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Wohngeldbehörde
NEUE ADRESSE: FRIEDRICH-EBERT-PLATZ 3
Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte ab 1. Januar 2023 - ab sofort digitaler Antrag möglich
Beschreibung
Zum 1. Januar 2023 gilt die neue Wohngeldreform. Damit erhöhen sich die Wohngeldsätze zum Jahresbeginn deutlich, außerdem haben wesentlich mehr Menschen als bisher ein Anrecht auf Wohngeld. Auch viele Heidelbergerinnen und Heidelberger, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben, werden durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Nach Angaben der Bundesregierung führt die Erhöhung des Wohngeldes 2023 für die bisherigen Wohngeldhaushalte voraussichtlich zu einer Verdoppelung des Wohngeldes von derzeit im Durchschnitt rund 180 Euro auf dann durchschnittlich rund 370 Euro pro Monat.
Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen
Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Einkommen haben. Künftig sollen auch Menschen in den Genuss von Wohngeld kommen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. Das neue Wohngeld-Plus-Gesetz bringt eine wichtige Entlastung für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringem Einkommen. Dazu zählen häufig Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Wohngeldbehörde berechnet Höhe des Wohngeldes
Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigen sind. Die genaue Wohngeldhöhe wird von der örtlichen Wohngeldbehörde geprüft und festgelegt.
Digital Wohngeld beantragen
Ab sofort steht zur Antragstellung auch ein digitaler Wohngeld-Antrag zur Verfügung. Damit können Bürgerinnen und Bürger per Onlineverfahren einen Zuschuss zur Sicherung ihres Wohnraums beantragen. Dabei wird der Prozess von der digitalen Beantragung bis hin zur Übermittlung sowie Bearbeitung des Antrags online abgewickelt. Der ausgefüllte Antrag wird digital an die zuständige Wohngeldstelle übermittelt.
Wichtig: Wer bereits Wohngeld bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen. Die Neuberechnung des Wohngelds erfolgt dann automatisch durch die Wohngeldbehörde Stadt Heidelberg.
Infos und Hilfe
Weitere Fragen zur Wohngeldreform beantwortet die Wohngeldbehörde Heidelberg beim Amt für Soziales und Senioren unter Telefon 06221 58-38722 oder per E-Mail an Wohngeldstelle@Heidelberg.de.
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Übergeordnete Dienststellen
Amt für Soziales und SeniorenLeistungen
Formulare und Onlinedienste
- Wohngeld – barrierefreie Einführungsseite zum Antrag auf Lastenzuschuss (PDF)
- Wohngeld – barrierefreie Einführungsseite zum Antrag auf Mietzuschuss (PDF)
- Wohngeld – barrierefreier Papierantrag auf Lastenzuschuss (PDF)
- Wohngeld – barrierefreier Papierantrag auf Mietzuschuss (PDF)
- Wohngeld - Hinweise zum Datenschutz (PDF)
- Wohngeld - Hinweise zum Wohngeldantrag (PDF)
- Wohngeld – verkürzter Weiterleistungsantrag Lastenzuschuss (PDF)
- Wohngeld – verkürzter Weiterleistungsantrag Mietzuschuss (PDF)