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Leistungen

Vorsorgemappe

Jeder volljährige Mensch kann in gesunden Tagen selbst bestimmen, wer seine rechtlichen Angelegenheiten regeln soll, falls er dazu nicht mehr in der Lage ist. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen überraschen manchen: Wer infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder aus Altersgründen beispielsweise seine finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bekommt im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durch das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt. Das kann man durch rechtzeitige Vorsorge verhindern, indem man seiner Vertrauensperson eine umfängliche Vorsorgevollmacht ausstellt. Eine Vollmacht ist auch dann erforderlich, wenn es nahe Familienangehörige (zum Beispiel Ehepartner, erwachsene Kinder) gibt, da diese nicht automatisch die rechtlichen Vertreter sind.

Der neue kostenlose Vorsorge-Flyer, der alle wichtigen Informationen über das Thema Vorsorge beinhaltet, ist in allen Bürgerämtern und bei der Betreuungsbehörde erhältlich, sowie am Ende dieser Seite unter „Formulare und Onlinedienste“ direkt abrufbar.

Die Betreuungsbehörde hat eine „Vorsorgemappe“ zusammengestellt. Hierin finden sich umfangreiche Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Um den Heidelberger Bürgerinnen und Bürgern die Vorsorgeregelung zu erleichtern, enthält die Mappe neben allgemeinen Informationen auch Vordrucke zum Ausfüllen. Seit dem 1. Oktober 2016 ist diese direkt bei der Betreuungsbehörde zu den Sprechzeiten oder bei allen Heidelberger Bürgerämtern zum Preis von zwei Euro zu erwerben.

Sie können die Formulare auch kostenlos unter der Rubrik „Formulare und Onlinedienste“ auf dieser Seite direkt am PC ausfüllen bzw. herunterladen.

Die Betreuungsbehörde beglaubigt auch Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen für Heidelberger Bürgerinnen und Bürger. Die Kosten dafür betragen 10 Euro. Zudem ist Sie auch für die Beratung und Unterstützung von bevollmächtigten Personen zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde.

 

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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Freigabevermerk

Stadt Heidelberg - 05.01.2016