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Startseite / Leben / Umwelt & Nachhaltigkeit / Umwelt Förderprogramme / Förderbaustein "Photovoltaikanlagen"

Antragstellung ab sofort online möglich

Online-Antrag

Um zu erfahren, welche Unterlagen Sie für einen Online-Antrag bereit halten sollten, besuchen Sie bitte die entsprechenden Unterseiten der Förderbausteine.

E-Auto auf der Alten Brücke

E-Auto vorhanden? Dann gibt es von der KfW ab dem 26.09.2023 einen Zuschuss für Ladestation, Photovoltaikanlage und Stromspeicher. Der KfW-Zuschuss 442 "Solarstrom für Elektroautos" bezuschusst Photovoltaikanlagen ab einer Größe von 5 Kilowatt-Peak, wenn ein E-Auto vorhanden ist und dieses durch die Anlage geladen wird.

Nach Aussage der KfW ist der Zuschuss nicht mit anderen Zuschüssen oder Krediten kombinierbar, z.B. auch nicht mit den städtischen Förderangeboten für Photovoltaikanlagen und Ladestationen.
Zu den Seiten der KfW

Bei Fragen zur Antragstellung oder zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an:

Wohnbauförderung
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon 06221 58-25720 und 58-25130
Fax 06221 58-25390

Zur Ämterseite

Bei Fragen zur technischen Prüfung und den technischen Richtlinien wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Energie und Klimaschutz
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon 06221 58-18161
Fax 06221 58-4618161

Für allgemeine Förderberatung wenden Sie sich an die Energieberatungs-Hotline:
06221 58-18141
Die Hotline kann Ihnen keine Auskunft zu Ihrem Antrag geben, da sie nicht in das städtische Förderprogramm involviert ist.

Zur Abteilungsseite

Förderbaustein

Photovoltaikanlagen

Seit dem 1. Januar 2021 fördert die Stadt Heidelberg mit dem Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" auch die Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen. Mit der Änderung des Förderprogramms zum 1. September 2022 kommt nun auch die Förderung von Balkonmodulen dazu sowie die Sanierung von Asbestdächern bzw. die Instandsetzung der Dachstatik bei Nichtwohngebäuden, bei denen im Anschluss eine Photovoltaikanlage installiert wird.

Wichtig: Für alle Anträge in diesem Förderbaustein gilt: Aufträge zur Durchführung der Maßnahmen bzw. Bestellungen der Materialien dürfen erst nach Zuschussbewilligung erteilt werden.

Hinweis zum Denkmalschutz

Balkonmodule, die an einem straßenseitigen Balkon (Einzeldenkmal und/oder Gebäude in einer denkmalgeschützten Gesamtanlage) angebracht werden sollen, führen in aller Regel zu einer sehr erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes, die nicht genehmigt werden kann.

Bei weiteren Fragen zum Denkmalschutz und Genehmigungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Amt für Baurecht und Denkmalschutz.

Maßnahmen & Förderhöhe

Alle Details zu den geförderten Maßnahmen und Förderhöhen sind auch in den Richtlinien des Förderprogramms "Rationelle Energieverwendung" beschrieben.

Photovoltaikanlagen an oder auf dem Gebäude

Gefördert werden netzgebundene Photovoltaikanlagen an oder auf dem Gebäude. Nicht gefördert werden Batteriespeicher. Wallboxen sind ggf. im Rahmen unseres Förderprogramms "Umweltfreundlich mobil" förderfähig.

Anlagentyp Förderbare Nennleistung in kWp Fördersatz
Photovoltaikanlage auf Dachflächen bis 100 100 Euro/kWp
Aufgeständerte Photovoltaikanlagen auf extensiv begrünten Dachflächen oder über Parkplatzflächen bis 30 250 Euro/kWp
über 30 bis 100 150 Euro/kWp
Photovoltaikanlagen an Fassadenflächen bis 50 200 Euro/kWp

Balkonmodule

Gefördert werden steckerfertige Stromerzeugungsgeräte nach DE-Niederspannungsrichtlinie (sogenannte Balkonmodule). Dabei darf die Wechselrichterleistung 600 Watt nicht überschreiten und pro Verrechnungszähler nur diese maximale Wechselrichterleistung installiert werden.

