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Leistungen

Straßenkunst

Straßenkunst in der Heidelberger Innenstadt: Spielregeln für Straßenkünstler

Der Fußgängerbereich in der Altstadt ist für Straßenkünstlerinnen und -künstler ein begehrter Platz. Viele Passanten freuen sich an der Unterhaltung, aber nicht wenige Anwohner leiden unter dem permanenten Lärm.

Um die Interessen von Künstlern und Anwohnern miteinander in Einklang zu bringen, hat die Stadt Heidelberg Spielregeln für Straßenkünstler in der Innenstadt aufgestellt.

Standorte für Straßenkunst

In der Altstadt ist Straßenkunst wie Pantomime und Straßentheater, artistische Aufführungen und Straßenmusik an folgenden Plätzen und zu folgenden Uhrzeiten erlaubt:

  • Hauptstraße/Ecke St.-Anna-Gasse von 15 bis 17 Uhr
  • Hauptstraße beim Anatomiegarten im Bereich der Parkbänke von 15 bis 16 Uhr
  • Hauptstraße/Ecke Theaterstraße von 16 bis 18 Uhr
  • Bismarckplatz von 10 bis 21 Uhr
  • Neckarmünzplatz von 17 bis 19 Uhr

Die Standorte sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet.

Spielregeln für Straßenkünstler/-innen:

  • Elektroakustische Geräte, wie zum Beispiel Verstärker und Lautsprecher, dürfen nicht verwendet werden.
  • Lärmbelästigungen beispielsweise durch Blechinstrumente oder jede Art von Schlaginstrumenten, darf es nicht geben.
  • Künstler und Publikum dürfen keine Verkehrsstörung hervorrufen.
  • Künstler dürfen nur eine Stunde auf demselben Platz tätig sein.

Die Stadt Heidelberg bittet darum, dass die Spielregeln eingehalten werden. Bei Nichtbeachtung muss die Polizei die Straßenkunst leider unterbinden – im Interesse der Altstadt-Bewohner/-innen.

Merkblatt mit allen Informationen zum Download (PDF-Datei, 380 KB)

Zuständige Stelle

Bürgeramt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Hinweise

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Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

Stadt Heidelberg 04.09.2023