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Eine junge Frau im Rollstuhl gemeinsam mit einem jungen Mann mit Fahrrad

Förderprogramm "Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“
Lebenslaufwohnungen sind komfortabel für alleSie sind grundsätzlich so geplant und gebaut, dass sie von Menschen  mit oder ohne Mobilitätseinschränkungen und auch mit Rollstuhl ohne Unterstützung genutzt werden können. mehr dazu

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Fachstelle barrierefreies Planen, Bauen, Wohnen – Wohnberatung
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon 06221 58-25300 und 06221 58-25301
Fax 06221 58-25390

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Ausschnitt: Füße mit Rollator

Zukunftsfähiges Bauen ist barrierefrei

Checklisten und Planungshinweise für Bauvorhaben

Logo barrierefrei
Logo Barrierefrei

Barrierefreie Wohnungen und ein ebensolches Umfeld bieten Komfort für große und kleine Menschen, junge und alte. Für Menschen mit einer Bewegungseinschränkung entscheidet der Grad an Barrierefreiheit oftmals über die Möglichkeit einer selbständigen Alltagsführung und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) verlangt baurechtlich je nach Art des Bauvorhabens nur ein Minimum an Barrierefreiheit. Neben den Grundvoraussetzungen der barrierefreien Erreichbarkeit von Gebäuden und Einrichtungen sind zusätzlich meist kleinere und oftmals kostenneutrale Maßnahmen sinnvoll und notwendig, um die Räumlichkeiten auch nutzbar für alle zu machen. Wir empfehlen frühzeitig ein Gespräch mit der städtischen Fachstelle barrierefreies Planen, Bauen, Wohnen. Die nachfolgenden Checklisten und Planungshinweise sind als Arbeitshilfe für Planende gedacht.

Baurechtliche Anforderungen an Barrierefreiheit

Nachfolgende "Checklisten" dienen im Baugenehmigungsverfahren als Arbeitshilfe für alle Beteiligten. Hier sind die baurechtlich relevanten Anforderungen an die Barrierefreiheit aufgelistet. Es empfiehlt sich, den jeweiligen Bogen zusammen mit dem Bauantrag ausgefüllt einzureichen. Abweichungen sind anzugeben und mit der Baurechtsbehörde/ Fachstelle zu klären. 

Ausführungsbestimmungen des Amtes

Die Praxis zeigt, an welchen Stellen baurechtliche Anforderungen an Barrierefreiheit allein nicht ausreichen, Sicherheit und Selbständigkeit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz hat für bestimmte Bereiche festgelegt, wie die Ausgestaltung erfolgen muss.

Hinweise aus der Praxis

Fördermöglichkeiten

Broschüren/Ratgeber/Internet