Die Förderhöhe beträgt 50% der förderfähigen Kosten, wobei diese auf 1.500 Euro begrenzt sind. Für Heidelberg-Pass(+)-Inhaber*innen werden die vollen förderfähigen Kosten (maximal 1.500 Euro) abzüglich eines Eigenanteils von 50 Euro übernommen.

Asbest- und/oder Dachstatik Sanierung

Diese Maßnahme ist nur in Kombination mit einer anschließenden Installation einer Photovoltaikanlage förderfähig. Gefördert werden Nichtwohngebäude, welche nicht in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fallen und damit auch nicht durch unseren Förderbaustein „Sanierungsmaßnahmen im Bestand“ förderfähig wären.

Zusätzlich zur Förderung für die Photovoltaikanlage, die im Nachgang installiert wird, wird die Sanierungsmaßnahme zur Asbest-Beseitigung und/oder für die Dachstatik-Ertüchtigung mit einem Fördersatz von 50 Euro/m² sanierte Dachfläche bezuschusst. Der Zuschuss ist auf maximal 50% der förderfähigen Kosten begrenzt.

Antragsformulare

Jedem Antrag muss immer das Antragsformular sowie die jeweilige Anlage mit Details zur Maßnahme beigelegt werden. Weitere benötigte Unterlagen finden Sie im nächsten Abschnitt unter "Weitere benötigte Unterlagen".

Hinweis: Sparen Sie Ressourcen und reichen Sie Ihren Förderantrag komplett online über unser Online-Formular ein.


Weitere benötigte Unterlagen

Photovoltaikanlagen an oder auf dem Gebäude
Dokumente zum ANTRAG

  • Kopie/Scan vom Angebot einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architektur-/Ingenieurbüros
    • Das Angebot enthält genaue Angaben zu Hersteller, sowie Art und Typ der PV-Module, und Nennleistung
  • Aktuelle Fotos des Installationsorts oder eine Planungsskizze, von der erkenntlich wird, wo wie viele Module installiert werden
  • Optional: Einverständniserklärung des Eigentümers, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern der Mieter des Gebäude sind
  • Optional: Vollmacht/Verwaltervertrag, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern Verwalter/Beauftragter des Gebäude sind

Alle benötigten Unterlagen, insbesondere auch was Sie für den Verwendungsnachweis nach Umsetzung brauchen, finden Sie auch auf der Checkliste "Photovoltaikanlage" (92,6 KB).

Balkonmodule
Dokumente zum ANTRAG

  • Kopie/Scan vom Angebot einer Fachfirma oder Ausdruck des Angebots eines Online-Anbieters
    • Das Angebot enthält genaue Angaben zu Typ und Nennleistung der Module sowie Typ und Ausgangsleistung des Wechselrichters
  • Optional: Einverständniserklärung des Eigentümers, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern der Mieter des Gebäude sind
  • Optional: Vollmacht/Verwaltervertrag, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern Verwalter/Beauftragter des Gebäude sind
  • Optional: Kopie/Scan Ihres Heidelberg-Passes/Heidelberg-Passes+, wenn Sie diesen besitzen und die höhere Förderung in Anspruch nehmen wollen

Alle benötigten Unterlagen, insbesondere auch was Sie für den Verwendungsnachweis nach Umsetzung brauchen, finden Sie auch auf der Checkliste "Balkonmodul" (92,7 KB).

