Konferenzzentrum:

Verfahrensvorschlag zur Bedarfs- und Standortanalyse

Juristische Prüfung: Stadthalle darf vom Gemeinderat derzeit nicht in Standortüberlegungen einbezogen werden

Braucht Heidelberg ein neues Konferenzzentrum und wenn ja, wo soll es gebaut werden? Diese Fragen sollen in einem zweistufigen Verfahren unter Beteiligung der Bürgerschaft beantwortet werden. Mit dem geplanten Verfahren wird sich der Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 23. Mai 2012 befassen. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob der Standort Stadthalle derzeit vom Gemeinderat in die Überlegungen miteinbezogen werden kann. Eine juristische Prüfung der Stadt beantwortete diese Frage klar mit nein.

Das Bürgerbeteiligungsverfahren zum Konferenzzentrum folgt einem Vorschlag der Bürgerstiftung Heidelberg, die vom Gemeinderat im Februar 2011 mit der Erstellung eines entsprechenden Konzepts beauftragt worden war. Im ersten Schritt soll auf Basis einer Bedarfsanalyse diskutiert werden, ob ein neues Konferenzzentrum für Heidelberg erforderlich ist. Wenn der Gemeinderat diesen Bedarf bestätigt, erfolgt der zweite Schritt mit der Suche nach einem geeigneten Standort. Beide Phasen sollen durch einen ergebnisoffenen Bürgerbeteiligungsprozess begleitet werden. Die Verantwortung über Ausgestaltung und Steuerung des Beteiligungsprozesses soll ein „Koordinationsbeirat Konferenzzentrum“ übernehmen.

Überarbeitete Vorlage im Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss

Dieses Konzept lag dem Gemeinderat am 19. April 2012 zur Abstimmung vor. Aufgrund einer Diskussion darüber, ob die Stadthalle trotz Ablehnung durch einen Bürgerentscheid im Jahr 2010 erneut in die ergebnisoffene Standortbetrachtung einbezogen werden könne, wurde die Vorlage allerdings zurück in den Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss verwiesen, der sich nun am 23. Mai 2012 damit befassen soll.

Für diese Sitzung hat die Verwaltung die Vorlage um das Ergebnis einer Rechtsprüfung erweitert. Demnach kann bis zum Ablauf der dreijährigen Sperrfrist durch den Bürgerentscheid „die Einbeziehung der Stadthalle in die Standortüberlegungen für eine neues Konferenzzentrum derzeit nicht Gegenstand einer Beschlussvorlage sein“. Die Sperrfrist endet im Juli 2013. „Der Gemeinderat darf vor diesem Zeitpunkt keine Beschlüsse zu diesem Standort fassen“, heißt es im Ergebnisbericht der Rechtsprüfung.

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