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Landschafts- und Forstamt
Abteilung Forst
Weberstraße 7
69120 Heidelberg

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Erhaltung der Kulturlandschaft

Das Vordringen von Wildschweinen in die bebauten Bereiche ist kein spezifisches Heidelberger Thema. Ähnliche Probleme gibt es im gesamten Bereich der Bergstraße. Innerhalb Heidelbergs sind vor allem die waldnahen Stadtteile (Ziegelhausen, Peterstal, Handschuhsheim, Neuenheim, Schlierbach, Rohrbach, Boxberg und Emmertsgrund) betroffen, wobei sich die Problematik auf Grund der sehr unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten, differenziert darstellt.

Rinder auf einer Weide.

Bezogen auf Ziegelhausen fand auf Initiative des Stadtteilvereins Ziegelhausen am 23.07.2014 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Erhaltung der Kulturlandschaft in Ziegelhausen“ statt. Im Rahmen dieser auf die Erhaltung und Fördermöglichkeiten der Biodiversität ausgerichteten Veranstaltung spielt das Thema der „Wildschweinproblematik“ eine maßgebliche Rolle. Aus der Veranstaltung ging die Arbeitsgruppe „Erhaltung der Kulturlandschaft in Ziegelhausen und Peterstal“ hervor.

Die Arbeitsgruppe sah in der Bildung von Weidegemeinschaften das Ziel der Erhaltung der Kulturlandschaft, Förderung der Biodiversität und Verbesserung der „Wildschweinproblematik“ am ehesten als gegeben an. Davon ausgehend wurde ein Förderprogramm entwickelt, in dem seit 2015 jährlich 25.000 Euro und seit 2021 36.000 Euro aus dem städtischen Haushalt für Maßnahmen der Landschaftspflege zur Verfügung gestellt wurden.

Als nächster Schritt ist für eine noch bessere Arbeit eine Konzepterstellung für den Bereich zwischen Wohnbebauung und Wald für eine Flächenkulisse von ca. 944 Hektar angestrebt.

  • Eine Schafherde beim Grasen.
    Eine Schafherde beim Grasen.
  • Rinder auf einer Weide.
    Rinder auf einer Weide
  • Kulturlandschaft am Waldrand.
    Kulturlandschaft am Waldrand
  • Kulturlandschaft Apfelwiese Posseltslust
    Kulturlandschaft Apfelwiese Posseltslust
  •  Kulturlandschaft Apfelwiese Posseltslust
    Kulturlandschaft Apfelwiese Posseltslust

Weidegemeinschaften

Ziel ist der Zusammenschluss geeigneter Grundstücke mit anschließender Kontaktherstellung zu möglichen Beweidern. Sofern hier Einigkeit hergestellt werden kann, fördert die Stadt die Herstellung der Flächen für eine Beweidung.
Fördergrundlagen sind:

