Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.
Leistungen

Ehenamen bestimmen

Als Ehepaar können Sie

  • Ihre bisherigen Namen beibehalten oder
  • einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Gegenüber dem Standesamt können die Ehegatten zum Ehenamen bestimmen:
    • den Geburtsnamen eines Ehegatten
    • den zum Zeitpunkt der Erklärung geführten Familiennamen eines Ehegatten oder
    • einen aus Ihren beiden Namen gebildeten Doppelnamen. In diesem Fall werden die für den Doppelnamen herangezogenen Namen durch einen Bindestrich verbunden, es sei denn, Sie bestimmen, dass die Namen nicht durch einen Bindestrich verbunden werden. Besteht der Namen, der allein oder als einer der Namen eines Doppelnamens zum Ehenamen bestimmt werden soll, aus mehreren Namen, so gilt zusätzlich: anstelle des gesamten Namens können auch nur einer oder einige der Namen, aus denen der Name besteht, zum Ehenamen bestimmt werden. Im Falle bestehender Doppel- und Mehrfachnamen sowie bei Ehenamen mit Begleitnamen, kann nur einer der Namen, aus denen der jeweilige Name besteht, für die Neubildung des Ehedoppelnamens herangezogen werden.

Zuständige Stelle

  • wenn die Namensführung bei der Eheschließung bestimmt wird: das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wird.
  • Wenn die Namensänderung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, müssen Sie die Erklärung bei einem Notariat oder Standesamt öffentlich beglaubigen lassen.
    Die Erklärung nimmt nur das Standesamt entgegen, das das Eheregister führt, in dem die Eheschließung beurkundet ist.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind verheiratet.

Einen Ehenamen können Sie auch nach der Eheschließung festlegen.

Es gibt dafür keine Frist.

Möglich ist auch, den Namen aus einer früheren Ehe, gegebenenfalls einschließlich eines Begleitnamens, zum Ehenamen zu bestimmen.

Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern. Nach Vollendung des fünften Lebensjahrs sind Anschlusserklärungen für die Erstreckung des Ehenamens auf den Geburtsnamen des Kindes erforderlich. Häufig führen die Eltern unterschiedliche Namen. Welche Namensbestimmungen möglich sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen zu "Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden".

Tipp: Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind außerdem Besonderheiten zu beachten, etwa

  • bei der Namensführung von ausländischen Ehepaaren oder,
  • wenn vor der Eheschließung gemeinsame Kinder geboren wurden.

Es ist auch möglich, eine geschlechtsangepasste Form des Ehenamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen zu bestimmen.

Lassen Sie sich gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.

Verfahrensablauf

Bei der Eheschließung erklären Sie beim Standesamt, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin künftig führen wollen.

Die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens müssen beide Ehegatten persönlich erklären. Sie müssen diese Erklärung beim Standesamt oder bei einem Notar öffentlich beglaubigen oder beurkunden lassen. Das Standesamt leitet Ihre Erklärung gegebenenfalls an das für die die Entgegennahme zuständige Standeamt weiter. Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt, bei dem die Eheschließung beurkundet ist.

Ausländische Eheschließende haben auch die Möglichkeit, das Namensrecht ihres Heimatstaates zu wählen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Namensänderung nach der Eheschließung: Eheurkunde, sofern das Register nicht bei dem Standesamt geführt wird, bei dem die Erklärung abgegeben wird

Hinweis: Weitere Unterlagen können notwendig sein.

Kosten

  • für die Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen: EUR 40,00
  • Namenserklärungen, die bei der Eheschließung abgegeben werden: gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

in der Regel sofort

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 1355 Ehename
  • § 1355a Begleitname
  • § 1355b Geschlechtsangepasste Form des Ehenamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen
  • § 1616 Geburtsname des Kindes bei Eltern mit Ehenamen
  • § 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
  • § 1617c Name bei Namensänderung der Eltern

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG):

  • Art. 10 Name

Personenstandsgesetz (PStG):

  • §41 Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):

  • §5 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Freigabevermerk

12.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×