Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Bürger- und Ordnungsamt
Zuwanderungsrecht
Bergheimer Straße 147 (Landfriedgebäude)
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-1 79 00

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Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Einbürgerungsfeier mit OB Würzner und BM Erichson

Aktuelles

Aufgrund vermehrter Nachfragen zur geplanten Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts folgender Hinweis: Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht geschaffen werden, unter anderem sollen Einbürgerungen bereits nach fünf bzw. drei Jahren möglich sein und Mehrfachstaatsangehörigkeiten sollen ermöglicht und vereinfacht werden. Die Einbürgerungsbehörde der Stadt Heidelberg hat keinerlei Informationen darüber, wie lange der parlamentarische Prozess hierzu dauern und wann bzw. in welcher Form eine entsprechende Änderung in Kraft treten wird, weshalb wir bitten von entsprechenden Nachfragen abzusehen. 

Zuständigkeit

Die Einbürgerungsbehörde der Stadt Heidelberg ist zuständig für alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Heidelberg. Dies ist regelmäßig der Fall, sofern Sie mit Hauptwohnsitz in Heidelberg gemeldet sind. Wenn Sie außerhalb der Stadtgrenzen im Rhein-Neckar-Kreis wohnen, ist das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises für Ihren Einbürgerungsantrag zuständig.

Kosten

Die Einbürgerungsgebühr beträgt je Erwachsenem Euro 255,00 und für miteinzubürgernde minderjährige Kinder Euro 51,00. Die Gebühr ist mit der Antragstellung fällig.