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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
Gaisbergstraße 11
69115 Heidelberg
Telefon 06221 58-21500
Fax 06221 58-48120

Leitlinien für eine

mitgestaltende Bürgerbeteiligung

Die Leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung wurden vom Arbeitskreis Bürgerbeteiligung erarbeitet und im Juli 2012 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Sie bilden die Grundlage für alle laufenden Bürgerbeteiligungsverfahren in Heidelberg.

(Grafik: Stadt Heidelberg)

Frühzeitige Information durch "Vorhabenliste"

Damit Bürgerinnen und Bürger sich wirksam beteiligen können, brauchen sie rechtzeitig Informationen über wichtige Projekte und Planungen der Stadt. Diese erhaslten sie mit der so genannte Vorhabenliste, die die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Gemeinderat erstellt und fortlaufend aktualisiert. Die Vorhabenliste wird im Internet veröffentlicht und in den Bürgerämtern ausgelegt. Zudem wurde eine Koordinierungsstelle als Ansprechpartner in allen Fragen rund um Bürgerbeteiligung bei der Stadt eingerichtet, an die sich die Bürgerinnen und Bürger wenden können.

Viele Wege führen zur Bürgerbeteiligung

Die Beteiligung von Bürgern an wichtigen Vorhaben kann sowohl von der Verwaltung als auch von den Bürgern selbst angeregt werden. Dazu müssen mindestens 1.000 Unterschriften für eine Bürgerbeteiligung bei einem bestimmten Vorhaben gesammelt werden. Anregungen für eine Bürgerbeteiligung können aber auch von Bezirksbeiräten, aus dem Gemeinderat selbst, vom Jugendgemeinderat, dem Ausländer- und Migrationsrat oder vom Oberbürgermeister kommen. In jedem Falle entscheidet der Gemeinderat über die Durchführung und die Finanzmittel für ein Beteiligungsverfahren.

Bürgerbeteiligung als Prozess gestalten

Eine Schwierigkeit von Bürgerbeteiligung ist häufig, dass insbesondere Großprojekte über Jahre hinweg geplant werden. Findet Bürgerbeteiligung zu früh statt, sind viele Fakten noch nicht bekannt – zu einem späteren Zeitpunkt sind hingegen oft schon wichtige Grundsatzentscheidungen gefallen. Daher werden die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich über die verschiedenen Planungsphasen hinweg beteiligt. Das Beteiligungskonzept ist im Vorfeld mit sachverständigen Vertretern aus dem Stadtteil und/oder in der Sache aktiven Gruppierungen abzustimmen.

Verbindlichkeit sicherstellen

Bürgerbeteiligung lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass ihre Anliegen gehört und ernst genommen werden. Daher hat der Arbeitskreis Wert darauf gelegt, dass Beteiligungsprozesse eine klare Verbindlichkeit erhalten. Die zentralen Inhalte der Leitlinien wurden in Form einer Satzung vom Gemeinderat verabschiedet. Darin wird zum Beispiel festgeschrieben, was ein Beteiligungsprozess beinhalten muss und was mit den Beteiligungsergebnissen geschieht.

Die Entstehung der Leitlinien

Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, der die Leitlinien verfasst hat, setzt sich aus Vertreter/-innen des Gemeinderats, der Verwaltung und der Bürgerschaft zusammen. Die Bürgerinnen und Bürger hatten im Anschluss an die Entwicklung der Leitlinien die Möglichkeit, auf verschiedenenen Veranstaltungen ihre Anmerkungen, Fragen und Anregungen einzubringen.

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