Asbestdach- und/oder Dachstatik-Sanierung
Dokumente zum ANTRAG

  • Kopie/Scan vom Angebot einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architektur-/Ingenieurbüros
  • Aktuelle Fotos der betroffenen Bauteile
  • Optional: Einverständniserklärung des Eigentümers, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern der Mieter des Gebäude sind
  • Optional: Vollmacht/Verwaltervertrag, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern Verwalter/Beauftragter des Gebäude sind

Alle benötigten Unterlagen, insbesondere auch was Sie für den Verwendungsnachweis nach Umsetzung brauchen, finden Sie auch auf der Checkliste "Asbestdach + Dachstatik" (90,2 KB).


Häufige Fragen und Antworten zu Balkonmodulen

Was ist ein Balkonmodul und wie funktioniert es?

Für Balkonmodule gibt es verschiedene Bezeichnungen: Stecker-Solargerät, Balkonkraftwerk, Mini-Solaranlage, PV Plug & Play. Gemeint sind in der Regel 1 bis 2 Photovoltaikmodule, die mit einem Wechselrichter direkt über die Steckdose Strom in den Stromkreislauf einspeisen, der dort in der Regel direkt wieder verbraucht wird. Im technischen Sinn handelt es sich um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät.
Eine hilfreiche Informationsseite zum Balkonmodul bietet die Verbraucherzentrale.
Weitere Informationsmaterialien finden Sie bei unserer Solarkampagnen-Partnerin, der Heidelberger Energiegenossenschaft.


Muss der Antrag gestellt sein, bevor die Module bestellt sind?

Ja. Wie bei den meisten unserer Fördermaßnahmen müssen Sie erst den Antrag stellen und dürfen die Module bestellen, wenn Sie die Bewilligung erhalten.


Was brauche ich, um einen Antrag stellen zu können?

Um einen Antrag stellen zu können, benötigen Sie ein Angebot über ein Balkonmodul. Hier reicht auch ein Screenshot über das Angebot eines Internetshops. Wichtig ist, dass in der technischen Prüfung erkannt werden kann, ob alle technischen Vorschriften eingehalten werden und wie teuer das Modul ist. Sollten Sie in einer Mietwohnung wohnen, brauchen Sie außerdem die Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin.


Welche Voraussetzungen gibt es, um die Förderung zu erhalten?

Die eingesetzten Wechselrichter müssen die Norm VDE-AR-N 4105 einhalten. Wir empfehlen außerdem, ein Balkonmodul entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zu verwenden, beispielsweise unter Beachtung der VDE-Vornormen oder des DGS-Sicherheitsstandards (UV-beständige und spritzwassergeschützte Elektroinstallation, niemals Mehrfachsteckdosen verwenden).

Pro Stromkreis, das heißt pro Verrechnungszähler des Energieversorgers, darf die Summe der Wechselrichter eine gesamte Anschlussleistung von 600 Watt nicht überschreiten. Bei mehreren Anträgen zu Balkonmodulen an der gleichen Adresse mit einer Wechselrichter-Anschlussleistung von mehr als 600 Watt muss deshalb nachgewiesen werden, dass diese in unterschiedlichen Stromkreisen betrieben werden, z.B. durch Fotos der Stromzähler oder Kopien der Stromrechnungen.


Kann ich die Komponenten auch einzeln kaufen oder muss ich ein Balkonmodul-Set kaufen?

Sie können die Komponenten auch einzeln kaufen, sofern die technischen Vorgaben des Förderprogramms für die einzelnen Komponenten erfüllt werden. Dies betrifft insbesondere die Wechselrichter.


Das Angebot was ich eingereicht habe, ist nicht mehr verfügbar. Kann ich auch ein anderes Angebot beauftragen?

Grundsätzlich sind Änderungen und Abweichungen vom Antrag schriftlich mitzuteilen, wie Sie dies auch in Ihren Anträgen bestätigt haben. Aufgrund der derzeit stark schwankenden Marktpreise werden die Anträge für Balkonmodule derzeit auch auf die maximale Fördersumme bewilligt, sofern das beigelegte Angebot die Richtlinien einhält.

