Antragstellung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg
Über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg reichen Sie Ihren Bauantrag vollständig digital ein. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen für die digitale Antragstellung.
Ab dem 29. Juni 2025 wird das Amt für Baurecht und Denkmalschutz auf die Antragstellung des Virtuellen Bauamts BW umsteigen. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die meisten Anträge nur noch über dieses Portal eingereicht werden können.
Für die Nutzung des Virtuellen Bauamts BW ist eine BundID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung einzuplanen.
Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Online Antragstellung
Sie kennen das Virtuelle Bauamt bereits und möchten einen Antrag stellen:
Virtuelles Bauamt starten
Sie haben bereits einen Antrag über das Virtuelle Bauamt gestellt und möchten:
- Einsicht nehmen
als Bauherr, Planverfasser oder sonstiger Berechtigter Dritter
- als Behörde die angeforderte Stellungnahme abgeben
- allgemeine Bauauskunft
(nur für berechtigte Fachstellen, Behörden und Prüfingenieure für Bautechnik)