  • Es muss eine Vereinbarung zwischen dem/den Grundstückeigentümer/n (Weidegemeinschaft) und einem Bewirtschafter (Beweider) zustande kommen.
    • Mündlich oder Schriftform
    • Die Weidefläche ist grundsätzlich einzuzäunen. Dabei sind die Vorgaben von Seiten des Natur- und Tierschutzes zu beachten. Bei Elektroweidezäunen sind mindestens drei stromführende Litzen zu setzen (eine davon zur Wildschweinabwehr bodennah) und der Elektrozaun hat nach Möglichkeit ganzjährig unter Strom zu bleiben.
    • Bei einer Beweidung ist die gute landwirtschaftliche Praxis einzuhalten. Es darf zu keiner Überweidung kommen. Eine Zufütterung ist möglichst zu vermeiden.
  • Die Herstellung einer Beweidbarkeit muss innerhalb der fünf Jahr grundsätzlich möglich sein. Ob eine Beweidbarkeit überhaupt möglich ist, wird von der Stadt Heidelberg festgestellt.
  • Mindestlaufzeit beträgt 5 Jahre mit Option der Verlängerung.
  • Für eine Rinderbeweidung muss mindestens 1 ha gegeben sein. Bei mehreren Flächen und partieller Beweidung kann die Fläche auch unterschritten werden. Die Vorgaben des Veterinäramtes sind zu beachten.
  • Für eine Schafbeweidung muss mindestens 0,5 ha gegeben sein. Bei mehreren Flächen und partieller Beweidung kann die Fläche auch unterschritten werden. Die Vorgaben des Veterinäramtes sind zu beachten.
  • Bei anderen Tierarten wird die Mindestfläche mit dem Veterinäramt im Einzelfall festgelegt. Die Vorgaben des Veterinäramtes sind zu beachten.
  • Die Grundstücke müssen erreichbar sein für die Tiere und für die Wasserversorgung.
  • Die Maßnahmen werden in Abstimmung mit dem amtlichen Naturschutz durch die Stadt Heidelberg festgelegt.
  • Die Fläche muss in einem Zustand sein, dass mit landwirtschaftlichen Mitteln eine Beweidung hergestellt werden kann (altlastenfrei)
  • Definition der Erstherstellung einer Beweidungsmöglichkeit:
    • Beseitigung von vorhandenen Gehölzstrukturen nach Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und im erforderlichen Umfang.
    • Einebnen, Mulchen, Einsaat.
    • Bereitstellung von Weidezäunen. In der Regel zum Lückenschluss – auch größere Lücken - an bestehenden Zaunsystemen in Abstimmung mit dem Landschafts- und Forstamt. Die Zäune sind wildschweinsicher zu gestalten (Elektrozäune mit mindestens drei stromführenden Litzen und erforderlicher Stromstärke, Knotengeflechtzäune in schwerer Ausführung).
      Sie sind vom Beweider zu unterhalten. Grundsätzlich hat die Herstellung durch den Grundstückseigentümer oder Beweider zu erfolgen.
    • Sonstige Maßnahmen, die nach Maßgabe des Landschafts- und Forstamtes der Herstellung der Beweidbarkeit dienen.
  • Es wird die Erstherstellung einer Beweidbarkeit durch die städtischen Mittel vorgenommen.
Fördermöglichkeit 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Mulchen der Fläche in geeigneter Weise (Forstmulcher oder ähnliches) mit dem Ziel die Fläche zu ebnen und die Herstellung einer Grünlandfläche zu erreichen  X    
Obstbaumerhaltungsschnitt X    
Baumfällungen im für die Beweidung erforderlichen Umfange
Der darüber hinausgehende Umfang ist vom Antragsteller zu tragen (vorherige Abstimmung erforderlich)
X    
Einsaat mit Anwalzen einer  mit dem Naturschutz abgestimmten Saatgutmischung X    
Mahd ggf. Schröpfschnitt X X X
Stellung Zaunmaterial im von Landschafts- und Forstamt festgelegten Umfange X    
Kleinere Nebenarbeiten in geringem Umfange X    

Sicherung von „Gartenverbänden“

Die meisten Gärten liegen im Landschaftsschutzgebiet. Es sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten. Die Artenvielfalt beruht in der Kulturlandschaft insbesondere darin, dass Flächen gepflegt und viele verschiedene heimische Pflanzen (Sträucher, Obstbäume usw.) angebaut werden. Ziel ist es durch die Sicherung der Gärten die Eigentümer oder Pächter zur weiteren Pflege der Grundstücke zu motivieren und so einem Beitrag zur Biodiversität und Artenvielfalt zu leisten.

Fördergrundlagen sind:

  • Stellung von Baustahlmatten (ggf. bei Bedarf Eisenstangen) nur zu äußeren Sicherung des unteren Bereiches bestehender Zäune. Keine Verwendung innerhalb des Areals. Der Einbau hat in Eigenregie zu erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass für die bestehenden Zäune eine baurechtliche Genehmigung vorliegt und mit deren Erteilung auch eventuelle naturschutzrechtlichen Vorgaben beachtet wurden. 
  • Stellung eines Wildschutzzaunes aus Knotengeflecht mit Holzpfosten zum Schluss von Zaunlücken, überwiegend im Bereich gegenüber dem Wald. Die naturschutzrechtlichen Vorgaben sind hierbei zu beachten.
  • Mindestgröße des Gartenverbandes von ca. 1,5 - 2 Hektar.
  • Nutzung des Areals als Freizeitgarten, Obstgarten, Wiese oder ähnliches durch den Eigentümer oder Pächter.
  • Aktive Gestaltung des Gartens durch den Eigentümer für 5 Jahre dahingehend:
    • Obstbäume (Halb- und Hochstämme) zu erhalten und neu zu setzen,
    • Trockenmauerbereiche und Steinhaufen für Reptilien frei zu halten,
    • Rückzugsmöglichkeiten für Kleintiere zu erhalten und neu anzulegen (Beitrag zur Artenvielfalt/ Biodiversität),
    • innerhalb der Areale das Ziel zu verfolgen, den Rückbau und die Entsorgung unnötiger bzw. funktionsloser Zäune und Zaunreste vorzunehmen.