Sie können also bei dem gleichen Anbieter bestellen, auch wenn die Preise gestiegen sind, oder einen anderen Anbieter auswählen, soweit die Richtlinien (Wechselrichterleistung maximal 600W) eingehalten werden. Sollten Sie sich unsicher sein, kontaktieren Sie die technische Prüfstelle.


Was wird gefördert, was nicht?

Gefördert werden gemäß der Förderrichtlinie nur steckerfertige Stromerzeugungsgeräte nach DE-Niederspannungsrichtlinie, also Balkonmodule die über einen Stecker an das Stromnetz angeschlossen sind. Balkonmodule, die ausschließlich mit einer Batterie im Inselbetrieb (z.B. in der Kleingartenanlage) betrieben werden, sind nicht förderfähig.

Grundsätzlich fördern wir alle Bestandteile, die für die Installation und Inbetriebnahme eines Balkonmodul benötigt werden. Dies umfasst Photovoltaikmodule, Kabel, Wechselrichter, Stecker, ggf. den Austausch einer Steckdose sowie Montagematerial für die Anbringung der Module.

Sollten Sie ein Komplettpaket mit Netzanschluss und Batterie bestellen wollen, so muss die Batterie als separater Angebotspunkt gelistet sein, da diese nicht zu den förderfähigen Kosten zählt.


Wie hoch ist die Förderung?

Die förderfähigen Kosten sind auf 1.500 Euro begrenzt. Die Förderung beträgt 50% der Kosten (maximale Förderung 750 Euro), Bürgerinnen und Bürger mit Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ erhalten die vollen förderfähigen Kosten bis auf 50€ Eigenanteil bezuschusst (maximale Förderung 1.450 Euro). Kosten, die über die förderfähigen Kosten hinausgehen, müssen selbst getragen werden.


Wo bekomme ich ein Balkonmodul?

Die Stadt Heidelberg darf keine Empfehlungen für Hersteller und Anbieter aussprechen.
Allerdings bietet die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) auf Ihrer Projektseite „PVplug“ eine Marktübersicht mit Einschätzungen, ob diese den DGS-Sicherheitsstandard einhalten oder nicht: https://www.pvplug.de/marktuebersicht/
Außerdem bieten zahlreiche Innungsbetriebe der Elektroinnung Heidelberg Balkonmodule an.


Kann ich mein Balkonmodul auch nicht am Balkon anbringen?

Die Bezeichnung Balkonmodul ist irreführend. Genau genommen handelt es sich hier um ein steckerfertiges Stromerzeugungsgerät. Wo Sie dies installieren, ist für die Förderung nicht relevant, solange Sie über einen Stecker in den Haushaltsstromkreis einspeisen. Sogenannte Inselanlagen, z.B. für Kleingartenanlagen ohne Stromanschluss oder Wohnmodule, werden nicht gefördert.


Wie melde ich mein Balkonmodul an?

Derzeit muss ein Balkonmodul sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Da auch ein Balkonmodul formal eine netzgekoppelte PV-Anlage ist, sind die Anmeldungen gefordert. Ohne Anmeldung im Marktstammdatenregister kann ein Bußgeld drohen.
Der Netzbetreiber im Stadtgebiet Heidelberg sind die Stadtwerke Heidelberg, auch wenn Sie Ihren Strom vielleicht von einem anderen Anbieter beziehen. Ihr Balkonmodul können Sie bei den Stadtwerken Heidelberg ganz einfach über das Netzportal anmelden. Mehr Informationen hier.
Die Bundesnetzagentur fordert außerdem eine Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister. Hier ist wichtig, dass Sie nicht nur sich selbst als Anlagenbetreiber registrieren, sondern auch die Anlage. Das Marktstammdatenregister bietet online eine Registrierungshilfe an. Außerdem finden Sie hier Anleitungen die man an die Registrierungsbestätigung kommt, die für den Verwendungsnachweis Ihres Förderantrags gefordert wird.


An wen kann ich mich mit Fragen wenden?

Sollten Ihre Fragen hier nicht ausreichend geklärt worden sein, wenden Sie sich bitte an die links oben genannten Telefonnummern.