ermöglichen, unabhängig von Alter, Behinderung, Geschlecht, Herkunft, Ethnie, Sprache, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.

1. EU-Recht

Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ist einer der zentralen Grundsätze der Europäischen Union. Sie ist auf mehreren Gebieten von der EU-Gesetzgebung in den letzten 30 Jahren verwirklicht und durch die umfassende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs weiterentwickelt worden. Eine Kommission überwacht die Anwendung dieser Rechtsvorschriften und schlägt gegebenenfalls neue Rechtsvorschriften vor. Bis Mai 2006 waren dreizehn einschlägige Richtlinien im Bereich Beschäftigung, soziale Sicherheit sowie Waren und Dienstleistungen in Kraft. Zum 1. Juni 2006 wurden sieben davon zu einer neuen Richtlinie zusammengefasst.

In dieser neuen Richtlinie wurden die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich Arbeit und Beschäftigung vereinfacht, modernisiert und verbessert. Die einschlägigen Bestimmungen der bestehenden Richtlinien wurden in einem einzigen Text zusammengefasst und gewinnen damit für alle Bürgerinnen und Bürger an Klarheit und Wirksamkeit. Darüber hinaus wurde die aktuelle Rechtssprechung integriert und die Verpflichtung zum Gender Mainstreaming ausgeweitet. mehr dazu

2. Recht der Bundesrepublik Deutschland

Artikel drei Absatz zwei Grundgesetz lautet: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Mit Kabinettbeschluss vom 23. Juni 1999 hat die Bundesregierung auf der Grundlage dieses Staatsziels die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip ihres Handelns anerkannt und beschlossen, diese Aufgabe mittels der Strategie des Gender Mainstreaming zu fördern.

Neben dem Grundgesetz ist das Recht auf Chancengleichheit in vielen Einzelgesetzen verankert:

3. Recht des Landes Baden-Württemberg

Das neue Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz - ChancenG) trat am 23. Februar 2016 in Kraft.
Auf Städte und Gemeinden finden ausschließlich die Vorschriften der Abschnitte 4 und 6 Anwendung.

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×